2.90.3 (vpa1p): 3. Wirtschaftsprogramm der Reichsregierung.

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RTF

3. Wirtschaftsprogramm der Reichsregierung.

Der Reichswirtschaftsminister berichtete, daß er gemeinsam mit dem Reichsarbeitsminister die Grundlage zur Vorbereitung einer Regierungserklärung ausgearbeitet habe, die vor dem Wahltag6 abgegeben werden könne7. Nach den Wahlen werde der Erlaß entscheidender Notverordnungen erforderlich werden, die im einzelnen dann zu erläutern wären. Es sei daher vielleicht zweckmäßiger, die Regierungserklärung zurückzustellen, da sie ohne gleichzeitige Ankündigung neuer Maßnahmen ihre Wirkung auf die Bevölkerung verfehlen könne.

6

Tag der RT-Wahl: 31.7.32.

7

Der vom RWiM offenbar während der Sitzung vorgelegte Entwurf seines Beitrags zur Regierungserklärung lautet: Die RReg. stehe „grundsätzlich auf dem Boden der Privatwirtschaft und des Privateigentums. Sie ist der Meinung, daß die Grenzen zwischen Privatwirtschaft und öffentlicher Hand schärfer gezogen werden müssen, als dies bisher der Fall war, und daß die reglementierenden Eingriffe des Staates in die Privatwirtschaft in engeren Grenzen zu halten sind. Die Privatwirtschaft muß von Hemmungen und Fesseln befreit werden, die einer vollen Auswirkung der produktiven Kräfte hindernd im Wege stehen. Die Reichsregierung glaubt, daß bei einem solchen Vorgehen eine schnellere Überwindung von Krisen erwartet werden kann. Nach Auffassung der Reichsregierung kann es nicht die Aufgabe des Staates sein, in der Privatwirtschaft liegende Risiken auf den Staat zu übernehmen. Öffentliche Mittel dürfen nach Auffassung der Reichsregierung nur dann eingesetzt werden, wenn das öffentliche Interesse einen solchen Einsatz zwingend erfordert, jedoch nicht, wenn es sich lediglich um die Stützung einzelner Persönlichkeiten und einzelner Unternehmungen handelt.“ (R 43 I /1457 , S. 223).

Im einzelnen habe das Reichswirtschaftsministerium folgendes Programm vorbereitet:

1. Der Reichswirtschaftsrat8 müsse derartig umgestaltet werden, daß er in Zukunft aktionsfähig wird. Der geringe Wechsel der bisherigen Mitglieder, die fast alle von Berufsverbänden ernannt seien, habe zu einer gewissen Stagnierung des Reichswirtschaftsrats geführt. Er habe infolgedessen den Erwartungen, die ursprünglich auf ihn gesetzt wurden, nicht entsprochen. Deswegen solle der bisherige Reichswirtschaftsrat aufgehoben werden und an seiner Stelle ein neuer Reichswirtschaftsrat errichtet werden, dessen Mitgliederzahl auf 48 beschränkt ist, die sich zu je 16 Mitgliedern aus Vertretern der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und anderer wirtschaftlich hervorragend interessierter Persönlichkeiten zusammensetzen. Außerdem solle das Mandat der Vertreter im Reichswirtschaftsrat zeitlich auf 4 Jahre begrenzt sein und hierdurch sowie durch alljährliche Ablösung eines Viertels der Mitglieder eine regelmäßige Erneuerung des[331] Gremiums gewährleistet sein. Die Ernennung zu Mitgliedern des Reichswirtschaftsrats soll künftig auf Vorschlag der Reichsregierung durch den Reichspräsidenten erfolgen. Eine enge Arbeitsgemeinschaft zwischen Reichsrat und Reichswirtschaftsrat sei erforderlich. Die Einwirkung der Reichsregierung auf die Arbeiten des neuen Reichswirtschaftsrats solle dadurch gesichert werden, daß die Reichsregierung ihren Vertreter als Fakultativvorsitzenden in die Ausschüsse entsenden könne. Die Mitgliedschaft im Reichswirtschaftsrat schließe in Zukunft die Angehörigkeit zum Reichstag und zu den Länderparlamenten und umgekehrt aus.

