2.97.1 (str1p): a) Außenpolitik – Rhein-Ruhr.

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Die Kabinette Stresemann I und II. Band 1Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

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a) Außenpolitik – Rhein-Ruhr.

Der Reichskanzler Es handle sich darum, die Probleme festzulegen, die er in der morgigen Regierungserklärung als Programm für die künftige Arbeit des Kabinetts verwenden könne3.

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Infolge der Koalitionskrise gab der RK die Regierungserklärung erst am 6. 10. ab (RT-Bd. 361, S. 11933  ff.).

Außenpolitisch sei die gegenwärtige Lage wie folgt zu charakterisieren: Die Verhandlungen mit Frankreich seien gescheitert4. Die trostlose finanzielle Lage habe uns trotzdem gezwungen, den passiven Widerstand aufzugeben5. – In seiner Erklärung werde er Dank sagen an die Kämpfer an Rhein und Ruhr[419] für das Treuebekenntnis zum Deutschtum, das in diesem Kampfe so stark zum Ausdruck kam6.

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S. dazu auch Anm. 8 zu Dok. Nr. 83. – Aus Paris hatte „Die Zeit“ bereits in Nr. 266 am 30. 9. gemeldet: „Die Pariser Regierung ist gestern offiziell von der Aufhebung des passiven Widerstandes durch ihren Berliner Botschafter in Kenntnis gesetzt worden. Die Wirkung dieses Schrittes ist jedoch gar nicht zu spüren, im Gegenteil, es wird am Quay d’Orsay erklärt, von einer Einleitung von Verhandlungen könne keine Rede sein, weil nicht alle Verordnungen zurückgezogen seien, durch die der passive Widerstand organisiert worden sei. Neue Vorschläge von Deutschland könnten außerdem erst nach Aufnahme der Arbeit und Wiederaufnahme der Naturallieferungen in Betracht gezogen werden. Hiermit ist die Einstellung der Sachlieferungen der Alliierten gemeint, die durch die deutsche Note vom 13. August angekündigt war. Es ist der Grundgedanke aller französischen Meldungen, daß diese Vorbedingungen unbedingt erfüllt werden müssen. Außerdem verhindert man auch die Verhandlungen zwischen dem deutschen Reichskommissar [!] Fuchs und den Besatzungsbehörden sowie die Verhandlungen mit den Gewerkschaften.“ S. a. Schultheß 1923, S. 318.

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Vgl. die Verhandlungen über den Abbruch des passiven Widerstandes vom 24.–26.9.23 (Dok. Nr. 76, 77, 7982).

6

S. RT-Bd. 361, S. 11938 .

Jetzt, nach Abbau des passiven Widerstandes handle es sich darum, die Grenzlinien zu finden für kommende etwaige Besprechungen und Verhandlungen mit der Gegenseite. Da müsse er sofort das gegenwärtige Vorgehen Frankreichs in der Eisenbahnfrage beleuchten. Die Besatzungsbehörden seien mit Bekanntmachungen an die Eisenbahner herangetreten und verlangten, daß diese sich der Regie unbedingt zur Verfügung stellten und einen besonderen Treueid leisteten7. Dieses Vorgehen Frankreichs mache sofort die Frage akut, wie weit können wir unter Wahrung unserer Souveränität gehen. Diese Art des Vorgehens, wie sie eben geschildert, sei für uns untragbar. Alle weiteren Informationen, die er habe, stimmten ferner darin überein, daß Frankreich alle Fragen das Ruhrgebiet betreffend durchaus dilatorisch behandle. Wir müßten daher die Fortsetzung der Situation, wie sie jetzt bestehe, in Kauf nehmen. Bemerkenswert seien außerdem die gegenwärtigen Ausführungen der französischen Presse. Man sage dort, Frankreich könne noch nichts tun, da ja die deutschen Reparationsleistungen noch nicht begonnen hätten. Dem müsse er entgegenhalten, daß es ganz unmöglich sei, auf Kosten der deutschen Steuerzahler mit Leistungen an Frankreich zu beginnen, ehe wir etwas wüßten über das Schicksal unserer Ausgewiesenen und Gefangenen. Dieses sei eine politisch-psychologische Frage erster Ordnung. Eine Verletzung derselben würde den Zusammenschluß der gesamten öffentlichen Meinung gegen das Kabinett bedeuten. Er bitte daher das Kabinett, sich nunmehr im einzelnen zu äußern über diejenigen Gegenstände und Probleme, die er sowohl außen- wie innenpolitisch seiner morgigen Regierungserklärung zugrunde legen könne.

