2.137.1 (wir1p): [Reichskonkordat]

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[Reichskonkordat1]

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Zur Vorgeschichte siehe Dok. Nr. 49 und Anmerkungen; zum Inhalt des Reichskonkordats führt eine undatierte Denkschrift MinR Kaisenbergs, die u. a. russ.-apostolische Verhandlungen während der Konferenz von Genua erwähnt, aus: „Was den Gegenstand des Reichskonkordats anlangt, so soll ihm nach Pressemeldungen u. a. erörtert werden [sic] die durch die Grenzverschiebungen nötig gewordenen kirchliche Neuordnung, die Erteilung des Religionsunterrichts, die Stellung der Religionslehrer an den Schulen, ferner das Recht der kirchlichen Verbände, die Stellung der kirchlichen Amtspersonen, die Frage der Bischofswahl usw.“ (R 43 I /2202 , Bl. 16-18, hier: Bl. 18).

Der Reichskanzler teilte mit, daß der Nuntius Pacelli heute zu ihm komme und voraussichtlich auch die Fragen des Reichs-, sowie des bayerischen Konkordats besprechen werde. Er halte eine Förderung der Verhandlungen über den Abschluß eines Reichskonkordats mit der Kurie für dringend notwendig, insbesondere mit Rücksicht auf die Fragen, die sich beim Saargebiet und bei den im Osten abgetretenen Gebieten, insbesondere Oberschlesien, ergeben würden2.

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Der RIM Gradnauer hatte schon am 3.10.21 in einem Schreiben an den RK die Wiederaufnahme der Konkordatsverhandlungen angeregt: „Bei der Chefbesprechung am 15. Juli 1921 über den Abschluß eines Reichskonkordats wurde Einverständnis dahin erzielt, daß weitere Schritte vorerst nicht unternommen werden sollten, bis die Entscheidung über Oberschlesien gefallen ist. Man ging dabei von der Voraussetzung aus, daß im Laufe des Sommers die endgültige Entscheidung über Oberschlesien zu erwarten sei. Diese Voraussetzung ist nicht eingetroffen. Die damaligen Bedenken richten sich im wesentlichen gegen eine Beunruhigung des päpstlichen Stuhles und ein Herantreten an seinen Nuntius in München. – Inzwischen hat Nuntius Pacelli auf dem Katholikentage zu Frankfurt a. M. der Hoffnung auf den Abschluß eines Reichskonkordats erneut öffentlich Ausdruck verliehen. […] Bei der Wiederaufnahme der Verhandlungen würde es sich zunächst darum handeln, die noch fehlende Zustimmung Bayerns zur Einbeziehung Bayerns in das Reichskonkordat zu erlangen. In seinem an das Reichsministerium des Innern gerichteten Schreiben vom 22.4.21 hat sich das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus für die Verhandlungen mit dem Päpstlichen Stuhl über ein neues Landeskonkordat volle Vertragsfreiheit vorbehalten und der Einbeziehung Bayerns in ein Reichskonkordat widersprochen. – Der gegenwärtige Zeitpunkt erscheint mir besonders günstig, eine Änderung des Standpunktes des Bayerischen Kultusministeriums zu veranlassen, da die Annahme wohl nicht unbegründet sein dürfte, daß die neue bayerische Regierung unter der Führung des Grafen Lerchenfeld dem besonders dringenden Bedürfnis des Reichs nach Abschluß eines Reichskonkordats volles Verständnis entgegen bringen wird.“ Der RIM schlägt weiter vor, der RK möge die Angelegenheit dem bayr. MinPräs. schriftlich vortragen und fügt einen Entwurf zu einem solchen Schreiben an. MinR Wever hatte demgegenüber in einer handschriftlichen Notiz vorgeschlagen, die Sache zunächst mündlich zur Sprache zu bringen. Der vom RIM übersandte Entwurf wurde nicht versandt (R 43 I /2202 , Bl. 60).

[374] Ministerialdirektor Freiherr von Welser berichtete über die Sachlage. Die Länder hätten eine vorläufige Skizzierung derjenigen Punkte, die für ein Reichskonkordat in Frage kämen, vor längerer Zeit vom Reichsministerium des Innern mitgeteilt erhalten3. Preußen würde sich an einem Reichskonkordat beteiligen unter der Voraussetzung, daß Bayern sich auch beteilige4. Deshalb scheine es ihm notwendig zu sein, sich zunächst mit Bayern zu verständigen. Beabsichtigt sei, das Reichskonkordat nur als Rahmen-Konkordat abzuschließen. Wir wüßten heute aber nicht, ob das Rahmen-Konkordat nicht im Widerspruch stände mit dem von Bayern und der Kurie geplanten bayerischen Konkordat. Bayern habe uns über den Inhalt noch keine Mitteilung gemacht, sondern nur zugesagt, daß es uns das Konkordat vorlegen werde, bevor es dem Landtag vorgelegt werden würde5. Dies sei aber zu spät. Er würde es daher für zweckmäßig halten, daß Bayern und das Reich sich auf dem laufenden hielten, damit man gegenseitig wisse, was beabsichtigt sei.