8

Über Geschichte und Aufgaben des durch VO vom 4.5.20 (RGBl., S. 858 ) gegründeten Vorl. RWiR (326 Mitglieder) s. Hauschild, Der vorläufige Reichswirtschaftsrat; vgl. auch diese Edition: Die Kabinette Luther I/II, Dok. Nr. 138, P. 9; 147, P. 3.

2. Die Reichsregierung werde sich demnächst als wichtigstes Problem mit der Regulierung der Schuldverhältnisse zu befassen haben. Er sei als Gegner der Zwangskonvertierung der Ansicht, daß das Verhältnis zwischen Schuldnern und Gläubigern nicht durch autonome Maßnahmen geregelt werden könne. Doch sei auf der bereits bestehenden gesetzlichen Basis eine Regelung denkbar, die als Ausgangspunkt für die Verhandlungen mit den ausländischen Gläubigern ihre Wirkung nicht verfehlen werde.

3. Das dritte Problem, das die Reichsregierung in Angriff nehmen müsse, sei die Bankenfrage, bei deren Regelung es zur Gründung einiger neuer Gesellschaften kommen werde.

4. Die Frage der Arbeitsbeschaffung habe das Kabinett bereits wiederholt beschäftigt und sei von ihm gemeinsam mit dem Reichsarbeitsminister bereits weitgehend gefördert worden.

Zu letzterem Punkt übergab der Reichsarbeitsminister die beigefügten Anlagen, die als Material für die Regierungserklärung dienen sollen9. Als wichtigstes Problem in der Arbeitsbeschaffung bezeichnete er die Auflockerung des Tarifwesens und die Vereinfachung der Sozialversicherung.

9

Beiliegend drei kurze Ausarbeitungen des RArbM: 1) „Arbeitsbeschaffung“: Die RReg. werde die „Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die auf dem Gebiete des freiwilligen Arbeitsdienstes, des Straßenbaues, der landwirtschaftlichen Meliorationen, der Wohnungsreparaturen und der vorstädtischen Kleinsiedlung (Stadtrandsiedlung) bereits im Gange sind, weiter ausbauen und verstärken. Sie wird ferner darüber hinaus, um dem darniederliegenden Baugewerbe einen Antrieb zu geben, auch noch andere Maßnahmen der Arbeitsbeschaffung auf dem Gebiete des Wohnungsbaues vorbereiten, u. a. durch Förderung des Baues von Eigenheimen, wobei ein wesentlicher Teil der Mittel von den Bauherren selbst aufgebracht werden kann.“ Die neuen Arbeiten sollen der „freien Wirtschaft den Anstoß geben, aus sich heraus neue Arbeitskräfte einzustellen“. 2) „Tarifwesen“: Es müsse eine Lockerung des bestehenden Tarifrechts herbeigeführt werden. „Einheitliche Lohnregelungen für das ganze Reich und größere Bezirke haben sich vielfach als zu unelastisch erwiesen, weil die einzelnen tariflichen Lohnsätze den verschiedenartigen Verhältnissen nicht hinreichend angepaßt sind. Einheitliche Tarifverträge werden in getrennte Tarifverträge für die einzelnen, wirtschaftlich zusammengehörigen Gebiete aufgestellt werden können. Gleiches gilt für die Aufteilung nach Branchen. Es ließe sich zweifellos eine bessere Anpassung an die Bedürfnisse der verschiedenen Branchen erreichen. Die besondere Notlage einzelner Betriebe muß bei der tariflichen Regelung der Lohnbedingungen angemessen berücksichtigt werden.“ 3) „Sozialversicherung“: Da in den „heutigen Verhältnissen“ die Zahl der verschiedenen Versicherungsträger viel zu groß sei, müsse eine „Konzentration bei den Gebietsversicherungsträgern“ erreicht werden. Und außerdem: „Zur Sicherung einer geordneten und sparsamen Wirtschaftsführung wird allen Versicherungsträgern eine Haushaltsordnung auferlegt werden. Für die Festsetzung des Haushalts, den Entwurf von Stellenplänen und die Besoldungsordnung wird die Genehmigung der Aufsichtsbehörde vorgeschrieben. Eine solche Bindung in der Ausgabenwirtschaft widerspricht nicht dem Zweck der Selbstverwaltung, sie ist die Voraussetzung für eine geordnete und leistungsfähige Selbstverwaltung, sie erleichtert zugleich die Durchführung der Staatsaufsicht und erweckt wieder das zum Teil geschwundene Vertrauen in die Verwaltung der öffentlichen Hand.“ (R 43 I /1457 , S. 231–236).