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Mit Schreiben vom 29.9.23 hatte der RVM dem RPräs. und der RReg. den Text einer Erklärung mitgeteilt, mit der die Eisenbahner ihre Bereitschaft zur Wiederaufnahme der Arbeit bekunden sollten und die mit einem Diensteid verbunden zu sein schien: „1. Den alliierten Zivil- und Militärbehörden, insbesondere der Regie, in jeder Weise mit Eifer und Ergebenheit zu dienen. – 2. Pünktlich und ohne Vorbehalte alle ihm von den zuständigen Vorgesetzten der Eisenbahnregie erteilten Befehle auszuführen. – 3. Keinerlei Handlungen zu begehen, noch irgendwelchen Beeinflussungen nachzugeben, die die gegen die Interessen der alliierten Zivil- und Militärbehörden verstoßen. – Er erklärt, davon in Kenntnis gesetzt zu sein: 1. Daß die Regie ihm seine vor der Arbeitsniederlegung erworbenen Rechte in Bezug auf Pension, Kranken- und Invaliditätsversicherung gewährleistet. – 2. Daß ein neues Statut erlassen werden wird, welches die Dienstleistung bei der Regie regeln wird“ (R 43 I /215 , Bl. 244).

Der Reichsverkehrsminister berichtet über die Eidesforderungen der Franzosen an die Eisenbahner. Er erwähnt eine Äußerung eines englischen Obersten der Interalliierten Kommission in Koblenz, in der dieser erklärt habe, die Franzosen verlangten von Deutschland nach wie vor eine unbedingte Kapitulation – auf irgend welches Entgegenkommen von dieser Seite sei kaum zu rechnen. – Die Verhältnisse im besetzten Gebiet bezüglich der Eisenbahnregie seien im gewissen Sinne ähnlich den Verhältnissen im Saargebiet, jedoch unterscheide sich der Eid, der nunmehr verlangt werde, von dem Eide, wie er im Saargebiet geleistet würde dadurch, daß er im Saargebiet einer legal eingesetzten Regierung[420] geleistet8, während er hier zu Gunsten der Besatzungsbehörden ausgestaltet werden solle.

8

Die Bestimmungen über das „Saarregime“ befinden sich in Kapitel II der Anlage zu Teil III, Abschnitt IV des VV. Vgl. M. Zenner, Parteien u. Politik im Saargebiet, S. 50.

Generalkommissar im Reichsministerium für die besetzten Gebiete: Der Regierungspräsident in Trier habe mitgeteilt, daß der französische Bezirksdelegierte in ultimativer Form gefragt habe, ob die Abteilung für Domänen und Forsten der Regierung bereit sei, bei der Ausbeutung der fiskalischen Wälder zugunsten der Reparationslieferungen an Frankreich mitzuwirken. Der Standpunkt des Reichsministers für die besetzten Gebiete sei der, daß eine Anweisung an die Beamten, dort mitzuarbeiten oder einen Treueid zu leisten, ganz unmöglich sei. Trotzdem empfehle es sich, durch Vertrauenspersonen mit den Besatzungsbehörden verhandeln zu lassen, um zu einem modus vivendi zu kommen.

