2.37 (vsc1p): Nr. 37 Der Reichskanzler an den Preußischen Ministerpräsidenten. 23. Dezember 1932

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[163] Nr. 37
Der Reichskanzler an den Preußischen Ministerpräsidenten. 23. Dezember 1932

R 43 I /2281 , S. 523–525 Abschrift

[Befugnisse und Stellung des Preußischen Staatsministeriums.]

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident!

Ich bestätige den Empfang der Schreiben vom 17. und 20. Dezember1, welch letzteres gestern bei mir eingetroffen ist, und die Übersendung der Abschrift des Schreibens, das Sie unter dem 17. Dezember zusammen mit Herrn Staatsminister Dr. Klepper an den Staatssekretär im Preußischen Finanzministerium gerichtet haben2.

1

Dok. Nr. 27 und 31.

2

Dok. Nr. 28.

Ich werde mit Beginn des neuen Jahres Gelegenheit nehmen, die aus der derzeitigen Rechts- und Sachlage sich ergebenden Fragen erneut mit Ihnen durchzusprechen.

In zweierlei Beziehung muß ich aber schon jetzt auf das Bedenkliche Ihres Vorgehens hinweisen.

1. Sie haben die dem Schreiben vom 20. Dezember anliegende Zusammenstellung auch zahlreichen Beamten der preußischen Ministerien, offenbar denjenigen, die stellvertretende Bevollmächtigte zum Reichsrat sind, zugehen lassen, und zwar mit dem Ersuchen (also mit der Weisung), bei der Vertretung Preußens und der Preußischen Staatsregierung gegenüber dem Reich (Reichsregierung, Reichskommissar) im Sinne dieser Zusammenstellung zu wirken3. Diese Beamten unterstehen den Kommissaren des Reichs und haben von Ihnen nur insoweit Weisungen entgegenzunehmen, als es sich um die in Nr. 10 der Maßnahmen des Herrn Reichspräsidenten vom 18. November 1932 bezeichneten Angelegenheiten handelt4.

3

Näheres ist in den Akten der Rkei nicht zu ermitteln.

4

Einzelheiten s. in dieser Edition: Das Kabinett v. Papen; vgl. in diesem Bd. auch Dok. Nr. 4, Anm. 3.

2. In dem Schreiben vom 17. Dezember, das Sie zusammen mit Herrn Staatsminister Dr. Klepper an den Staatssekretär im Preußischen Finanzministerium gerichtet haben, ersuchen Sie den Staatssekretär, „die Vorbereitung des Haushalts in der üblichen Weise als Vertreter des mitunterzeichneten Finanzministers – also des Herrn Staatsministers Dr. Klepper – technisch einzuleiten und dem Finanzminister alsbald über das Geschehene und die Grundlagen des Haushalts Vortrag zu halten und seine Weisungen entgegenzunehmen“. Vorbereitung und Aufstellung des Haushaltsplanes kann nur von dem vorgenommen werden, der die laufenden Geschäfte des Preußischen Finanzministeriums führt und dauernd an der Gesamtheit der Amtsführung der preußischen Ressorts[164] mitwirkt. Das ist unter der Geltung der Verordnung des Herrn Reichspräsidenten vom 20. Juli 1932 der Kommissar des Reichs für den Geschäftsbereich des Finanzministeriums, also zur Zeit in dieser Eigenschaft Herr Reichsminister Professor Dr. Popitz. Zur Entgegennahme von Berichten und Vorschlägen der Beamten des Finanzministeriums einschließlich des Staatssekretärs und zur Erteilung von Weisungen ist daher in den Angelegenheiten der Etatsvorbereitung und Aufstellung im gegenwärtigen Stadium, insbesondere so lange es sich noch nicht um die Einbringung des Etatsgesetzes im Staatsrat und Landtag handelt, lediglich der Kommissar des Reichs im Geschäftsbereich des Finanzministeriums zuständig.

In beiden Beziehungen habe ich das Erforderliche veranlaßt. Im übrigen möchte ich Ihnen in Erinnerung rufen, daß wir gelegentlich der Besprechungen, die ich mit Ihnen hatte5, uns darüber einig waren, wie wenig die Angelegenheit der Fortsetzung eines „Federkriegs“ gefördert werden kann. Ich bedaure aufrichtig, daß Sie trotzdem nunmehr diesen nutzlosen Schriftwechsel wieder aufgenommen haben und gebe mich der Hoffnung hin, daß Sie bis die von mir in Aussicht gestellte erneute Besprechung stattfindet, auf seine Fortsetzung verzichten.6

5

Am 8.12.1932 (vgl. Dok. Nr. 4, Anm. 4).

6

Zum Fortgang s. die Ankündigung über die Fortsetzung der Gespräche (Dok. Nr. 38, Anm. 4) sowie Dok. Nr. 42).

In ausgezeichneter Hochachtung

Ihr

ergebenster

gez. von Schleicher.

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