2.62 (vsc1p): Nr. 62 Der Deutsche Industrie- und Handelstag an den Reichskanzler. 20. Januar 1933

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[272] Nr. 62
Der Deutsche Industrie- und Handelstag an den Reichskanzler. 20. Januar 1933

R 43 I /1086 , Bl. 80–85 Umdruck

[Handelspolitik.]

Mit schwerer Sorge betrachtet der Deutsche Industrie- und Handelstag die Entwicklung unserer handelspolitischen Gesamtlage. In der Vorstandssitzung des Deutschen Industrie- und Handelstages vom 18. Januar1 wurde erneut festgestellt, daß es bei aller Anerkennung der Notlage in der Landwirtschaft falsch wäre, es so darzustellen, als wenn sie im ganzen vor dem Erliegen stünde oder die Not in ihr noch schlimmer wäre als in anderen Kreisen. Die Behauptungen der Landwirtschaft von ständiger Überschwemmung des Marktes durch ausländische Lebensmittel sind unzutreffend. Die Statistik beweist das Gegenteil. Eine Handelspolitik, die die Erfordernisse der deutschen Ausfuhr außer Acht ließe, müßte durch weitere Schwächung der inländischen Kaufkraft gerade auch die Notlage in der Landwirtschaft weiter steigern. Wir unterstreichen in dieser Hinsicht besonders die Ausführungen des Herrn Reichswirtschaftsministers vor dem Haushaltsausschuß des Reichstags2, daß die Exportsumme von 6 M[rd] eine Lohneinkommensumme von mehr als 4 M[rd] und damit also mehr als 15% des gesamten Arbeitseinkommens darstellt. Hieraus geht die Bedeutung unserer Ausfuhr nicht nur für die Beschäftigung und die finanziellen Leistungsmöglichkeiten ebenso deutlich hervor, wie aus der Tatsache, daß trotz der starken allgemeinen Rückläufigkeit des Welthandels der erwartete Ausfuhrüberschuß von 1,1 M[rd] im Jahre 1932, der zum Ausgleich der deutschen Zahlungsbilanz unentbehrlich ist, erzielt werden konnte. Umso dringlicher ist es u.E., der deutschen Ausfuhr auch für die Zukunft einigermaßen sichere Entwicklungsmöglichkeiten zu geben. Von diesem Ziele würden wir aber abkommen, wenn gewisse, u.E. sehr bedrohliche Maßnahmen durchgeführt werden, die die deutsche Ausfuhr beeinträchtigen müßten. Wir gestatten uns, im Zusammenhang hiermit auf folgendes hinzuweisen:

1

Über handelspolitische Fragen wurde in dieser Sitzung im Rahmen einer von allgemeiner Skepsis gegenüber den Absichten und Möglichkeiten der Reg. v. Schleicher gekennzeichneten wirtschaftspolitischen Lageerörterung gesprochen (Einzelheiten s. im Protokoll in: Nachl. Silverberg , Bd. 642, Bl. 3–9).

2

Der Haushaltsausschuß des RT führte vom 10.–25.1.1933 eine umfangreiche finanz- und wirtschaftspolitische Aussprache, in deren Verlauf verschiedene Reichsminister Stellungnahmen abgaben. RWiM Warmbold sprach am 12. und 18. 1. Die nachfolgenden Ausführungen sind im Protokoll der 10. Sitzung vom 18.1.1933 auf S. 121 im Gesamtzusammenhang nachzulesen.

Der Abbruch der Handelsvertragsverhandlungen mit Schweden3 und die[273] Gefahr eines vertragslosen Zustandes, wenn nicht gar eines Zollkrieges mit diesem Lande, werfen unseres Erachtens ein deutliches Schlaglicht darauf, daß trotz aller Vorstellungen der Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft die Reichsregierung allzu sehr den Forderungen der landwirtschaftlichen Vertretungen4 zu entsprechen geneigt ist, in der Zollgestaltung autonome Freiheit zu wahren und dem die Erfordernisse der Ausfuhr hintanzustellen. Das schwedische Beispiel beweist deutlich, wie eine Beeinträchtigung des deutschen Exports unbedingt die Folge dieser Maßnahmen sein muß. Wir bitten, aus der schweren Sorge um die Aufrechterhaltung der Arbeitsbeschäftigung für die Exportindustrie und unter Bezugnahme auf unsere ausführlichen Darlegungen vom 16. Juli 19325 deswegen besonders auf folgende Gesichtspunkte hinweisen zu dürfen:

3

Zu den dt.-schwedischen Handelsvertragsverhandlungen s. Dok. Nr. 33, P. 3. – Die vom 4.–14.1.1933 in Berlin fortgesetzten Verhandlungen waren ergebnislos abgebrochen worden, wobei schwedischerseits erklärt wurde, „daß Voraussetzungen zu weiteren Verhandlungen bei der jetzigen Lage nicht vorhanden seien“, während deutscherseits „die schwedischen Wünsche nach neuen deutschen Zollbindungen, insbesondere auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft, so weit gingen, daß ihre Erfüllung in Anbetracht der Lage dieser Wirtschaftszweige in Deutschland unter den augenblicklichen Verhältnissen nicht möglich erschien“ (WTB-Bericht Nr. 98 vom 16.1.1933 in: R 43 I /1114 , Bl. 221).

4

Zu den vom Reichslandbund vorgetragenen Beschwerden über die Agrar- und Exportpolitik der RReg. und den daraus abgeleiteten Forderungen s. Dok. Nr. 50, 51 und 59, P. 2.

5

In den Akten der Rkei nicht ermittelt.

I. Schweden.

Wenn wir recht unterrichtet sind, scheiterten die Handelsvertragsverhandlungen lediglich an zwei Punkten, nämlich an der ungenügenden Befriedigung der schwedischen Wünsche auf Einfuhr von Rindern und der Freistellung der Holzzölle. Es ist uns wohlbekannt, daß die freundschaftliche Lösung des bisherigen deutsch-schwedischen Handelsvertrags wegen der Schwierigkeiten in der Einigung über diese beiden Fragen am 1. Juli 1932 verabredet wurde. Daß der Abschluß eines neuen Handelsvertrags aber, zu dem die verstärkte Notwendigkeit der deutschen Ausfuhr doch aufs stärkste hindrängt, hieran nicht scheitern darf, scheint uns schon durch eine Betrachtung der Ziffern erwiesen zu sein: Die Gesamteinfuhr von Bau- und Nutzholz betrug im Jahre 1929 als dem letzten Konjunkturjahre 4,5 Mio to im Werte von 386 Mio RM, sie ging im Jahre 1932 (vorläufige Schätzung) auf 1,25 Mio to im Werte von 72 Mio RM zurück. Die Einfuhr insbesondere aus Schweden ging für die gleichen Zeiten von 196 T to im Werte von 20,5 Mio RM auf 43 T to im Werte von 2,6 Mio RM zurück. Dieser Rückgang auf mengenmäßig fast ¼ und wertmäßig fast 1/10 der Einfuhr im letzten Konjunkturjahre, der zu den bisherigen Vertragszöllen erfolgte, beweist den völligen Zusammenbruch der Aufnahmefähigkeit des Inlandsmarktes. Auch die Einfuhr aus den übrigen, den Vertragszoll durch die Meistbegünstigung genießenden Staaten ist, wie der Rückgang der Gesamteinfuhr zeigt, auf ein Mindestmaß zusammengeschrumpft.

Die Entwicklung der deutschen Ausfuhr nach Schweden insgesamt zeigt folgendes Bild:

1929

476 Mio RM

1930

494 Mio RM

1931

424 Mio RM

1932 (für 9 Monate)

166 Mio RM.

[274] Die Bilanz des deutschen Außenhandels mit Schweden ist ständig stark aktiv. Die Aktivität hat sich relativ sogar vergrößert. Sie betrug im Jahre

1929

125 Mio RM

1930

190 Mio RM

1931

267 Mio RM

1932 für die ersten ¾ Jahre noch

101 Mio RM.

Dies ist darauf zurückzuführen, daß die Eisenerzeinfuhr infolge des Mangels an Abnahmemöglichkeiten der deutschen Industrie nachlassen mußte und von 7,38 Mio to im Jahre 1929 im Werte von 159,2 Mio RM auf 1,55 Mio to im Jahre 1932 im Werte von 27,8 Mio RM, für das ganze Jahre gerechnet, zurückging. Insofern hat Schweden aus konjunkturbedingten Gründen Deutschland als Käufer verloren, während die deutsche Industrie auf den schwedischen Märkten im verschärften Wettbewerb mit England steht, dessen Anteil an der Einfuhr Schwedens nach den schwedischen Einfuhrziffern im Zusammenhang mit den seit Ende 1931 aus der Währungsparität sich ergebenden Erleichterungen von 1931 mit 13% auf 19% im Jahre 1932 stieg, während Deutschlands Anteil von 28% auf 25% in der gleichen Zeit sank.