Der Reichskanzler wendet sich grundsätzlich gegen Sonderverhandlungen im besetzten Gebiet. Er sei der Auffassung, daß man eine allgemeine Anweisung geben müsse, derzufolge man keine Verhandlungen führen solle, ehe nicht eine offizielle Antwort von Paris oder Brüssel eingetroffen sei über die Geneigtheit, mit der Deutschen Regierung überhaupt zu verhandeln. Vor der generellen Entscheidung dürfe lokal nicht verhandelt werden.

Der Vizekanzler weist auf eine gewisse Diskrepanz hin, die gegenwärtig zwischen dem Verhalten der Beamten und dem der Bevölkerung bestehe. Die Bevölkerung habe den passiven Widerstand nunmehr aufgegeben, während das Verhalten der Beamten bei den Franzosen unbedingt den Eindruck erwecken müsse, als ob sie den Widerstand fortsetzten.

Der Reichskanzler wendet hier ein, daß ja die Beamten auch Träger der Souveränitätsrechte seien, die wir uns ausdrücklich vorbehalten hätten. Im übrigen bittet er, die Beamtenfrage im bes. Gebiet einer gesonderten Behandlung zu unterziehen9.

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Generalkommissar Schmid teilte noch am 1. 10. dem RK mit, daß er sofort nach der Sitzung „die beteiligten Kreise“ unterrichtet habe, „daß die weiteren Anweisungen an die Beamten und an das übrige Personal der Behörden und öffentlichen Betriebe für ihr Verhalten gegenüber den Besatzungsorganen erst nach Ablauf von 48 Stunden erteilt werden können.“ Zum 4. 10. seien die Vertreter „der wichtigsten wirtschaftlichen Organisationen“ nach Barmen eingeladen worden, um dort „darüber zu beraten, in welcher Weise nunmehr ein vorläufiger modus vivendi für die Wirtschaft und Verwaltung des besetzten Gebiets herbeigeführt werden soll“ (R 43 I /215 , Bl. 297).

Der Reichspostminister erwähnt, daß die Franzosen bei der Post auf die Wiederaufnahme der Arbeit scheinbar keinen allzu großen Wert legten10.

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S. Dok. Nr. 94. – In einem Schreiben vom 1. 10. unterrichtete der RPM den RK über das Ergebnis einer Reise, die ihn am 28./29.9.23 in die Randzone des besetzten Gebiets geführt hatte. In Münster, Unna und Elberfeld hatte er Unterredungen mit Beamten, Angestellten und Arbeitern der Oberpostdirektionen Münster, Dortmund, Düsseldorf, Aachen, Köln und Koblenz geführt. „Das Personal bewies volles Verständnis für die Entscheidung des Kabinetts und ist gewillt, der Regierung auf dem beschrittenen Wege zu folgen. Von allen Seiten wurde allerdings gefordert, daß nunmehr zunächst die Freigabe der Gefangenen und die Erlaubnis zur Rückkehr der Vertriebenen durchgesetzt werden müsse. Einzelne Verbände wollten anfangs eine zufriedenstellende Lösung dieser Frage zur Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Arbeit machen, bestanden aber schließlich nicht darauf. Es erhob sich kein ernstlicher Widerspruch dagegen, daß die Post den passiven Widerstand fallen lassen müsse, selbst wenn bei der Eisenbahn die Verhältnisse fürs erste noch ungeklärt blieben. Das Personal nimmt als selbstverständlich an, daß ihm an den Orten, wo der Betrieb z. Z. ruht, keine entwürdigenden Zumutungen für die Erlaubnis zur Wiederaufnahme des Dienstes gestellt werden“ (R 43 I /215 , Bl. 249 f.).

