2.70 (vsc1p): Nr. 70 Der Vorsitzende der Deutschen Zentrumspartei Kaas an den Reichskanzler. 26. Januar 1933

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Nr. 70
Der Vorsitzende der Deutschen Zentrumspartei Kaas an den Reichskanzler. 26. Januar 19331

1

Das Schreiben trägt einen Vidimierungsstrich des RK und einen Sichtvermerk Plancks vom 26.1.1933. In der katholischen Tagespresse wird es – mit der nachfolgend durch <…> gekennzeichneten Auslassung – am 29.1.1933 veröffentlicht („Germania“, Nr. 29 und „Kölnische Volkszeitung“, Nr. 29; Wiederabdruck u. a. bei Erich Matthias und Rudolf Morsey, Hrsg.: Das Ende der Parteien 1933. S. 428 f. sowie in: Ursachen und Folgen, Bd. VIII, Dok. Nr. 1948 a).

R 43 I /1865 , S. 403–405

[Verschiebung des Termins von Reichstagsneuwahlen.]

Sehr verehrter Herr Reichskanzler!

Auf Grund einer Andeutung Ihrerseits gelegentlich unserer letzten persönlichen Besprechung2 habe ich die von verschiedenen Seiten ins Feld geführten juristischen Konstruktionen zugunsten einer sogenannten notstandsrechtlichen Verschiebung des Wahltermins3 einer eingehenden Prüfung unterworfen und möchte nicht verfehlen, Ihnen von dem Ergebnis dieser Prüfung in aller Offenheit Kenntnis zu geben.

2

Es ist unklar, ob damit das Treffen vom 16.1.1933 (vgl. Dok. Nr. 56, Anm. 16) oder eine (nicht nachweisbare) spätere Unterredung gemeint ist.

3

Zur verfassungsrechtlichen Diskussion s. Dok. Nr. 56, Anlagen 1 und 2 sowie Dok. Nr. 60.

So wie ich damals schon mit Nachdruck mich gegen die das gesamte Staatsrecht relativierenden Grundtendenzen von Carl Schmitt und seinen Gefolgsmännern4 aussprach, so kann ich auch in diesem besonderen Falle nur eindringlichst vor dem Beschreiten des Weges warnen, dessen Rechtfertigung juristisch unmöglich ist. Die Hinausdatierung der Wahl wäre ein nicht zu leugnender Verfassungsbruch, mit all den Konsequenzen rechtlicher und politischer Natur, die sich daraus ergeben müßten. Wer die Geschichte der innenpolitischen[305] Entwicklung seit dem Sturz des Kabinetts Brüning rückschauend prüft und sachlich wertet, wird zu dem Ergebnis kommen müssen, daß von einem echten Staatsnotstand gar nicht geredet werden kann, sondern höchstens von dem Notstand eines Regierungssystems, das durch die Begehung eigener und durch die Duldung oder gar Ermunterung fremder Fehler in die heutige schwierige Lage in steigendem Tempo hineingeglitten ist. Aus diesem Engpaß führt nicht der Verfassungsbruch hinaus, sondern nur die ernsthafte und planvolle Rückkehr zu Methoden, welche die in der Verfassung ruhenden Möglichkeiten zur Herbeiführung tragfähiger Regierungskombinationen zu sinngemäßer Auswirkung bringen.

4

Bezugnahme auf Carl Schmitts im August 1932 erschienene Schrift „Legalität und Legitimität“. Die von Schmitt als „Herabminderung (s)einer staatsrechtlichen Lehren“ aufgefaßte Formulierung Kaas’ zieht eine Gegendarstellung Schmitts an Kaas vom 30.1.1933 nach sich, in der er sich dagegen verwahrt, „mit Warnungen vor Illegalität“ in Zusammenhang gebracht und in der Öffentlichkeit politisch verdächtigt zu werden (Abschrift an den RK; R 43 I /1865 , S. 407–410).