Durch Eintritt des vertragslosen Zustands mit Schweden würde auch bei Weitergewährung der tatsächlichen Meistbegünstigung schon im Hinblick auf die Unsicherheit der Geschäftsabwicklungen dieser Wettbewerb Englands sicher noch verstärkt werden; es ist wohl anzunehmen, daß der größte Teil der deutschen Ausfuhr nach Schweden gefährdet wäre. Es wäre bei Heraufsetzung der deutschen Zölle für Holz usw. wohl auch mit schwedischen Zollerhöhungen sicher zu rechnen. Darunter würde vor allem die deutsche Ausfuhr leiden, während sie England auf Grund seines Währungsdumpings eher noch überspringen könnte. Würde auch nur die Hälfte der ohnehin schon zurückgegangenen deutschen Ausfuhr nach Schweden des Jahres 1932 künftig wegfallen, so entstünde für Deutschland ein Ausfuhrverlust von etwa 100 Mio RM und dementsprechend eine Minderbeschäftigung von 50–60 000 Arbeitern oder ein Versorgungsausfall von rund 200 000 Menschen.

Ein starker Wettbewerb Englands besteht nicht nur in Schweden, sondern auf allen skandinavischen Märkten. Zwar sind augenblicklich die wichtigsten Interessen der anderen skandinavischen Länder an Ausfuhr nach Deutschland weniger berührt und, soweit es sich um Butterausfuhr handelt, durch die Regelung gegenüber Dänemark und Finnland befriedigt. Dennoch liegt es sehr nahe, daß aus taktischen wirtschaftspolitischen Erwägungen die am Oslo-Block beteiligten Staaten6 oder wenigstens die skandinavischen Staaten Maßnahmen gegen die deutsche Ausfuhr ergreifen würden, gegenüber denen Deutschland im Verhältnis mit Schweden keinerlei Rechtsschutz mehr hätte. Die Bedeutung des skandinavischen Marktes einschließlich Finnlands insgesamt ist bekannt, betrug[275] doch der Anteil der skandinavischen Staaten an der deutschen Gesamtausfuhr im Jahre 1929 10,2% und 1931 10,9% und der deutsche Ausfuhrüberschuß nach diesen Ländern im Jahre

6

Norwegen, Schweden, Dänemark, Belgien, Luxemburg und die Niederlande hatten am 22.12.1930 in Oslo eine Konvention unterschrieben, die am 7.2.1932 in Kraft getreten war und den Staaten gebot, ihre Zollsätze untereinander nicht zu erhöhen bzw. bei geplanten Zollverschärfungen die anderen, einspruchsberechtigten Staaten zu unterrichten.

1929

393,9 Mio RM

1931

602,6 Mio RM

Jan./Sept. 1932

192,7 Mio RM.

Wir richten deswegen die dringende Bitte an die Reichsregierung, nichts unversucht zu lassen, um noch vor dem 15. Februar 1933 wieder zu einer Regelung unseres Handelsvertragsverhältnisses mit Schweden zu kommen, wobei, trotz schwerer grundsätzlicher Bedenken gegen Kontingentierungen, in diesem Falle für die Holzeinfuhr vielleicht ein vertragliches Zollkontingent einen Ausweg böte, das, ausgehend von den stark gesunkenen Einfuhrmengen der letzten 1 oder 2 Jahre, ohnehin eine erhebliche Drosselung der Einfuhr bedeuten würde, das aber diese verringerten Einfuhrmengen wenigstens mit einiger Sicherheit zur Einfuhr zuließe, während die Festsetzung prohibitiver Zölle einer absoluten Einfuhrsperre gleichkäme7.

7

Zur Entwicklung der dt.-schwedischen Wirtschaftsbeziehungen im Jahr 1933 s. diese Edition: Die Regierung Hitler, I/1, Dok. Nr. 22, P. 12 mit weiteren Verweisen.