[421] Der Generalkommissar im Reichsministerium für die besetzten Gebiete ist der Auffassung, daß die äußerste Beschleunigung der endgültigen Klarstellung, wie sich die Beamten im besetzten Gebiet zu verhalten hätten, notwendig sei. Er frage außerdem, ob, da bis auf weiteres den Requisitionen der Besatzung im alt- und neubesetzten Gebiet sowohl für die unmittelbaren Truppenbedürfnisse, wie auch für die sonstigen Sachleistungen kein Widerstand entgegengesetzt werden solle, einstweilen hierfür weiter, wie bisher, das Reich die Entschädiggung zahle11.

11

Schmid hatte schon am 29. 9. zu einer Besprechung im RFMin. am Vormittag eingeladen, in der als Fragen erörtert werden sollten: „1. Soll fortan den Requisitionsbefehlen entsprochen werden, soweit diese Requisitionen offenbar zur Deckung des örtlichen Bedarfs der Besatzungstruppen bestimmt sind? Z. B. Lieferung von Lebens- und Futtermitteln, Kohlen, Bezahlung von Markvorschüssen.“ Eine positive Antwort bedeute, daß die Reichskasse den Unterhalt der Ruhrarmee zu tragen habe. „2. Sollen auch die zur Durchführung der Pfänderpolitik erlassenen Requisitionsbefehle befolgt werden, z. B. Einquartierungen von Angehörigen der Eisenbahnregie, der Kohlen-Kontrollkommission, des Bergwerkpersonals, des Finanz- und Forstpersonals? 3. Soll auch Requisitionsbefehlen entsprochen werden, wenn diese Requisitionen offenbar über den örtlichen Bedarf der Truppen und der Regie-Verwaltung hinausgehen und zur Durchführung der Reparationsansprüche bestimmt sind, z. B. größere Lieferung von Kohlen, Holz, Farbstoffen, Fertigfabrikaten usw.? […] 4. Soll der Aufforderung auf Errichtung von Neubauten für die Besatzungstruppen, Kasernen, Offiziers-Kasinos usw. entsprochen werden? […] 5. Sollen die von fremden Gerichten und Behörden verhängten Geldstrafen künftig bezahlt und aus der Reichskasse erstattet werden? 6. Sollen die den Kommunen und Kommunalverbänden auferlegten Kontributionen bezahlt und aus der Reichskasse erstattet werden? 7. Sind die Verordnungen und Verfügungen der fremden Militärbefehlshaber zu befolgen? Sind diese Akte von den deutschen Gerichten als rechtsgültig anzuerkennen?“ Schmid meinte, daß für das altbesetzte Gebiet die Fragen 1 und 4 in positivem Sinn zu entscheiden seien (R 43 I /215 , Bl. 235–237).

Der Reichsminister der Finanzen Eine Beamtenanweisung im besetzten Gebiet sei zunächst noch ganz unmöglich, da irgendeine Aufgabe der ausdrücklich vorbehaltenen Souveränitätsrechte nicht zugestanden werden könne. Die finanzielle Erleichterung aus der Aufgabe des passiven Widerstandes würde nicht sehr bedeutend sein. Irgendwelche Sachlieferungen an Frankreich, wie etwa die Kohlenlieferung zu bezahlen, wären wir ohnehin gar nicht in der Lage. Die Ablehnung des Treueides würde sowohl innerhalb wie außerhalb Deutschlands als notwendig angesehen12. Er halte es für praktisch, ehe eine endgültige Entscheidung Frankreichs, ob es mit uns verhandeln wolle oder nicht, noch nicht eingegangen sei, die Frage der Kohlenlieferungen in der Erklärung des Herrn Reichskanzlers nicht zu erwähnen.

12

Zur weiteren Entwicklung s. Dok. Nr. 115 mit Anm. 3; ferner die Erklärung Stresemanns vor dem RT am 6.10.23 (RT-Bd. 361, S. 11939 ).

Der Reichskanzler bemerkt nochmals, daß es gar nicht möglich sei, die Sachlieferungen wieder aufzunehmen, ehe Frankreich irgendeine Erklärung abgegeben habe. Die Bezahlung der notwendigen Requisitionen, wie sie der Generalkommissar im Reichsministerium für die besetzten Gebiete vorgeschlagen habe, werde wohl erfolgen müssen.