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Gemeint ist offenbar die Entschließung des RIM Koch-Weser vom 6.1.1921, der als Anlage „Richtlinien für das Reichskonkordat“ beigefügt waren (abgedruckt bei Deuerlein, Reichskonkordat, S. 17 ff; abschriftlich in R 43 I /2202 , Bl. 40 f.).

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Siehe Dok. Nr. 49 Anm. 2

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Siehe Dok. Nr. 49 Anm. 4

Professor Delbrück führte aus, daß die Richtlinien für das Reichskonkordat6 dem Nuntius bekannt seien, Bayern sei seiner Auffassung nach nicht bereit, in das Reichskonkordat einzutreten. Der Widerstand würde stark sein. Er wisse nicht, ob Preußen bereit wäre, die Schulfrage zu regeln. Professor Kaas habe erklärt, daß der Kern des Konkordats der Schulparagraph sei. Ohne diesen würde die Kurie ein Konkordat nicht schließen, d. h. es müßte die Frage der Sicherstellung der katholischen Schule, der katholischen Lehrerbildung, eine begrenzte bischöfliche Prüfung: d.[as] i.[st] das Inspektionsrecht des sittlichen Lebens, geregelt werden. Die vom Reich bisher aufgestellten Richtlinien müßten jetzt auf dem Gebiet der Schule eine Ergänzung erfahren. Das Reich würde hier einige Opfer bringen müssen. Unter allen Umständen sei es aber notwendig, zu dem Abschluß eines Reichskonkordats zu kommen, um die Katholiken in den abgetretenen Gebieten im Osten und in dem unter feindlicher Verwaltung befindlichen Saargebiet zu schützen, sowie wegen der Abgrenzung der Bistümer.

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Siehe Anmerkung 3

[375] Graf von Zech teilte mit, daß Pacelli die Absicht habe, an das Reich die Frage zu stellen, ob es in das Konkordat auch die Regelung der Schulfrage einbeziehen wolle. Die Bestimmungen der Reichsverfassung genügten der Kurie bis auf die Regelung der Schulfrage. Jedenfalls sei diese für die Kurie eine conditio sine qua non. Der Nuntius sei um den Lauf der Angelegenheit besorgt, weil er wiederholt Nachrichten bekommen hätte, daß die Preußische Regierung in der Schulfrage nicht nachgeben werde.

Der Reichskanzler brachte den sächsischen Fall zur Sprache, in dem die sächsische Regierung dem Bischof von Bautzen unter der Behauptung, daß er nicht Rechtsnachfolger des apostolischen Delegaten sei, das Gehalt gesperrt habe. Ferner habe sie ihm verboten, den Religionsunterricht zu beaufsichtigen, so daß er keine Prüfungen habe abhalten können; dies könne kein Katholik verstehen. Dieses Verhalten sei im höchsten Grade unerwünscht, und er beabsichtige, den sächsischen Ministerpräsidenten und den Kultusminister zu einer Besprechung über diese Fragen nach Berlin zu bitten.

Gesandter von Mutius war der Auffassung, daß die Kurie wohl lieber erst mit Bayern zum Abschluß kommen wolle, ehe sie mit dem Reich das Konkordat schließe. Es würde zu erwägen sein, ob man den Abschluß des bayerischen Konkordats solange hinausschieben könne, bis das Reichskonkordat geschlossen werden könne.

Professor Delbrück war der Auffassung, daß es vielleicht besser sei, wenn Bayern zunächst das Konkordat schließe, und wenn dann das Reichskonkordat abgeschlossen werde. Es würde für zweckmäßig gehalten, daß der Herr Reichskanzler den Nuntius allein empfängt, um über die Absichten der Kurie informiert zu werden, und daß es genügen werde, wenn er dem Nuntius mitteilte, daß wegen der Schulfrage mit den Ländern verhandelt werden solle. Diese Verhandlungen sollten alsbald aufgenommen werden. Prof. Delbrück bemerkte noch, daß die Vorgänge in Sachsen vielleicht auch der Kurie den baldigen Abschluß eines Reichskonkordats erwünscht erscheinen lassen könnten.

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