2.115.1 (wir1p): Oberschlesien.

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Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 1Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

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Oberschlesien.

Nachdem der Herr Reichspräsident den Vorsitz übernommen hat, führt der Herr Reichskanzler aus: Das Kabinett sei einmütig der Ansicht, daß ein feierlicher Protest erfolgen müsse. Ob der Friedensvertrag in dem Protest zu erwähnen sei, müsse sorgfältig geprüft werden, da nicht mit Sicherheit feststehe, daß die Entscheidung des Völkerbundes dem Friedensvertrage widerspreche1. Eine Differenz bestehe im Kabinett über die abzugebende Regierungskundgebung. Ein Teil der Herren Minister wünsche, daß die Kundgebung ausdrücklich und wörtlich die Demission des Kabinetts ankündige. Ein anderer Teil des Kabinetts sei der Ansicht, daß die Demission in der Kundgebung nicht wörtlich anzukündigen sei, da abgesehen von andern Erwägungen eine solche Erklärung das Kabinett aktionsunfähig machen würde. Exzellenz Spahn, mit dem er Rücksprache gehalten, lege entscheidenden Wert darauf, daß das Kabinett das Wort Demission nicht ausspreche.

1

Nach Artikel 87 ff des VV sollte die Grenzziehung nach Abstimmung in den dazu vorgesehenen Gebieten durch die „alliierten und assoziierten Hauptmächte“ vorgenommen werden. Am 12. 8. hatte der in Paris tagende Oberste Rat der Repko dann die Lösung der oberschlesischen Frage an den Völkerbundsrat überwiesen.

Der Herr Reichspräsident betont, daß Ruhe und Festigkeit bewahrt werden müßten. Er habe, seit er sein schweres Amt führe, die Erfahrung gemacht, daß in so ernsten Situationen vor allem die Leitung fest in den Händen der Regierung bleiben müsse. Werde jetzt sofort der Bestand der Regierung in Frage gestellt, so kämen zu den außenpolitischen noch ungeheure innerpolitische Schwierigkeiten. Außenpolitisch wäre bei der jetzigen Lage die Erklärung der Demission oder der bedingten Demission keine Wirkung mehr zu erzielen. England habe sich offenbar dahin festgelegt, den Dingen in Genf freien Lauf zu lassen. Innerpolitisch würde die Ankündigung der Demission zur Zeit nur verhängnisvoll wirken. Er habe die Erfahrung gemacht, daß ein in der Demission befindliches Kabinett in Abhängigkeit vom Reichstag gerate. Damit wolle er jedoch nicht[319] sagen, daß nicht alles geschehen müsse, um zu sagen, daß die Regierung bereit sei, ihre Existenz in die Waagschale zu werfen. Er bitte jedoch das Kabinett im Interesse des Reiches, die Demission auch nicht bedingt anzukündigen.

Reichsminister Schiffer will der Auffassung des Herrn Reichspräsidenten gern entgegenkommen, sieht aber keinen erheblichen Unterschied in einer Kundgebung, die dem Sinne nach oder wörtlich die Demission ankündige. Aus einer Kundgebung, wie der Herr Reichspräsident sie vorschlage, werde der Schluß gezogen werden, daß das Kabinett demissionieren werde.

Reichsminister Gradnauer betont, die Erklärung dürfe nicht so formuliert werden, daß etwa der Schluß gezogen werden könnte, Deutschland wolle nicht mehr erfüllen. Es dürfe nur zum Ausdruck gebracht werden, daß die Politik der Erfüllung gefährdet sei.