Der Reichswirtschaftsminister ist von vornherein der Auffassung, daß wir mit Frankreich zu keinem Abschlusse kommen würden. Von diesem Gesichtspunkt müsse auch die Erklärung des Herrn Reichskanzlers ausgehen. Im übrigen[422] schlage er vor, daß man die Erklärung möglichst auf die Souveränitäts- und Menschenrechtsfragen beschränken möchte. Um eine günstige Wirkung im Ausland zu erzielen, sei es zweckmäßig, die Sachlieferungsfrage von der Debatte völlig auszulassen, damit sie nicht Gegenstand hypothetischer Behandlung werde13.

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Vgl. aber auch Dok. Nr. 93.

Der Vizekanzler bittet zu erwägen, ob es vielleicht nicht doch zweckmäßig sei, die Sachlieferungsfrage in irgendeiner Form in die Erklärung aufzunehmen, vielleicht in der Weise, daß wir bereit seien, mit den Sachlieferungen wieder zu beginnen, sobald es unsere finanzielle Lage gestatte. Er fragt, wie es sich mit den Sachlieferungen an Italien verhalte14. Bezüglich der Eisenbahnerfrage habe er die Besorgnis, daß uns die Beamten davonlaufen würden, wenn wir nicht bald mit Frankreich zu Verhandlungen über diese Frage kämen.

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Im Gegensatz zum RFMin. traten AA und RMWiederaufbau dafür ein, an Italien zu liefern: 1500 t Stickstoff im Wert von 450 000 GM, für 1 Mill. GM Zellstoff, radiotelegrafische Apparate für 60 000 GM und Werkzeuge für die Fischereiflotte im Wert von 142 000 GM (AA an StSRkei, 29.9.23; R 43 I /39 , Bl. 339). Schwierigkeiten erwartete Gesandter Ritter für die Belieferung Italiens mit Kohle, wenn nach Einstellung der Unterstützungszahlungen des Reichs wegen des Lieferstops an die Alliierten nach 8 bis 14 Tagen die Bergwerke an der Ruhr die Arbeit wieder einstellen würden: „Die weitere Folge wäre, daß auch die Kohlenlieferungen an Italien eingestellt werden müßten. Die Einstellung des passiven Widerstandes hätte also für Italien eine recht unerwartete Wirkung“ (30.9.23; Pol. Arch.: Büro RM PA, Bd. 1).

Der Herr Reichskanzler stimmt der Auffassung des Reichswirtschaftsministers zu, sich grundsätzlich in seiner Erklärung auf die Frage der Souveränitäts- und Menschheitsrechte zu beschränken. Diese Beschränkung sei um so mehr angebracht, da man bis zur endgültigen Stellungnahme noch auf die bündige Erklärung Frankreichs auf seine jüngste Mitteilung an die Botschafter und Gesandten warten müsse, ehe man weitergehende Entschlüsse fasse.

Die Anregung des Herrn Vizekanzlers bezüglich der Sachlieferungen an Italien müsse man gesondert besprechen15. Er bemerke, daß die Ernennung eines Kommissars im Ruhrgebiet bei Frankreich auf glatte Ablehnung gestoßen sei16.

15

Zur weiteren Behandlung s. Dok. Nr. 125.

16

S. Anm. 8 zu Dok. Nr. 83.

Der Herr Reichspräsident ist der gleichen Auffassung. Was zu geschehen habe, wenn wir mit Frankreich zum Bruch kämen, müsse späterhin erörtert werden. Die Diskussion könne für heute nicht hierauf erstreckt werden. Er stelle fest, daß das Kabinett im übrigen der Auffassung des Herrn Reichskanzlers bezüglich der morgigen Erklärung zustimme.

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