2.90.1 (vpa1p): 1. Butterzoll.

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Das Kabinett von Papen Band 1Das Kabinett von Papen Bild 183-R1230-505Wahllokal in Berlin Bild 102-03497AGöring, Esser und Rauch B 145 Bild-P046294Ausnahmezustand in Berlin während des „Preußenschlages“.Bild 102-13679

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1. Butterzoll.

Nach Mitteilung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft ist über die bei den bevorstehenden Verhandlungen mit Holland und Dänemark zu befolgenden Richtlinien eine Vereinbarung zwischen Industrie und Landwirtschaft zustande gekommen, so daß der Aufnahme der Verhandlungen unter Führung des Auswärtigen Amts nichts mehr im Wege steht1.

1

Vgl. Dok. Nr. 74, dort bes. Anm. 4; 75, P. 2, dort auch Anm. 8.

Der Reichswirtschaftsminister hebt hervor, daß vor Eintritt in die Verhandlungen[329] die Kontingentsfrage und die Zollfrage2 geklärt werden müsse, damit die Delegation mit Instruktionen versehen werden könne. Die Landwirtschaft verlange einen Zoll von 100 RM und eine Kontingentierung auf 50 000 to, wogegen die Industrie sich mit einem Zoll von 75 RM begnügen, aber eine Kontingentierung auf 86 000 to konzedieren würde. Bei Holland ergebe sich bekanntlich, wenn man den Durchschnitt der Zollsätze für die Kontingentmenge und die Außerkontingentmenge errechne, ein Satz von 68 RM. Wegen der bevorstehenden Verhandlungen über die Reduktion der deutschen Schulden, deretwegen insbesondere mit Holland einige Einigung erzielt werden solle, müssen die Verhandlungen über den Butterzoll dazu führen, daß sie zur Herstellung guter wirtschaftlicher Beziehungen zwischen Deutschland einerseits, Holland, Dänemark und Finnland andererseits beitrügen. Nach Ansicht seines Ressorts solle die deutsche Delegation etwa auf der Grundlage verhandeln, daß sie einem Zollsatz zustimme, der, etwas höher als der von der Industrie vorgeschlagene, etwa bei 80 RM liege. Diesem Vorschlag widersprach der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft indem er anführte, daß die Butterfrage eine Kardinalfrage für die deutsche Veredelungswirtschaft sei, und daß er unter keinen Umständen einen Zollsatz annehmen könne, der unter 100 RM läge. Der zum Verhandlungsführer ausersehene Ministerialdirektor Ritter3 hielt dem entgegen, daß die holländische Delegation einen Zollsatz von 100 RM sicher nicht annehmen werde, sondern, vor diese Forderung gestellt, zweifellos die Verhandlungen sofort abbrechen würde. Die Delegation müsse daher vor Eintritt in die Verhandlungen das Limit kennen, bis zu dem sie äußerstenfalls heruntergehen könne.

2

Zur geltenden Regelung des Butterzolls und der Butterkontingentierung s. Anm. 6 und 7 zu Dok. Nr. 63.

3

Vgl. Dok. Nr. 85, P. 5.

Der Reichskanzler war der Ansicht, daß die Verhandlungstaktik zwischen den Ressorts vereinbart werden und die Delegation Verhandlungsfreiheit haben müsse.

Der Reichswirtschaftsminister betonte noch einmal, daß das Zustandekommen einer Vereinbarung auch mit Rücksicht auf die Abhängigkeit der zukünftigen Gestaltung des Arbeitsmarktes von einer zufriedenstellenden Regelung erforderlich sei. Bei Abbruch der Verhandlungen sei ein starker Rückgang der deutschen Ausfuhr nach Holland und den skandinavischen Ländern zu befürchten. Die Delegation müsse daher die Zoll- und Kontingentsfrage in einer Weise aushandeln, die zu einer Einigung führe. Er schlage daher als Instruktion für die deutschen Unterhändler folgende Mindest- und Höchstlimits vor: für den Zollsatz 75 und 100 RM und für die Kontingentierungsmenge 50 000 und 86 000 to.

Der Reichskanzler stellte abschließend fest, daß die Delegation sich auf der Basis der Vorschläge des Herrn Reichswirtschaftsministers bestreben müsse, bei den Verhandlungen einen möglichst hohen Zollsatz herauszuholen. Wenn die erste Phase der Verhandlungen beendet sei, werde Ministerialdirektor Ritter dem Kabinett über die Lage berichten und das Kabinett werde sich alsdann[330] schlüssig werden, bis zu welchem Zollsatz gegebenenfalls heruntergegangen werden solle. Erforderlichenfalls werde ein kleiner Ausschuß der zuständigen Ressortminister zur Entscheidung dieser Frage zusammentreten müssen4.

4

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 95, P. 1.

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