2.2 (str1p): Nr. 2 Der Reichspräsident an den Reichskanzler. 14. August 1923

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 4). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Stresemann I und II. Band 1Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

Extras:

 

Text

RTF

Nr. 2
Der Reichspräsident an den Reichskanzler. 14. August 1923

R 43 I /577 , Bl. 130 Umdruck1

1

Der Umdruck trägt die eigenhändige Unterschrift des RPräs.

[Betrifft: Dienstliche Beziehungen zwischen Reichspräsidenten und Reichskabinett]

Herr Reichskanzler!

Die Neubildung der Reichsregierung gibt mir Veranlassung, die für meine dienstlichen Beziehungen zur Reichsregierung, dem Herrn Reichskanzler und den Herren Reichsministern früher getroffenen und seither in der Praxis beobachteten Vereinbarungen in Erinnerung zu rufen und daran die Bitte zu knüpfen, auch künftig hiernach zu verfahren.

Nach § 7 der Vorläufigen Geschäftsordnung der Reichsregierung2 (Rk. 7090 vom 23. Juni 1920 und Nachtrag Rk. 70903 III vom 10. Januar 1921), die nach einem Beschluß der Reichsregierung, ohne formell festgelegt zu sein, einstweilen Anwendung finden soll, wird der Reichspräsident über die Politik des Reichskanzlers und die Geschäftsführung der einzelnen Reichsminister durch Übersendung der wesentlichen Unterlagen, durch schriftliche Berichte über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung sowie nach Bedarf durch persönlichen Vortrag fortlaufend unterrichtet; ich darf erwarten, daß auch künftig hiernach verfahren wird; besonderen Wert lege ich auf die rechtzeitige Zuleitung der Telegramme, Berichte unserer Auslandsvertreter und anderer wichtiger Nachrichten aus dem Auslande. Zu meiner Information nimmt ferner (nach § 25 der Geschäftsordnung) der Chef meines Büros an den Sitzungen der Reichsregierung regelmäßig teil; ich bitte sicherzustellen, daß derselbe von der Anberaumung der Kabinettssitzungen rechtzeitig benachrichtigt wird.

2

Zur vorläufigen GO der RReg. s. Das Kabinett Fehrenbach, Dok. Nr. 158, P. 2; zur endgültigen GORReg. s. Die Kabinette Marx I/II, Dok. Nr. 192.

3

Journalnummer der Reichskanzlei.

Unter Hinweis auf mein Schreiben an den Herrn Reichskanzler vom 8. Januar 1921 (RP. 112/21) und dessen weitere Veranlassung an den Herrn Reichsminister des Innern vom 1. Februar 1921, Rk. 191, bitte ich der bisherigen Praxis entsprechend auch künftig zu verfahren. Danach „obliegt die Überreichung von Ehrengaben und Ehrengeschenken im Namen des Reichs sowie die Übermittlung von Anerkennungs- und Dankschreiben an besonders verdienstvolle Persönlichkeiten, die Übersendung von Dankschreiben an leitende Beamte aus Anlaß ihres Ausscheidens aus dem Reichsdienst und ähnliche Handschreiben[4] dem Reichspräsidenten.“ Anträge auf solche Ehrungen sind demgemäß von den Herrn Reichsministern mit Begründung mir vorzulegen.

Indem ich der Überzeugung Ausdruck gebe, daß ich auch mit Ihnen, Herr Reichskanzler, und den Mitgliedern des neuen Kabinetts in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit verbunden sein werde4, bin ich

4

Auf Anfrage MinR Kempners notierte RegR v. Stockhausen auf dem Schreiben, nach Rückfrage sei eine Beantwortung nicht erforderlich (24.8.23).

in vorzüglicher Hochschätzung

Ihr sehr ergebener

Ebert

Reichspräsident

Extras (Fußzeile):