[332] Mit Bezug auf die Regierungserklärung erwähnte der Reichswehrminister daß in weiten Kreisen der Bevölkerung eine Erklärung des Reichskanzlers besonders begrüßt werden würde, daß die Reichsregierung eine gerechte Wirtschaftsordnung herbeizuführen bestrebt sei.

Der Reichskanzler erwähnte die Tatsache, daß der frühere Preußische Minister des Innern, Severing, am Sonnabendabend10 im Rundfunk sprechen werde11 und infolgedessen das letzte Wort in dem Wahlkampf haben würde12. Er sei daher der Ansicht, daß er selber nach der Rede Severings sprechen müsse. Hierbei werde sich Gelegenheit bieten, um der Anregung des Reichswehrministers Rechnung zu tragen.

10

30.7.32.

11

Tonaufzeichnung der Rede Severings vom 30. 7. (24,25 Minuten): Dt. Rundfunkarchiv Frankfurt/M. C 829.

12

Hierauf war der RK in den vorangegangenen Tagen durch mehrere Eingaben von privater und behördlicher Seite hingewiesen worden. So hatte das Anhaltische Staatsministerium mit Schreiben vom 25. 7. erklärt: „Nach den bisherigen Dispositionen ist vorgesehen, daß die Ansprachen im Rundfunk unter Berücksichtigung der bisherigen Abgeordnetenzahl im Reichstage erfolgen, so daß die Sozialdemokratische Partei zuletzt, d. h. am kommenden Sonnabend, zu Wort kommen würde. Es erscheint dies aus dem Grund bedenklich, weil erfahrungsgemäß die letzten Einwirkungen vor der Reichstagswahl die wirksamsten sind und diese Wirksamkeit durch die außerordentliche Verbreitung des Rundfunks gesteigerte Bedeutung gewinnt.“ Es sei daher dringend geboten, „daß die Reichsregierung ihrerseits von der Möglichkeit, in letzter Stunde vor der Wahl aufklärende Worte an das Volk zu richten, Gebrauch macht und bei dieser Gelegenheit den tendenziösen Ausführungen der Linken mit Entschiedenheit entgegentritt“ (R 43 I /2001 , Bl. 178–179, 174, 182–191).

Zur Rundfunkrede Severings bemerkte der Reichsminister des Innern daß sie selbstverständlich der Kontrolle durch die zuständigen Instanzen unterworfen sei. Der Reichspräsident habe vor seiner Abreise nach Neudeck den Gedanken aufgeworfen, noch vor den Wahlen die Einführung der Wahlpflicht durch Notverordnung zu verkünden. Er habe zwar auf die Durchführung dieses Gedankens verzichtet, wünsche aber, daß unmittelbar vor den Wahlen ein Aufruf erfolge, in dem nachdrücklichst erklärt werde, daß Wahlrecht gleichbedeutend mit Wahlpflicht sei12a. Einen entsprechenden Entwurf lege er hiermit vor13. Er sei geeignet, ebenfalls in die Rundfunkrede des Reichskanzlers hineingearbeitet zu werden.

12a

Hierzu vgl. die Unterredung Hindenburgs mit Gayl vom 29. 6. (Dok. Nr. 45).

13

Der Entwurf nicht bei den Akten der Rkei. In dem am 30. 7. erlassenen Wahlaufruf hieß es: Die Abgabe der „Wahlstimme sei das wichtigste Recht, das die Verfassung den deutschen Männern und Frauen verleiht. Dieses Recht ist zugleich eine Pflicht. Es gilt einen Reichstag zu wählen, der seine großen Aufgaben zum Besten des deutschen Volkes erfüllen kann.“ (Schultheß 1932, S. 134).

Der Reichskanzler bittet daher die Ressorts, Vorschläge zu seiner Rede bis Freitag einzureichen14.

14

Zum Inhalt der Rundfunkrede des RK vom 30. 7. s. Horkenbach 1932, S. 263 f. – Tonaufzeichnung der Rede (17,40 Minuten): Dt. Rundfunkarchiv Frankfurt/M. C 831.

