2.59.2 (vpa1p): 2. Stand der Abrüstungsverhandlungen.

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Das Kabinett von Papen Band 1Das Kabinett von Papen Bild 183-R1230-505Wahllokal in Berlin Bild 102-03497AGöring, Esser und Rauch B 145 Bild-P046294Ausnahmezustand in Berlin während des „Preußenschlages“.Bild 102-13679

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2. Stand der Abrüstungsverhandlungen.

Der Reichsminister des Auswärtigen teilte mit, daß er mit dem Reichswehrminister Übereinstimmung über das weitere Vorgehen in der Abrüstungsfrage erzielt habe2.

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Die „Übereinstimmung“ zwischen Neurath und Schleicher bezog sich auf die seit mehreren Tagen intern erörterte Frage, in welcher Weise Deutschland Einfluß nehmen sollte auf die textliche Gestaltung einer Resolution, mit der sich die Genfer Abrüstungskonferenz in der zweiten Julihälfte bis zum 21.9.32 vertagen wollte. Die Resolution sollte von dt. Seite entschieden abgelehnt werden, falls in ihr nicht unzweideutig der dt. Gleichberechtigungsforderung (Dok. Nr. 8 und Anm. 11 zu Dok. Nr. 38) Rechnung getragen würde. Dieser Forderung wurde in der vom Hauptausschuß der Abrüstungskonferenz (gegen die Stimmen Deutschlands und der UdSSR) am 23. 7. verabschiedeten Resolution (Schultheß 1932, S. 471 f.) nicht entsprochen. Botschafter Nadolny gab daher im Auftrage der RReg. schon am 22. 7. folgende Schlußerklärung ab: Deutschlands weitere Beteiligung an den Abrüstungsverhandlungen sei nur möglich, wenn die „Arbeiten der Konferenz auf der Grundlage der zweifelsfreien Anerkennung der Gleichberechtigung der Nationen erfolgen. Die Gleichberechtigung der Nationen ist das fundamentale Prinzip des Völkerbundes, ebenso wie der Staatengemeinschaft überhaupt.“ Die RReg. sei zu sofortigen Verhandlungen mit den beteiligten Staaten bereit, damit bis zum Wiederbeginn der Konferenz „eine befriedigende Klärung dieses für Deutschland entscheidenden Punktes“ erreicht werden könne. Sollte dies bis dahin nicht gelingen, werde die RReg. „weitere Mitarbeit nicht in Aussicht stellen“ können (Text: Horkenbach 1932, S. 256). Vgl. ADAP, Serie B, Bd. XX, S. XIX–XXIII; einige Materialien hierzu auch in R 43 I /520 . – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 132, P. 3.

Das Reichsbabinett nahm hiervon Kenntnis.

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