2.50.7 (wir1p): 7. Erhöhung des Brotpreises um 40% statt um 50%.

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7. Erhöhung des Brotpreises um 40% statt um 50%.

Staatssekretär Huber trug den Inhalt des Rundschreibens des Reichsernährungsministeriums vom 8. Juli vor10 und betonte, daß der volkswirtschaftliche Ausschuß des Reichstags einstimmig den Beschluß gefaßt hätte, den Brotpreis nur um 40% statt um 50% zu erhöhen. Vom Reichsernährungsministerium seien unter Zugrundelegung einer Erhöhung des Brotpreises um 50% 3,27 Milliarden M im Etat angefordert worden. Die finanzielle Auswirkung[132] einer Erhöhung um nur 40% ließ sich nicht genau übersehen. Die Reichsgetreidestelle habe sie anfänglich auf 800 Millionen, später auf 622 Millionen Mark geschätzt. Ob diese Summen zuträfen, würde von dem Stande der Valuta abhängen, so daß die Möglichkeit eintreten könne, daß bei einer günstigen Entwicklung der Valuta eine Nachforderung zu den 3,27 Milliarden M nicht zu treten brauche. Staatssekretär Schroeder widersprach diesem Antrag auf ausdrückliche Anweisung des Herrn Reichsministers der Finanzen und bat, es bei dem Beschluß des Kabinetts auf Erhöhung des Brotpreises um 50%11 zu belassen, zumal seiner Auffassung nach auch aus etatsrechtlichen Gründen ein Abweichen nicht mehr möglich sei. Staatssekretär Hirsch beantragte wegen Abwesenheit seines Herrn Chefs mit Rücksicht auf die politische Seite der Angelegenheit Vertagung. Der Reichsschatzminister hielt die etatsrechtlichen Bedenken nicht für begründet, da die etatsmäßige Gesamtsumme nicht geändert werden soll. Wenn der volkswirtschaftliche Ausschuß einmütig die Erhöhung auf 40% statt auf 50% beschlossen habe und die Regierung davon abweiche, so würde sich eine bedenkliche politische Situation ergeben. Bei der Abstimmung stimmte das Kabinett mit allen gegen 2 Stimmen, darunter die Stimme des Vertreters des Reichsfinanzministeriums, für eine Erhöhung um nur 40%. Staatssekretär Schroeder legte für den Reichsminister der Finanzen formell Widerspruch gegen diesen Beschluß ein.

10

In dem erwähnten Rundschreiben des REM vom 8.7.21 heißt es: „Von dem volkswirtschaftlichen Ausschuß des Reichtstags ist anläßlich der Beratung der VO über die Preise für das Umlagegetreide aus der Ernte 1921 [siehe auch Dok. Nr. 35, P. 4] eine Entschließung gefaßt worden, die Reichsregierung zu ersuchen, die zum 16. August 1921 beabsichtigte Erhöhung der Preise für das von der Reichsgetreidestelle abgegebene Mehl nur so zu bemessen, daß der Brotpreis sich gegenüber dem jetzigen um nicht mehr als 40% erhöht. Das Reichskabinett hat kürzlich bei Beratung der im Nachtragsetat für 1921 angeforderten Verbilligungsgelder für die Brotversorgung vom 15. August 1921 ab der Erhöhung des Bortpreises um 50% zugestimmt [siehe Dok. Nr. 26, P. 2]. Zur Ausführung der Entschließung des volkswirtschaftlichen Ausschusses bitte ich unter nachdrücklicher Befürwortung von meiner Seite die Angelegenheit dem Reichskabinett zur Beschlußfassung vorzulegen und sie auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen zu setzen […] Im Falle der Bemessung auf 40% würden überschläglich 800 Mio Mark mehr Verbilligungsgelder notwendig werden.“ (R 43 I[1269).

11

Siehe Dok. Nr. 26, P. 2.

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