II. Niederlande.

Wir sind dankbar, daß die Reichsregierung mit Ausnahme des Weißkohls davon abgesehen hat, für die Waren, bei denen die gegenüber Holland bestehenden Vertragszölle am 31.12.1932 weggefallen sind8, die autonomen Zölle sofort zu erhöhen. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um Erzeugnisse des Gartenbaues, bei denen während der ganzen Wintermonate die Versorgung und der Handel auf fremde Zufuhren angewiesen sind. Bei der deutschen Ausfuhr nach Holland liegen unseres Erachtens die Verhältnisse ganz ähnlich wie in Schweden und am skandinavischen Markte, da Holland von England stark umworben wird und infolge des starken englischen Valutadumpings in Holland der englische Wettbewerb noch stärker in Erscheinung tritt. Über die Bedeutung des holländischen Marktes für die deutsche Ausfuhr Ausführungen zu machen, ist überflüssig. Holland nahm 1929 1355,2 Mio RM = 10,1%, 1931 954,6 Mio RM = 9,9% der deutschen Gesamtausfuhr auf, also allein etwa so viel wie die skandinavischen Staaten; der deutsche Ausfuhrüberschuß gegenüber Holland betrug

8

Einzelheiten zu den dt.-niederländischen Handelsvertragsverhandlungen s. Dok. Nr. 59, P. 2.

1929

654,3 Mio RM

1931

571,0 Mio RM

Jan./Sept. 1932

261,9 Mio RM.

Würde eine Zollerhöhung für die Warengruppen, deren Zollbindungen etwa in ablaufenden Handelsverträgen frei werden, erfolgen, so würde unseres Erachtens mit Sicherheit die zweimal vor Regelung der Buttereinfuhr wie vor Abschluß[276] des Devisenabkommens stark deutsch-feindlich eingestellte Stimmung in Holland, die sich in den letzten Monaten befriedet hat, wiederum zu unseren Ungunsten umschlagen, und es wäre mit neuen Boykottmaßnahmen zu rechnen9. Wir vertreten diesen Standpunkt selbstverständlich nicht, um den Holländern die Einfuhr ihrer Waren nach Deutschland zu erleichtern, sondern lediglich aus der Sorge um die Aufrechterhaltung der deutschen Ausfuhrreste und der damit verbundenen Arbeitsbeschäftigung. Wir dürfen insbesondere darauf hinweisen, daß nach Berichten aus der westlichen Eisen- und Stahlindustrie viele Aufträge, die in der letzten Zeit vergeben werden konnten, nur darauf beruhen, daß stärkere Bestellungen von Holland und über Holland eingegangen sind.

9

Zum Gesamtzusammenhang vgl. Dok. Nr. 20.

Wenn schon die Holländer bisher bestimmte Vorschläge über neue Zollverhandlungen noch nicht gemacht haben, so glauben wir doch jetzt schon empfehlen zu dürfen, etwaigen holländischen Wünschen auf Neubindung der in Betracht kommenden Zölle, und zwar vielleicht in größerer Höhe als bisher, zu entsprechen und dabei insbesondere die am 19. Januar verordnete Erhöhung der Zölle auf Weißkohl in Verhandlungen zu verwerten. Das handelspolitische Verhältnis gegenüber Holland ist unseres Erachtens umso wichtiger als Holland zur Gruppe der sogenannten Oslo-Staaten gehört und mit Belgien die Konvention von Ouchy geschlossen hat; das Verhältnis zu Holland scheint uns daher als Schlüsselstellung der künftigen deutschen Handelspolitik auch im Zusammenhang mit der Möglichkeit des deutschen Anschlusses an größere Wirtschaftsgebiete zu werten zu sein.

