2.30.4 (wir1p): 4. Oberschlesien.

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4. Oberschlesien.

Der Reichsminister des Auswärtigen erstattete einen Bericht über die augenblickliche Lage in Oberschlesien, der von dem Legationsrat Meier ergänzt wurde4. Er teilte mit, was er dem französischen Botschafter auf dessen Demarche wegen der Forderung auf Zurückziehung des deutschen Selbstschutzes geantwortet und was er dem Vertreter des englischen Botschafters, der sich für heute bei ihm angesagt habe, zu erwidern beabsichtige5. Die Angelegenheit wurde im einzelnen erörtert und erwogen, ob weitere Schritte als eine Note an die Entente6 und eine Kundgebung im Reichstage möglich seien. Von einer[70] Seite wurde angeregt, ob nicht außerdem das Weltgewissen durch eine „Mitteilung an Alle“ wachgerufen werden solle; hierauf wurde jedoch von anderer Seite erwidert, daß ein derartiger Schritt die Stellung der Deutschen Regierung nur schwächen könne. Es wurde beschlossen: a) Die im einzelnen vorgelesene Note mit einigen Abänderungen allen Neutralen zuzustellen; b) die Note in der Morgenpresse des 16. Juni zu veröffentlichen; c) die deutschen Vertreter im Auslande entsprechend zur Regelung ihrer Sprache zu verständigen; d) die hiesigen Vertreter von England und Frankreich durch den Reichsminister des Auswärtigen auf den Ernst der Lage aufmerksam zu machen unter Betonung des Rechtsstandpunktes und der Gefährdung der Politik der jetzigen Regierung, und zwar im Namen des Reichskanzlers und des Kabinetts; e) die Parlamentssitzung am Sonnabend stattfinden zu lassen und sie zu einer wirksamen Kundgebung zu gestalten; f) mit Hoefer unter der Hand Fühlung zu nehmen und ihn zur Geduld zu ermahnen.

4

Schon während des Vormarsches des Oberschlesischen Selbstschutzes am 4.6.1921 hatte die IAK in einer Note an General a. D. Hoefer den Rückzug der Truppen auf die Linie Leschnitz-Dola gefordert. General Hoefer hatte dies am 5. 6. trotz des von der IAK gestellten Ultimatums im Hinblick auf die Unsicherheit Oberschlesiens angesichts der polnischen Bedrohung abgelehnt, ebenso wie auch die Rückzugsforderungen der IAK in den folgenden Tagen (Notenwechsel dazu siehe Schultheß 1921 II, S. 287 f.; außerdem Hoefer, Oberschlesien, S. 260 ff.). Am 15.6.21 war der frz. Botschafter Laurent im Auftrag seiner Reg. wegen der Weigerung Hoefers, den Selbstschutz zurückzuziehen, bei Außenminister Rosen vorstellig geworden.

5

Hoefer druckt in seinen Memoiren je eine von Rosen gezeichnete Aufzeichnung des Auswärtigen Amtes über diesen Besuch des frz. Botschafters und des engl. Geschäftsträgers Lord Kilmarnock ab (Hoefer, Oberschlesien, S. 318 f.; das zweite Dokument ist übernommen in: „Ursachen und Folgen“ Bd. IV, S. 60 ff.).

6

Nach einer WTB-Meldung sendet die dt. Reg. am 15.6.1921 folgende Note an die Regg. in Paris, London und Rom ab: „Seit sechs Wochen hat Korfanty die Macht nahezu im gesamten Oberschlesien an sich gerissen und hat in dem von seinen Banden besetzten Gebiete tatsächlich alle Befugnisse der IAK übernommen. Sechs Wochen erduldet die oberschlesische Bevölkerung die ungeheuren Leiden, welche dieser Rechtsbruch über alle Teile des Landes heraufbeschworen hat. Die Verluste an Menschenleben sind groß. Die Aufständischen häufen Greuel auf Greuel. […] Die Deutsche Regierung muß gegen die gegenwärtigen Zustände in Oberschlesien schärfste Verwahrung einlegen. Sie sieht sich genötigt, den immer wiederholten Versuch, den oberschlesischen Selbstschutz auf gleiche Stufe mit den Insurgenten zu stellen, energisch zurückzuweisen und zu betonen, daß der von dem Präsidenten der IAK beabsichtigte Weg, die Insurgenten durch Verhandlungen zum Abzug mit allen Waffen zu bewegen, nicht geeignet ist, die Ruhe und Ordnung wieder herzustellen. Dieser Erfolg kann allein dadurch gezeitigt werden, daß mit ernstem Nachdruck durchgegriffen und daß Oberschlesien mit allen Kräften von den Insurgenten gesäubert wird. Geschieht dies nicht, so wird die volle und alleinige Verantwortung für alle Vorkommnisse und ihre Folgen der IAK und deren Präsidenten zur Last fallen, der die Macht besitzt, durch energische Maßnahmen die Befriedung des Landes in kurzer Zeit herbeizuführen. – Nach dem Friedensvertrage (Art. 88) ist die IAK verpflichtet, mit Truppen der alliierten Mächte die Ordnung aufrechtzuerhalten. Die Deutsche Regierung hält es nicht mit dem Friedensvertrage vereinbar, wenn die IAK ihre Machtmittel nicht gegen die Insurgenten zum Einsatz bringt. Sie muß daher erneut und mit allem Nachdruck fordern, daß die Bevölkerung Oberschlesiens, die nach dem Ergebnis der Abstimmung bei weitem überwiegend deutsch ist, endlich überall und restlos von der Insurgentenherrschaft befreit wird.“ (R 43 I /1368 , Bl. 157, Vorwärts Nr. 279 vom 16.6.1921).

Der Außenminister sagt zu, entsprechend zu verfahren.

General von Seeckt wies noch darauf hin, daß Hoefer kein Organ der Reichsregierung, sondern der vom Selbstschutz gewählte Führer sei. Es würde daher zweckmäßig sein, daß das gegenüber den Vertretern von Frankreich und England seitens des Außenministers betont würde, damit nicht die deutsche Regierung für etwaige Handlungen des Generals Hoefer verantwortlich gemacht werden könne.

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