2.90.6 (vpa1p): 6. Mitteilung des Reichsministers der Justiz.

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RTF

6. Mitteilung des Reichsministers der Justiz.

Der Reichsminister der Justiz teilte mit, daß der Oberreichsanwalt25 wegen der sogenannten Boxheimer Dokumente26 ihn aufgesucht habe. Der Oberreichsanwalt woll das Verfahren einstellen. Er selbst sei hiermit vollkommen einverstanden.

25

Werner.

26

Von Werner Best verfaßte, Anfang August 1931 im Boxheimer Hof (bei Lampertheim, Hessen) von hess. NSDAP-Führern besprochene Entwürfe zu Notverordnungen, die bei einem kommunistischen Umsturzversuch wirksam werden sollten. Das Reichsgericht hatte Ende 1931 gegen Best ein Hochverratsverfahren eingeleitet. Einige Aktenmaterialien hierzu in R 43 I /2683 . Vgl. auch: Best, „… wird erschossen“. Die Wahrheit über das Boxheimer Dokument; Schön, Die Entstehung des Nationalsozialismus in Hessen, S. 131 ff.; Loiperdinger, „Das Blutnest vom Boxheimer Hof“, in: Hennig (Hrsg.), Hessen unterm Hakenkreuz, S. 433 ff.

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