2.26.2 (wir1p): 2. Künftige Erhöhung des Brotpreises.

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2. Künftige Erhöhung des Brotpreises4.

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Aufgrund eines Schreibens des RFM Wirth vom 31.5.1921 an den RK Wirth hatte dieser, wie schon im Kabinett Fehrenbach, im Zusammenhang mit dem Nachtragsetat des REMin. den Abbau der Brotpreisverbilligung gefordert. Bei allen früheren Verhandlungen mit der Entente über die dt. Finanzlage habe die Gegenseite einen schnellen Abbau verlangt. Aus finanzpolitischer Sicht bedeute der geplante Abbau für das Reich eine Ersparnis von 4 Mrd. M. Aus den dargelegten Gründen hielt es der RFM für erforderlich, am 15.6.1921 durch eine Erhöhung des Mehl- und Brotpreises nicht nur die vollen Kosten des inländischen Getreides, sondern auch noch einen Teil der Spanne zwischen Inlands- und Auslandsgetreidepreis zu decken; vom 15. 8. an sollte dann der Mehl- und Brotpreis die Kosten des Auslandsgetreides vollständig decken (R 43 I /1259 , Bl. 4 f.). Durch Kabinettsbeschluß vom 31.5.1921 (Dok. Nr. 19, P. 4) war der Termin für die Brotpreiserhöhung auf den 15. 7. festgesetzt worden. Zur Besprechung der Einzelheiten gelangte die Angelegenheit mit einem Schreiben des REM an den StSRkei vom 9.6.1921 erneut auf die TO. In diesem Schreiben heißt es: „Über das Ausmaß der durch den Abbau der Verbilligung bedingten Mehlpreiserhöhung wird von dem Herrn Reichsfinanzminister der Standpunkt vertreten, daß von Beginn des nächsten Wirtschaftsjahres ab der Mehlpreis der Reichsgetreidestelle auf der Grundlage eines Getreidepreises von 2500 Mark für die Tonne zu berechnen sein würde. Das würde in den Städten, in denen der Preis für das 1900 g Brot jetzt 5 Mark beträgt, einen Brotpreis von etwa 7,50 M bedeuten. Bei der großen Bedeutung der Frage wird es für erforderlich gehalten, daß das Kabinett über sie Entscheidung trifft und wird von hier aus der Standpunkt vertreten, daß die vom Reichsfinanzministerium geforderte Brotpreiserhöhung jedenfalls das Äußerste ist, was unter Berücksichtigung der ganzen wirtschaftlichen Verhältnisse ertragen werden könnte.“ (R 43 I /1259 , Bl. 23-26).

Reichsminister Dr. Hermes erklärt sein Einverständnis mit der Forderung des Reichsfinanzministers, vom 15. August 1921 ab den Brotpreis um 50% zu erhöhen, hält aber angesichts der außerordentlichen Wichtigkeit der Angelegenheit[59] der Frage eine Beschlußfassung des Kabinetts hierüber für erforderlich. Ein solcher Beschluß sei auch im Hinblick auf die kommenden Reichstagsverhandlungen5 über die Getreidewirtschaft notwendig. Nachdem auch der Reichswirtschaftsminister sich für eine solche Erhöhung ausgesprochen hat, stimmt das Kabinett ihr zu.

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Siehe RT-Drucks. Nr. 1957 , 2062, Bd. 367  und RT-Bd. 349, S. 3848  ff.

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