Der Reichsminister des Innern bemerkte zum ersten Punkt des vom Reichswirtschaftsminister vorgetragenen Wirtschaftsprogramms, daß die Reform des Reichswirtschaftsrats in die allgemeine Reichsreform eingegliedert werden müsse und daß es zweckmäßig sei, sie nicht isoliert hiervon vorwegzunehmen. Er berichtete ferner über ein Rundschreiben, das er an sämtliche Unterrichtsminister der Länder gerichtet habe, in dem er unter Kritik der bisherigen Methoden der Jugenderziehung für eine von aller Parteipolitik befreite christliche Schule[333] plädiere15. Die in diesem Rundschreiben niedergelegten Gedanken seien ebenfalls für die Rundfunkrede des Reichskanzlers geeignet.

15

Das Rundschreiben nicht bei den Akten der Rkei; dort lediglich ein WTB-Bericht vom 28. 7. (R 43 I /780 , Bl. 256–257), der den Wortlaut des Schreibens anscheinend vollständig wiedergibt. Darin erklärte der RIM u. a., daß er die Wiederaufnahme der bisher ergebnislosen Arbeiten an einem Reichsschulgesetz in enger Zusammenarbeit mit den Ländern nachdrücklich betreiben wolle, und fügte hinzu: „Der Gedanke an den Dienst, den Volk und Reich von dieser Jugend fordern, muß künftig alle Maßnahmen der Unterrichtsverwaltungen und die pädagogische Haltung der Lehrerschaft bestimmen. Die Jugend wird ihrem schweren Schicksal und den hohen Anforderungen der Zukunft nur dann gewachsein sein, wenn sie beherrscht wird vom Volks- und Staatsgedanken. Die Erziehung zu Volk und Staat ist daher die vornehmste Aufgabe aller deutschen Schulen.“ Und weiter: „Die Erziehung zu echter Staatsgesinnung muß ergänzt und vertieft werden durch eine deutsche Bildung, die sich auf die geschichtlich-kulturelle Wertgemeinschaft des deutschen Volkes gründet und die in der Jugend ein lebendiges Volksbewußtsein entwickelt.“ Und schließlich: „Die Erziehung zur Staatsgesinnung und zum Volksbürgertum empfängt ihre stärkste innere Kraft aus den Wahrheiten des Christentums. Zu sehr hat das Christentum unser Volk in seinem tiefsten Wesen bestimmt, als daß man Deutschtum und Christentum, deutsche und christliche Erziehung voneinander trennen könnte. Treue und Verantwortung gegenüber Volk und Vaterland haben ihre tiefste Verankerung im christlichen Glauben.“

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft berichtete im Zusammenhang mit Siedlungsfragen über die von ihm mit den Landschaften geführten Verhandlungen. Die Landschaften hätten sich bereit erklärt, die Sicherung für die Grundschulden überschuldeter Güter zu übernehmen, wenn damit die ursprünglich in Aussicht genommene Zwangsversteigerung16 durch das Reich verhindert werden würde.

16

Vgl. Anm. 2 zu Dok. Nr. 32.

Der Reichsminister der Finanzen berichtete über eine Besprechung, die er in Gegenwart des Reichsarbeitsministers mit dem Reichsbankpräsidenten gehabt habe17. Das Ergebnis der Besprechung gehe dahin, daß der Reichsbankpräsident bereit sei, ohne ausdrückliche Festlegung auf die Summe von 200 Millionen RM Wechsel, die sich aus den laufenden Ausgaben der Arbeitsbeschaffung ergäben, wie Handelswechsel zu behandeln, wenn das Reich sich verpflichte, diese Wechsel nach einer Maximalumlaufrist von 15 Monaten einzulösen.