Vom Juristischen abgesehen, von wo aus die Ablehnung bei Ausschaltung jeder tendenziellen Einstellung nicht zweifelhaft sein kann, ist auch vom politischen und moralischen Standpunkt aus die verfassungswidrige Hinausschiebung des Wahltermins als ein Abgleiten in unverantwortbare Möglichkeiten zu bezeichnen. Die Illegalität von oben wird die Illegalität von unten in einem Maße Auftrieb bekommen lassen, das unberechenbar ist. Meine politischen Freunde werden daher, wenn die Frage ihrer Beratung und Beschlußfassung unterbreitet werden sollte, ohne jeden Zweifel die Beschreitung solcher Wege ablehnen und verurteilen. <Mit Rücksicht auf den vertraulichen und rein persönlichen Charakter Ihrer damaligen Ausführungen habe ich mich bisher nicht berechtigt erachtet, die Frage für eine Vorstands- oder Fraktionsdebatte auf die Tagesordnung setzen zu lassen5 und mich mit einer rein persönlichen Prüfung der juristischen Argumente der Befürworter der Wahlverschiebung begnügt. Nachdem jedoch jetzt – ohne Zutun unsererseits – die Debatte in der Öffentlichkeit aufgenommen ist, wird auch die Zentrumspartei und die Zentrumsfraktion des Reichstags an einer Stellungnahme nicht mehr vorübergehen können6.>

5

Als der Vorstand der RT-Zentrumsfraktion am 20. 1. über eine „eventuelle Zwangsvertagung des Reichstags auf längere Zeit wegen Staatsnotstands“ beriet, kam die Zentrumsführung zu dem Schluß, „daß eine solche Zwangsvertagung verfassungswidrig sei, da ein echter Staatsnotstand nicht vorliegt“. Eine Verhandlungsdelegation der Partei teilte dem RK am gleichen Tag diese Stellungnahme mit (Rudolf Morsey, Hrsg.: Die Protokolle der Reichstagsfraktion und des Fraktionsvorstands der dt. Zentrumspartei 1926–1933. Dok. Nr. 729). Vgl. in diesem Zusammenhang auch Dok. Nr. 64, Anm. 5.

6

Dies geschieht – in Ergänzung zu der in Anm. 5 zit. Äußerung – am 26. 1., als Kaas sein Schreiben der RT-Zentrumsfraktion vorträgt. Auf Anregung Brünings und mit der Zustimmung der Fraktion wird eine Abschrift dem RPräs. zugestellt (vgl. Rudolf Morsey, Hrsg.: Protokolle, Dok. Nr. 732).

Korrekterweise wollte ich Sie, sehr verehrter Herr Reichskanzler, bereits jetzt von meiner persönlichen Auffassung verständigen, meiner Befriedigung darüber Ausdruck geben, daß sie durch ein klares Dementi von diesen Plänen abgerückt sind7 und Sie mit allem Nachdruck bitten, auf diesem Wege der Ablehnung allen etwaigen Gegenströmungen zum Trotz unbeirrt zu beharren.

7

Am 24.1.1933 (s. dazu Dok. Nr. 65, Anm. 7). – Als der frühere StS im RFMin. Schäffer Ende März 1933 mit v. Schleicher auf die geplante RT-Auflösung und die Verschiebung von Neuwahlen zu sprechen kommt, soll dieser ausgeführt haben, daß „seiner Auffassung nach Kaas und Brüning einverstanden gewesen seien, was sie jetzt freilich bestreiten“ (IfZ, ED 93, Bd. 24 a; Schäffer-Tagebuch, Eintrag vom 29.3.1933). Auch Hitler hält nach Gesprächen mit Kaas und Perlitius am 31.1.1933 es nicht für ausgeschlossen, daß das Zentrum unter gewissen Bedingungen einer längeren Vertagung des RT werde zustimmen können (s. diese Edition: Die Regierung Hitler, I/1, Dok. Nr. 2, P. 2).

Mit dem Ausdruck besonderer Hochschätzung

und verehrungsvoller Begrüßung bin ich

Ihr ganz ergebener

Kaas

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