2.20 (vpa1p): Nr. 20 Der Reichsminister des Innern an Rundfunkkommissar Bredow. 11. Juni 1932

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RTF

[62] Nr. 20
Der Reichsminister des Innern an Rundfunkkommissar Bredow. 11. Juni 1932

R 43 I /2001 , Bl. 146 Umdruck1

1

Lt. Verteiler gingen Exemplare dieses Schreibens außerdem an das Büro des RPräs., an den StSRkei, den RPM und die Pressestelle der RReg.

[Erlaß über die Benutzung des Rundfunks durch die Reichsregierung]

Um der Reichsregierung Gelegenheit zu geben, ihre Auffassung und Tätigkeit frei von Parteipolitik jederzeit mittels Rundfunk der breiten Öffentlichkeit näherzubringen, wird im Einvernehmen mit dem Herrn Reichspostminister folgendes bestimmt:

1. Die Reichsregierung behält sich vor, den gesamten deutschen Rundfunk nach Bedarf ½ Stunde täglich zwischen 18 Uhr 30 und 19 Uhr 30 in Anspruch zu nehmen für eine Sendung, welche vom Deutschlandsender ausgeht und von allen Rundfunkgesellschaften übernommen werden muß. In der Regel wird die Reichsregierung sich hierbei der im Programm des Deutschlandsenders angesetzten aktuellen Stunde bedienen.

2. Aufgabe der Sendung ist es, Vorträge und sonstige Mitteilungen im Rundfunk zu verbreiten, welche die Reichsregierung zur Darlegung ihrer Ziele und zur Unterstützung der Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit für angezeigt und erforderlich hält.

3. Mit Programm und Durchführung der Sendung wird die Drahtloser Dienst A.G. beauftragt2.

2

Die „Drahtloser Dienst AG“ (Dradag), deren Aktienmehrheit im Besitz des Reiches lag, war eine „Nachrichtenstelle“ für den Rundfunk. Sie arbeitete seit März 1926 nach von der RReg. erlassenen „Richtlinien für den Nachrichten- und Vortragsdienst“, wonach sie u. a. „Auflagenachrichten der staatlichen Stellen“ an die Rundfunkgesellschaften weiterzugeben hatte. Über die Gründung der Dradag 1923 und ihre organisatorische Umgestaltung 1925/26 vgl. diese Edition: Die Kabinette Luther I/II, Dok. Nr. 226, P. 9; Lerg, Rundfunkpolitik in der Weimarer Republik, S. 223 ff.

4. Die der Drahtloser Dienst A.G. durch vorstehende Aufgabe erwachsenden reinen Unkosten werden ihr von der Reichsrundfunkgesellschaft in gleicher Weise wie die Kosten des Nachrichtendienstes ersetzt.

Ich bitte, von diesem Erlasse die Rundfunkgesellschaften in Kenntnis zu setzen und sie zu veranlassen, bei der Aufstellung der Programme für die Zeit von 18 Uhr 30 bis 19 Uhr 30 auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme ihrer Sender für Vorträge und Mitteilungen der Reichsregierung Rücksicht zu nehmen. Die Drahtloser Dienst A.G. ist beauftragt, die Durchführung des Erlasses im Einvernehmen mit der Presseabteilung der Reichsregierung, der Programmleitung des Deutschlandsenders und meinem Sachbearbeiter Ministerialrat Scholz unverzüglich in die Wege zu leiten.

Frhr. v. Gayl

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