17

Über diese am 27. 7. in der Rbk abgehaltene Besprechung (Teilnehmer u. a.: Luther, Graf Schwerin v. Krosigk, Schäffer, Zarden, Olscher) befindet sich eine (wahrscheinlich von der Rbk gefertigte) Aufzeichnung in NL Luther  345. Danach hatte der RArbM eingangs das „erweiterte Arbeitsbeschaffungsprogramm der Reichsregierung“ dargelegt, „das darauf hinausläuft, über das 135 Millionen RM-Programm hinaus noch zusätzliche Aufträge in Höhe von 207 Millionen RM auf dem Wechselkreditwege zu finanzieren, und zwar für folgende Zwecke: 1) 40 Millionen RM für den Straßenbau (bisher 60 Mill. RM), 2) 20 Millionen RM für Meliorationen (bisher 25 Mill. RM), 3) 40 Millionen RM für landwirtschaftliche Siedlung, 4) 18 Millionen RM für den Bau des Rügendammes, 5) 23 Millionen RM für Gleisarbeiten der Reichsbahn, 6) 30 Millionen RM für Eigenheimbau, Hausreparaturen, vorstädtische Kleinsiedlung, 7) 20 Millionen RM für Materiallieferung im freiwilligen Arbeitsdienst, 8) 16 Millionen RM für Abwracken alten Schiffsraumes und den Bau von Heringsloggern.“ Der RFM habe die Bedeutung dieses Programms unterstrichen und hinzugefügt: „Wenn dem Schrumpfungsprozeß der Wirtschaft nicht Einhalt geschehe, würde die Arbeitslosigkeit weiter steigen und die öffentlichen Etats überrennen. Man müsse daher zu helfen versuchen unter Vorbelastung der nächsten Jahre. Die Mittel für die Einlösung der beantragten Wechselkredite würden in die Etats von 1933 und 1934 eingesetzt.“

Es bestehe nun die große Schwierigkeit, daß derartige Wechsel sich nicht herstellen ließen bei der Schwellenlegung der Reichsbahn und bei dem Abwracken von Schiffen, da die Ausgaben hier fast nur aus Löhnen beständen18. Es müsse daher hier ein anderer Weg gefunden werden.

18

Hierzu Luther in der Besprechung vom 27. 7. (vgl. Anm. 17) u. a.: „Diese reinen Lohnwechsel seien bisher niemals als ein geeignetes Material für das Reichsbankportefeuille angesehen worden.“

[334] Der Reichsbankpräsident habe ferner erklärt, er könne nicht sehen, wie sich bei der Siedlung die Möglichkeit ergebe, normale Wechsel zu konstruieren.

Dringend notwendig sei es, jetzt nicht mehr von Arbeitsprogrammen zu sprechen, sondern die ersten Aufträge herauszugeben. Diese Tatsache könne dann bekannt gemacht werden19 und sei geeignet, für die Reichsregierung zu werben.

19

In der Besprechung am 27. 7. hatte Luther vor allzu frühen Bekanntmachungen nachdrücklich gewarnt. Die Hilfe der Rbk dürfe „nicht mit großen Ziffern in der Öffentlichkeit erörtert werden, da dann die psychologische Wirkung, welche die Reichsregierung“ von dieser Hilfe „erhoffe, kompensiert werde durch die Kritik, die die Reichsbank erfahre“. – In einem Schreiben an den RFM und den RArbM vom 28. 7. fügte das Rbk-Direktorium dem noch hinzu: Die Rbk werde „eine neue Erhöhung ihrer Kredithilfe für Arbeitsbeschaffungszwecke nur dann ohne Störung ihres eigenen Kredites und des Vertrauens zur Währung zu leisten imstande“ sein, „wenn keine programmatische Betonung der Mithilfe der Reichsbank in der Öffentlichkeit eintritt, auch Globalziffern über die mögliche Ausweitung der Reichsbankhilfe, die ja obendrein in keiner Weise feststehen, nicht genannt werden, sondern es dabei verbleibt, daß die Reichsbank lediglich bereit ist, bei gewissen Einzelprojekten, soweit reichsbankfähiges Wechselmaterial anfällt, nach Maßgabe besonderer Abreden in einem im Einzelfall festzustellenden Umfang den kreditmäßig beteiligten Banken einen gewissen Kreditrückhalt zu geben.“ (NL Luther  345).

Der Reichsminister des Innern führte aus, daß Warenwechsel bei der Siedlung nur bei dem Ankauf von Ziegeln, Holz usw. möglich seien.

Reichskommissar Dr. Bracht führte aus, daß es bei der Arbeitsbeschaffung wegen des psychologischen Effekts vor allem darauf ankomme, möglichst viele Menschen zu beschäftigen. Man solle daher, auch wenn es unwirtschaftlicher sei, auf die Verwendung von Maschinen in weitestem Umfang verzichten.

Der Reichskanzler stimmte dieser Auffassung ausdrücklich zu. Er richtete sodann an die beteiligten Ressortminister die dringende Bitte, möglichst bald dem Reichskabinett zu berichten, wie die erwähnten Schwierigkeiten bei der Konstruierung von Wechseln in der Frage der Arbeitsbeschaffung ausgeräumt werden könnten.

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