1.147 (str2p): Nr. 261 Vermerk Henry Bernhards betreffend die Depositen- und Handelsbank. 15. November 1923

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[1092] Nr. 261
Vermerk Henry Bernhards betreffend die Depositen- und Handelsbank. 15. November 1923

R 43 I /2436 , Bl. 153

Herr Geheimrat Fellinger teilt mit1, daß im Verkehr mit der Depositen- und Handelsbank größte Vorsicht am Platze sei. Nach der ganzen Art des Geschäftsverkehrs der Bank sei in die Firma nicht das Vertrauen zu setzen, daß sich hochgestellte Behörden in einem geschäftlichen Verkehr mit ihr einlassen sollten. Diese Auffassung werde vom Preußischen Staatskommissar bei der Berliner Börse geteilt. Herr Geheimrat Fellinger ist mit Herrn Reichspostminister Dr. Höfle in dieser Angelegenheit in Verbindung getreten. Dabei ist festgestellt worden, daß das Reichspostministerium seine Aufträge an die Bank vom 17. XI. [!] zurückzieht2.

1

Devisenkommissar Fellinger hatte am 15.11.23 vormittags angerufen.

2

Neben dem Abg. Fleischer hatte sich auch der RPM für die Handels- und Depositenbank bei dem RK eingesetzt und ihn gebeten, die Edelmetallgeschäfte der Bank zu unterstützen (20. 10.; 12.11.23; R 43 I /2436 , Bl. 145–148, 152).

Der Leiter der Depositen- und Handelsbank ist im Besitz eines Ausweises, unter dem folgender Vermerk des Herrn Reichskanzlers steht: „Einverstanden Dr. Stresemann.“ Diesen Ausweis hat der Staatskommissar der Berliner Börse eingezogen3. Die Firma hat den Ausweis fotografieren lassen. Herr Geheimrat Fellinger hält es für erwägenswert, diese Fotografie ebenfalls von der Firma einzuziehen.

3

In einem Schreiben der Bank an den RK vom 12.11.23, in dem sie ihn eingeladen hatte, die Metallieferungen an RPMin. und RVMin. von 100 kg Gold und 2000 kg Silber zu besichtigen, war auch mitgeteilt worden, der Bank würden von Devisenkommissar Fellinger, der Reichsbank und Börsenkommissar Lippert Schwierigkeiten bereitet, so daß die Bank weder über unbeschränktes Depot- und Devisenrecht noch über die Börsenzulassung verfüge. Der RK war gebeten worden, bei dem Erlangen dieser Rechte behilflich zu sein. „Wir müssen andernfalls besorgen, daß uns mangels dieser Rechte in straf- und steuerrechtlicher Beziehung Schwierigkeiten erwachsen könnten, die natürlich auch die weiteren Ankäufe für das Reich gefährden würden.“ Bis Ende des Jahres sei „mit Leichtigkeit“ eine Gesamtmenge im Wert von 6 Mrd. Goldmark zu erlangen (R 43 I /2436 , Bl. 151).

Bernhard

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