2.49.5 (wir1p): 5. Feier des 11. August als Tag des Inkrafttretens der Reichsverfassung.

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5. Feier des 11. August als Tag des Inkrafttretens der Reichsverfassung.

Nach Vortrag des Reichsministers des Innern war das Kabinett der Auffassung, daß in diesem Jahre von einer besonderen Feier des 11. August Abstand genommen werden soll5.

5

Dem Beschluß lag eine Anfrage des St.Min. Oldenburg zugrunde (R 43 I /1369 , Bl. 148); am 11.8.1921 fand eine Verfassungsfeier trotzdem statt (siehe dazu Dok. Nr. 47, P. 2).

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