III. Frankreich und Italien.

Frankreich nahm im Jahre 1929 6,9% der deutschen Ausfuhr im Werte von 934,6 Mio RM und im Jahre 1931 8,7% der deutschen Ausfuhr im Werte von 834,1 Mio RM auf. Italien nahm im Jahre 1929 4,5% der deutschen Ausfuhr im Werte von 602,4 Mio RM und im Jahre 1931 3,6% im Werte von 340,8 Mio RM auf. Der Ausfuhrüberschuß stieg gegenüber Frankreich von 293 Mio RM 1929 auf 492 Mio RM 1931. Gegenüber Italien sank der Ausfuhrüberschuß von 159 Mio RM 1929 auf 73 Mio RM 1931. Bei Italien zeigt sich also schon seit 1931 eine stärkere Rückläufigkeit der deutschen Ausfuhr. Wir nennen diese beiden Länder deswegen im Zusammenhange, weil die deutsche Ausfuhr dorthin durch etwaige Agrarzollmaßnahmen besonders gefährdet ist. Zwar ist das französische Ausfuhrinteresse an Agrarerzeugnissen selbst nicht allzu groß. Die Einfuhr aus Frankreich an Agrarerzeugnissen belief sich (einschl. Wein) 1931 nur auf 32 Mio RM und ¾ 1932 auf 8,7 Mio RM oder rückläufig 1931 rund 9% und 1932 rund 7% der französischen Gesamtausfuhr. Anderseits sind die derzeit noch bestehenden Zollbindungen gegenüber Frankreich für Blumenkohl, Rosenkohl, Rotkohl und andere Küchengewächse (sog. Frühgemüse) besonders wichtig auch für die Meistbegünstigungsrechte Italiens. Die Landwirtschaft hat vielleicht mit dem Wegfall dieser Bindungen vor Abschluß des deutsch-französischen Zusatzabkommens vom 28. Dezember 193210 gerechnet und wird voraussichtlich alsbald[277] die Forderung geltend machen, die entsprechenden Zolltarifposititionen, was an sich rechtlich möglich geworden ist, mit 14-tägiger Frist zu kündigen11. Sie würden sämtlich gegenüber Italien noch gebunden bleiben. Dementsprechend ist zu befürchten, daß ein erweiterter Vorstoß mit dem Ziele erfolgt, gegenüber Italien zum erstmöglichen Termin diese vertraglichen Bindungen zu beseitigen. Die genannten Ziffern zeigen, welche Werte der deutschen Ausfuhr dadurch mehr oder minder stark gefährdet würden, und es ist kein Zweifel, daß Italien in erheblich stärkerem Maße auf derartige deutsche Maßnahmen antworten würde12, als es jetzt Schweden tat, weil rund 50% (1931: 132 Mio von 267 Mio RM) auf Lebensmittel und Getränke (einschl. Wein) entfallen. Was oben hinsichtlich der Versorgung des deutschen Marktes mit Gemüse ausgeführt war, gilt entsprechend auch für die Obstversorgung: Eine Verteuerung, von der weder Handel noch Erzeuger Nutzen hätten, bei der der Verbraucher aber den Schaden trüge, wäre die Folge. Wir bitten deswegen dringend, gegenüber diesen Ländern von irgendwelchen zollpolitischen Maßnahmen überhaupt abzusehen. Wir sind uns bewußt, daß im Hinblick auf die starke Obsteinfuhr aus den Vereinigten Staaten von Amerika Einwendungen gemacht werden und sind durchaus der Meinung, daß diese Obsteinfuhr unter dem Gesichtspunkt von (unmittelbarer und mittelbarer) Leistung und Gegenleistung wesentlich anders zu beurteilen ist. Aber wir glauben, daß darüber nicht das Ausfuhrverhältnis vor allem zu Italien beeinträchtigt werden darf. Über die Hemmung der amerikanischen Obsteinfuhr wird im nächsten Jahre, wenn die Kündigungsmöglichkeit des amerikanischen Handelsvertrages spruchreif wird, zu reden sein.

10

Einzelheiten s. Dok. Nr. 33, P. 7.

11

Zum Fortgang s. diese Edition: Die Regierung Hitler, I/1, Dok. Nr. 22, P. 12.

12

Vgl. dazu Dok. Nr. 20, Anm. 13.

Im Augenblick möchten wir zusammenfassend nochmals darauf hinweisen, daß allein durch die zollpolitischen Maßnahmen des Jahres 1932 20% der Ausfuhr, nämlich die gegenüber Skandinavien und Holland, unmittelbar gefährdet sind, bei Einbeziehung Frankreichs und Italiens aber nicht weniger als ein Drittel der noch möglichen Gesamtausfuhr mehr oder minder stark beeinträchtigt werden müßte.

Die Herren Reichsminister haben gleiches Schreiben erhalten.13

13

Der DIHT wird am 28.1.1933 von StS Planck mit einer förmlichen Antwort beschieden: Der RK wende „der künftigen Gestaltung unserer Handelspolitik, bei der es darauf ankommt, einen Ausgleich zwischen den Interessen der verschiedenen Wirtschaftsgruppen zu finden, seine dauernde Aufmerksamkeit zu“ (R 43 I /1086 , Bl. 86). – Zum Fortgang s. diese Edition: Die Regierung Hitler, I/1, Dok. Nr. 4.

Hamm

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