2.195.1 (wir1p): [Allgemeine außen- und innenpolitische Lage]

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Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 1Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

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[Allgemeine außen- und innenpolitische Lage]

Der Reichskanzler heißt die erschienenen Herren willkommen. Bei den Ländern habe der begreifliche Wunsch bestanden, Auskunft über den Gang der auswärtigen Politik des letzten Jahres zu erhalten. Die auswärtige Politik der Reichsregierung sei die der aufrichtigen Leistungen gewesen mit dem Ziel, der Welt zu zeigen, wo die Grenze der Leistungsfähigkeit Deutschlands liege. Es sei also ein politisches, nicht ein wirtschaftliches Ziel gewesen. Bei der Befolgung dieser Politik hätte scharf darauf geachtet werden müssen, wann sich eine geeignete Situation ergab, um darauf hinzuweisen, daß diese Grenze erreicht sei. Nach langen und schwierigen Vorarbeiten sei es besonders unter der Mitwirkung von Exzellenz Havenstein gelungen, den bekannten Brief des Gouverneurs der Bank von England zu erhalten2, in dem die Möglichkeit einer Kreditgewährung an Deutschland verneint wurde. Der springende Punkt dieses Briefes hätte natürlich nicht in der Ablehnung, sondern in der Motivierung der Ablehnung gelegen. Erst nach hartem Kampf des Gouverneurs der Bank von England sei es ihm möglich geworden, diese politische Motivierung in dem Brief zu geben. Über die weiteren Einzelheiten der Verhandlungen in London, Paris und Cannes würde der Minister Rathenau genaue Auskunft geben. Die jetzt einzuhaltende Politik Deutschlands müsse gänzlich unabhängig davon sein, daß jetzt in Frankreich das Kabinett Poincaré gebildet sei3, die Linie unserer Politik müßte vielmehr konsequent eingehalten werden.

2

Siehe Dok. Nr. 166 Anm. 7.

3

Am 12.1.1922 war Briand zurückgetreten, am 15.1.1922 hatte Poincaré ein neues Kabinett gebildet; zu seiner Regierungserklärung siehe Schultheß 1922, S. 202 f.

Minister Rathenau berichtet eingehend über die Verhandlungen in London, Paris und Cannes.

Graf Lerchenfeld gibt seiner Befriedigung Ausdruck, daß der Reichskanzler die heutige Konferenz einberufen habe. Der Umstand, daß der Kanzler dies in einem politisch so wichtigen Augenblick getan habe, würde seines Erachtens günstige Rückwirkungen auch auf die innere deutsche Politik haben.

Von Wichtigkeit scheine ihm, daß wir die Leistungen, die wir für 1922 anbieten wollten, auch wirklich machen könnten. Er bitte weiter um Auskunft, ob eine Gewähr für die Herabsetzung der Okkupationskosten gegeben sei, sowie darüber, welche Stellung die Reichsregierung gegenüber den Ländern im Osten und Südosten einzunehmen gedenke. Er lehne eine bayerische Sonderpolitik gegenüber Österreich strikt ab, glaube aber, daß gerade Bayern dem Reich für seine österreichische Politik eine nützliche Stütze sein könne. Ähnlich lägen die Dinge mit Italien.

Endlich bäte er um Auskunft, wie das Reich sich in den Fragen der Schuld am Kriege und der sogenannten Kriegsbeschuldigten zu verhalten gedenke. Er glaube, daß das Reich die vorhandenen Bestrebungen unterstützen könne, die etwa durch Bildung eines neutralen Gerichtshofes die Frage der Schuld am Kriege zu klären suchten.

[524] Zusammenfassend wolle er versichern, daß die Deutschen im Süden des Reichs volles Einverständnis für die ungeheuren Schwierigkeiten hätten, durch die unser gemeinsames Vaterland zur Zeit gehe. Die Deutschen im Süden sähen es als ihre vornehmste Pflicht an, diese Schwierigkeiten in Treue mit durchzumachen. Auf der anderen Seite hoffe er, daß die Reichsregierung Verständnis zeigen werde für die berechtigten süddeutschen Wünsche.

–––––

Der Reichskanzler teilt in Erwiderung zu der Anfrage des Grafen Lerchenfeld mit, daß die Reichsregierung ein ernstgemeintes Angebot für 1922 abzugeben gedenke. Daß die Okkupationslasten eine ungeheure Mittelverschwendung darstellten, sei ohne Frage; die Reichsregierung sei fortdauernd bemüht, eine Herabsetzung dieser Kosten herbeizuführen.

Der Reichskanzler gibt sodann eine eingehende Schilderung der auswärtigen Politik der Reichsregierung, insbesondere gegenüber Belgien, Italien und Österreich.