Reichsminister Rathenau will sich nicht den sehr bedeutsamen Ausführungen des Herrn Reichspräsidenten verschließen. Trotzdem müsse er an seinem Standpunkte von heute morgen2, der dem Herrn Reichspräsidenten wohl vorgetragen worden sei, festhalten. Die Aktionsfähigkeit des Kabinetts würde durch die vorgeschlagene Kundgebung kaum um drei Tage gerettet werden. Man müsse in der jetzigen Situation die imponderabilen Seiten nach außen und innen berücksichtigen. Ein Volk, dem das Schwerste passieren solle, dem Land genommen werden solle, verlange nach einer deutlichen Handlung der Regierung. Wenn das Kabinett nur erkläre, daß es empört sei, so sei dies zu schwach; es müsse etwas Schwerwiegenderes gesagt werden, es müsse angedeutet werden, daß die ungünstige Entscheidung über Oberschlesien sofortige weittragende Wirkungen haben werde. Die abzugebende Erklärung müsse dahin gehen, daß die oberschlesische Entscheidung 1) eine starke Rückwirkung haben würde auf die künftige Politik und 2) auf die Stellung des Kabinetts.

2

Siehe Dok. Nr. 111.

ReichsernährungsministerHermes erklärt sich in der Hauptsache mit den Ausführungen des Reichsministers Rathenau einverstanden, doch müsse versucht werden, auch den gewichtigen Argumenten des Herrn Reichspräsidenten gerecht zu werden.

Der Herr Reichspräsident schlägt vor, daß als letzter Satz der Kundgebung vielleicht hinzuzufügen sei, „daß das Kabinett nach Eingang der amtlichen Mitteilung entscheidende Beschlüsse fassen werde.“3

3

Siehe unten Anm. 4 und Schultheß 1921, I, S. 289.

VizekanzlerBauer widerspricht der Hinzufügung dieses Satzes. Warum sollte man mit Andeutungen operieren, bei denen jeder sich etwas anderes denken könnte. Das Kabinett müsse der Situation die Stirn bieten und dürfe nicht, wie seinerzeit das Kabinett Fehrenbach, im entscheidenden Augenblick versagen. Der Herr Reichspräsident betont, daß er die Hinzufügung des Satzes, insbesondere auch mit Rücksicht auf die Presse, für erforderlich halte. Es müßten die Erörterungen über die Rücktrittsfrage dadurch gestoppt werden, daß klar zum Ausdrucke komme, entscheidende Beschlüsse würden erst nach Eingang der amtlichen Mitteilungen gefaßt werden.

[320] Reichsminister Rosen erklärt, daß er sich vom außenpolitischen Standpunkt aus mit der vorgeschlagenen Kundgebung einverstanden erklären könne.

Reichsminister Gradnauer und Reichsminister Giesberts halten es für erforderlich, daß nicht ohne Fühlungnahme mit den Fraktionen der Regierungsparteien vorgegangen werde.

Der Herr Reichskanzler ist nicht der Auffassung, daß die Regierung jetzt an die Parteien herantreten solle, denn dann habe sie schon tatsächlich demissioniert. In der Frage der Demission seien die außenpolitischen Gesichtspunkte in den Vordergrund zu stellen. Bisher habe außenpolitisch keine Demission eines deutschen Kabinetts genutzt.

Das Kabinett einigt sich auf den Wortlaut der dem Protokoll in der Anlage beigefügten Kundgebung4.

4

Dem Protokoll der Kabinettssitzung liegt ein Ausschnitt des Berliner Tageblatts vom 13.10.1921 (Nr. 482) an, in dem über die Kabinettssitzungen des 12. 10. berichtet wird. In dem Bericht ist folgende Erklärung enthalten: „Zusammenfassend erklärte der Reichskanzler: Falls die Entscheidung so fällt, wie zu befürchten ist, so ist eine neue Lage geschaffen, welche die Vorsaussetzungen einschneidend beeinträchtigt, unter denen die gegenwärtige Regierung die Geschäfte des Reiches übernommen und geführt hat. Eine abschließende Entscheidung wird das Kabinett erst dann treffen können, wenn der Spruch des Obersten Rates amtlich vorliegt. Der Reichskanzler stellte dies als einmütige Auffassung des gesamten Kabinetts fest.“ (R 43 I /1371 , Bl. 55; vollständig bei Schultheß 1921, I, S. 289).

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