1.24.1 (vpa2p): 1. Kontingentierung.

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Das Kabinett von Papen Band 2Das Kabinett von Papen Bild 183-R1230-505Wahllokal in Berlin Bild 102-03497AGöring, Esser und Rauch B 145 Bild-P046294Ausnahmezustand in Berlin während des „Preußenschlages“.Bild 102-13679

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1. Kontingentierung.

Die eingehenden Verhandlungen über die Frage einer Kontingentierung landwirtschaftlicher Erzeugnisse drehten sich im wesentlichen um das Verfahren, das einzuschlagen sei.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hatte berichtet, daß in Chefbesprechungen über die Waren, die kontingentiert werden sollen, und über die Prozentsätze der Kontingente Einigung herbeigeführt worden sei1.

1

Hierzu nichts ermittelt. Zur vorangegangenen Beratung über Einfuhrkontingentierung (Warenarten, Prozentsätze) s. Dok. Nr. 146, P. 5, dort bes. Anm 10 und 12; Dok. Nr. 149, P. 2.

Der Reichswirtschaftsminister bestätigte dies, gab aber folgende Erklärung ab:

„Der Zweck des Wirtschaftsprogramms sei doch der, in weitestem Umfange alsbald Arbeit zu schaffen. Mit diesem Zwecke stehe die Einführung von Kontingenten für die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse schon an sich im Widerspruch, denn, wie er bereits früher ausgeführt habe2, werde durch diese Maßnahme die Beschaffung von Arbeit in Deutschland nicht gefördert, sondern gehindert, indem das Ausland durch Gegenmaßnahmen sich gegen die Produkte der besonders arbeitsintensiven deutschen Exportindustrie absperren werde.

2

Vgl. Anm 11 zu Dok. Nr. 146.

In besonders hohem Maße würde aber diese letztere Wirkung dann erreicht werden, wenn man sich dazu entschließen würde, im Falle erfolglosen Ausganges der Verhandlungen die Einfuhrkontingente autonom einzuführen. Er müsse schon jetzt darauf hinweisen, daß eine solche Maßnahme für den Export deutscher Waren nach dem ganzen in Frage kommenden Auslande, darüber hinaus aber auch für das Ansehen Deutschlands als Vertragspartner bei handelspolitischen Abmachungen von verhängnisvoller Wirkung sein werde und daß er daher eine autonome Einführung der Kontingentierung nicht für möglich[624] halte3. Sie müsse daher unter allen Umständen vermieden werden. Nur mit diesem Vorbehalt habe er den Listen der zu kontingentierenden Waren und den in Aussicht genommenen Prozentsätzen zustimmen können.“

3

Zur diesbez. Auffassung Warmbolds s. auch Dok. Nr. 152.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hielt es, ähnlich wie der Reichskanzler, im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen mit den auswärtigen Staaten für geboten, daß die Kontingente durch einen autonomen Akt der Reichsgesetzgebung festgelegt würden.

Insbesondere hielt es der Reichskanzler nicht für möglich, daß alle Maßnahmen, die getroffen würden, der industriellen Produktions- und der Handelssphäre dienten. Auch psychologisch müsse etwas für die andere Seite geschehen.

Einverständnis bestand jedoch darüber, daß das Kabinett mit der Frage erneut befaßt werden würde, wenn die Verhandlungen zu keinem günstigen Ergebnisse geführt hätten.

Auch darüber, daß die Führung der Verhandlungen in der Hand des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bleiben müsse, weil es sich, wie Staatssekretär von Bülow ausführte, um technische Notstandsmaßnahmen handele, bestand Einigkeit im Kabinett.

Neben dem Auswärtigen Amt teilten der Reichminister der Finanzen sowie der Reichsarbeitsminister die Auffassung des Reichswirtschaftsministers.

Während der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft in seiner Münchener Rede4 die Waren im einzelnen aufzählen wollte, die der Kontingentierung unterworfen werden sollen, traten die anderen erwähnten Reichsminister dafür ein, daß diese Waren möglichst in Gruppen zusammengefaßt werden sollen.

4

Rede des REM vom 26. 9. (Dok. Nr. 156).

Die Frage der Formulierung des die Kontingentierung betreffenden Teils der Rede wurde bis zur Nachmittagssitzung zurückgestellt5.

5

In der Nachmittagssitzung kam die Angelegenheit nicht mehr zur Sprache; zur Erörterung von Einzelpunkten der Rede s. Dok. Nr. 155, P. 2.

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