Die Schuld am Kriege jetzt zu erörtern, sei aus taktischen Gründen nicht zu empfehlen. Zu gegebener Zeit werde die Reichsregierung zu dieser Frage offen Stellung nehmen; – erst müsse der Boden hierfür vorbereitet sein, eine Arbeit, der sich die Reichsregierung seit langem nach Kräften unterziehe.

Einer Auslieferung der Kriegsbeschuldigten würde die Reichsregierung widersprechen.

Ministerpräsident Buck betonte, daß zur Zeit ein Anschluß Deutsch-Österreichs schon aus dem Grunde nicht zu empfehlen sei, weil dann die Entente mit noch schärferen Forderungen an das Reich herantreten würde.

Da alle Mitteilungen als vertraulich anzusehen seien, bäte er um Bekanntgabe der Vorbereitungen für die Erfüllung der Forderung von Cannes.

Staatspräsident Hieber drückte den Wunsch aus, daß Konferenzen, wie die heutige, häufiger abgehalten würden. Dies würde viele Schwierigkeiten zwischen Reich und Ländern aus dem Wege räumen.

Bedenken habe er gegen das Vorgehen der Reichsregierung hinsichtlich der sogenannten Referentenentwürfe, die die Stellung der Länder bedeutend erschwerten.

Der Reichskanzler führte im Anschluß hieran aus, daß damit wohl der Referentenentwurf des Reichsverkehrsministeriums, betreffend Eisenbahn-Finanzgesetz, gemeint sei4. Hier habe aber die Reichsregierung absichtlich diesen Weg gewählt, um der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, zu einem von der Reichsregierung in keiner Form sanktionierten Entwurf Stellung zu nehmen.

4

Siehe Dok. Nr. 163 Anm. 4.

Ministerpräsident Braun begrüßt die Tatsache, daß Reich und Länder sich zu gemeinsamer Arbeit zusammengefunden haben und stellt die Frage, wie die Reichsregierung den Etat umzugestalten gedenke, damit den Forderungen der[525] Entente genügt werden könnte. Er halte eingreifende Maßnahmen für erforderlich und bitte die Beteiligung der Länder schon im Vorstadium ins Auge zu fassen.

Ministerpräsident Ulrich stimmt dem von der Reichsregierung bisher eingeschlagenen Verfahren in den Reparationsangelegenheiten zu.

Staatskommissar Kuenzer berichtet sodann ausführlich über die Forderungen Nollets betreffend die Schutzpolizei5. Es werde verlangt

5

Gemeint ist die Note Nollets betr. die Schutzpolizei vom 9.9.21, inhaltlich auch wiedergegeben bei Salewski, Entwaffnung, S. 177 f. (R 43 I /2692 , Bl. 268-270).

1. Auflösung aller festen Verbände,

2. Auflösung der Kasernierung,

3. Herabsetzung auf die Kopfzahl von 1913.

Er bäte die Länder, Vorschläge zu machen, wie dem zu begegnen sei. Offenbar bestehe bei der Entente die Neigung, die Reichswehr entsprechend dem Artikel 160 des Friedensvertrages zur Polizei zu degradieren und dann die Schutzpolizei als überflüssig aufzuheben.

Bayerischer Minister des Innern Dr. Schweyer führt aus, daß die Entente die Polizei entstaatlichen und kommunalisieren wolle. Man müsse darauf dringen, daß die Polizei in der jetzigen Form erhalten bliebe. Vielleicht empfehle sich ein Rahmengesetz, während die Einzelheiten der Regelung durch die Länder vorbehalten bliebe6.

6

Eine gesetzliche Regelung wird mit einem Reichsgesetz vom 17.7.1922 getroffen (RGBl. 1922 I, S. 597 ).

Reichsminister des Innern Dr. Köster betonte, daß wir wohl gezwungen werden würden, irgendwelche Konzessionen in der Schutzpolizeifrage zu machen, und es frage sich, wo ein Nachgeben möglich sei.

Ministerpräsident Stelling führte aus, daß in den drei genannten Punkten nach seiner Auffassung ein Nachgeben unmöglich sei.

Minister Severing berichtete eingehend über den Stand der Schutzpolizeifrage und die Verhandlungen mit der Militärkommission.

VizekanzlerBauer stellt als Ergebnis der Debatte fest, daß einmütige Auffassung darüber herrsche, daß die Forderungen Nollets nicht erfüllbar seien. Es müsse versucht werden, durch geeignete Maßnahmen, eventuell mündliche Verhandlungen, diese Forderungen auf ein vernünftiges Maß zurückzuführen. Das Ergebnis dieser Verhandlungen müsse dann zwischen Reich und Ländern erneut besprochen werden.

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