2.102.2 (wir1p): 2. Einwendungen der Interalliierten Militärkontrollkommission gegen die Organisationen der Ordnungspolizei.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 1Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

Extras:

 

Text

RTF

2. Einwendungen der Interalliierten Militärkontrollkommission gegen die Organisationen der Ordnungspolizei.

Geheimrat von Lewinski erstattete Bericht über die Note der Interalliierten Kommission vom 9.9.1921 und über die daraufhin stattgehabte kommissarische Beratung der beteiligten Reichsministerien und dem Preuss. Ministerium des Innern2.

2

Im Schreiben des AA vom 22.9.21 an den StSRkei heißt es dazu: „Der Vorsitzende der IMKK, General Nollet, hat am 14. 9. persönlich bei dem Herrn Reichskanzler Verwahrung gegen die zur Zeit bestehende Organisation der Ordnungspolizei in Deutschland eingelegt. Im Verfolg dieser Unterredung hat er seine Einwendungen in einer Note an das Auswärtige Amt näher begründet [Note in R 43 I /2692 , Bl. 271]. Die beteiligten Reichsministerien sind sich in kommissarischen Beratungen darüber klar geworden, daß die Erfüllung der von General Nollet erhobenen Forderungen die Zerschlagung der zur Aufrechterhaltung der Ordnung unentbehrlichen „grünen Polizei“ bedeuten würde, und daß deshalb der äußerste Widerstand geleistet werden muß. Meinungsverschiedenheiten haben sich nur darüber ergeben, in welcher Weise gegen die Forderungen der Kommission vorgegangen werden soll. Während das Reichsinnenministerium eine mehr dilatorische Behandlung der Frage und demzufolge zunächst weitere Verhandlungen mit der Kontrollkommission bevorzugen würde, tritt das Preußische Ministerium des Innern dafür ein, daß die Reichsregierung die Angelegenheit alsbald durch einen Schritt bei den Regierungen der Alliierten Mächte, der sich als Protest gegen das Verfahren des Generals Nollet darstellen würde, an die letzte Instanz bringen sollte. Bei der großen Bedeutung der Angelegenheit halten das Reichsministerium des Innern und das Auswärtige Amt es für erforderlich, der Reichsregierung Gelegenheit zu geben, vor weiterem zu dem ganzen Problem und namentlich auch zu der Frage des taktischen Vorgehens Stellung zu nehmen.“ (R 43 I /2692 , Bl. 274-281).

[285] Ministerialrat Abegg erklärte, daß die von uns geforderte Zerschlagung der festen Verbände der Schutzpolizei unerfüllbar wäre3. Er schlug vor, unmittelbar beim Obersten Rate vorstellig zu werden, da mündliche Verhandlungen derselben Sache von der IMKK bisher stets abgelehnt worden wären.

3

Der PrIM Dominicus, der in dieser Sitzung von MinR Abbegg vertreten wird, hatte in einem Schreiben vom 23.9.21 an den RK zur Sache ausgeführt: „Die Durchführung der neuen Auflage würde die Polizei wieder zur Umgruppierung bringen und dadurch für absehbare Zeit eine schwere Beeinträchtigung ihrer Kraft und Wirksamkeit herbeiführen. Infolge der Schwierigkeit dieser Organisation, sowie aller mit ihr verbundenen Regelungen bis in die kleinsten Einzelheiten würde die Polizei als Machtfaktor des Reiches und der Staaten völlig ausgeschaltet, überdies die durch die dauernden Veränderungen, wie durch die Ungewißheit beunruhigte, gerade jetzt zu einer gewissen Ruhe gekommene Beamtenschaft von neuem in Bewegung gebracht werden. Die Gefahren eines solchen Zustandes können meines Erachtens gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Die Märzunruhen dieses Jahres in Verbindung mit der Ermordung Erzbergers und der allmählich zur Aufdeckung gelangten Pläne der Mörder wie ihrer Gesinnungsgenossen, lassen erkennen, welche schweren Gefahren Reich und Ländern ständig drohen. Die Tatsache einer starken Entkräftigung der Polizei, die eine Neuordnung mindestens mit sich bringt, würde meines Erachtens allein genügen, Umsturzelemente zu ermutigen und zum Versuch alsbaldiger Verwirklichung ihrer Pläne zu veranlassen.“ (R 43 I /2692 , Bl. 283 f.).

Der Herr Reichskanzler wandte hiergegen ein, daß wir in wichtigeren Angelegenheiten Entscheidungen des Obersten Rates zu erwarten hätten und es nicht dazu kommen lassen dürften, daß schließlich die Behandlung der Schutzpolizei als Kompensationsobjekt diene. Er empfahl zunächst, unter der Hand Fühlung mit D’Abernon und dem italienischen Vertreter in der IMKK zu nehmen.

Nachdem auch die Herren Reichsminister Dr. Rosen und Dr. Gradnauer sowie Min.Rat Abegg ihr Einverständnis mit diesem Vorschlag erklärt hatten, beschloß das Kabinett, in eine weitere Besprechung über die Angelegenheit erst einzutreten, nachdem mit dem englischen und italienischen Vertreter der IMKK Fühlung genommen worden wäre.

Der Reichsminister des Auswärtigen wird das Weitere veranlassen.

Der Reichsminister des Innern sagte zu, eine nähere schriftliche Darlegung der Gründe zu geben, die es dem Reiche unmöglich machten, die Schutzpolizei, dem Verlangen der IMKK entsprechend, umzuorganisieren4.

4

Am 15.10.21 bestätigt das AA der IMKK die Note vom 9.9.21 und bittet um mündliche Verhandlungen, da es bisher nicht gelungen sei, durch schriftliche Darlegungen der Kommission den Nachweis zu erbringen, daß die Bestimmungen der Noten von Boulogne und Paris nach bestem Vermögen loyal erfüllt seien (R 43 I /2692 , Bl. 317).

Extras (Fußzeile):