2.52.1 (wir1p): [Reichskonkordat]

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[Reichskonkordat2]

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Mit der Aufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen dem Reich und dem Vatikan im Frühjahr 1920 war die Frage nach dem Abschluß eines Reichskonkordats gestellt. Der Vatikan hatte Msgr Eugenio Pacelli, der seit 1917 die apostolische Nuntiatur II. Klasse in München innegehabt hatte, beauftragt, nun auch die Nuntiatur I. Klasse in Berlin wahrzunehmen. Mit dieser Doppelfunktion betraut, führte er sowohl die Verhandlungen mit Bayern um ein bayerisches, als auch die Verhandlungen mit dem Reich um ein Reichskonkordat (im einzelnen siehe dazu Deuerlein, Reichskonkordat, S. 15 ff.). – Zur Frage der Konkordatsabschlüsse hatte sich das PrWissMin. in einem Schreiben vom 15.6.1921 an den RK wie folgt geäußert: „Die von Ihrem Herrn Amtsvorgänger zur Erörterung gestellte Frage eines Reichskonkordats ist im Preußischen Staatsministerium besprochen worden, nachdem die dortigen Darlegungen durch das hierhin mitgeteilte Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 22. August 1920 eine sehr wertvolle Ergänzung gefunden hatten. Sollte, wie es nach diesem Schreiben der Fall zu sein scheint, der Abschluß eines bayerischen Konkordats unter Ausschluß eines für Bayern geltenden Reichskonkordates vom Reiche zugestanden und eine unabänderliche Tatsache sein, so würde Preußen einem solchen Reichskonkordat nicht zustimmen können; denn dies würde eine derartige Preisgabe des Reichsgedankens bedeuten und außenpolitisch, auf lange Sicht betrachtet, derartig unerträglich sein, daß demgegenüber jeder etwa mögliche diplomatische oder außenpolitische Augenblickserfolg jede Bedeutung verliert. Preußen wird jeden Vorschlag auf Erweiterung der Reichszuständigkeit bereitwillig und unter Würdigung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte prüfen. Es wird aber nicht darin einwilligen, daß eine Reichszuständigkeit aller Länder erweitert wird. – Sollte etwa der Versuch gemacht werden, eine Sonderstellung Bayerns vor Preußen in der Konkordatsfrage geschichtlich zu begründen, so muß einem solchen Versuch von vornherein widersprochen werden. Die Tatsache, daß Bayern einen katholischen, Preußen einen evangelischen Monarchen hatte, gehört der Vergangenheit an. […] Dadurch, daß Preußen im Unterschiede von Bayern seine diplomatische Vertretung bei der Kurie jüngst in der diplomatischen Vertretung des Reiches hat aufgehen lassen [der ehemals preußische Gesandte von Bergen vertrat seit dem 30.4.1920 das Reich], hat weder vom Reich noch von Preußen der Erfolg erzielt werden sollen, daß Bayern nunmehr etwa in wichtigen kulturpolitischen Fragen aus der Reichsgemeinschaft ausgesondert werden solle. – Die maßgebenden Stellen des Reichs werden dringend gebeten, der Unmöglichkeit eines Reichskonkordats unter Ausschluß Bayerns die nötige Beachtung alsbald zu schenken, denn die römische Kurie geht offenbar von der Vorstellung aus, daß es ihr unmöglich sein werde, zunächst ein bayerisches Konkordat, dann ein Reichskonkordat für das übrige Reichsgebiet zustande zu bringen.“ (R 43 I /2202 , Bl. 26 f.).

Nach eingehender Erörterung der Angelegenheit wurde folgendes Einverständnis erzielt:

[134] 1. Aus bestimmten außenpolitischen Gründen sollen zur Zeit weder bei der Kurie bzw. bei dem Nuntius, noch bei Bayern irgendwelche Schritte hinsichtlich der Frage des Abschlusses eines Reichskonkordats bzw. Nichtabschlusses eines Bayerischen Konkordats unternommen werden.

2. Die beteiligten Ressorts werden bis zum Herbst theoretisch die Frage sorgfältig prüfen, in welcher Weise die Angelegenheit angefaßt werden soll, insbesondere ob nicht vor dem Herantreten an die Kurie oder an den Nuntius zunächst eine Verständigung mit der Bayerischen Regierung versucht werden soll. Eine mündliche Besprechung soll darüber im Herbst stattfinden3.

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Die nächste Besprechung findet am 10.11.1921 statt (siehe Dok. Nr. 134).

3. Wegen der großen Wichtigkeit der Angelegenheit des Reichskonkordats sollen die beteiligten Reichs- und preußischen Ressorts sich ständig in Fühlung miteinander halten; kein Schritt soll ohne vorherige Fühlungnahme mit dem Herrn Reichskanzler unternommen werden.

4. Das Auswärtige Amt wird den beteiligten Reichs- und preußischen Ressorts Mitteilung über die in der Angelegenheit getroffenen Maßnahmen machen sowie Abschrift des gepflogenen Schriftwechsels, insbesondere der an den Nuntius Pacelli gegebenen schriftlichen Zusicherung über die Nichtabänderung eines etwa mit Bayern abgeschlossenen Konkordats durch ein Reichskonkordat4, übersenden. Desgleichen wird das Preußische Ministerium für Wissenschaft,[135] Kunst und Volksbildung die beteiligten Ressorts über seine bisher in Bayern unternommenen Schritte informieren, soweit dies nicht inzwischen schon geschehen ist.

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Am 21.7.1921 übersendet das AA der Rkei die folgende Aufzeichnung vom 13.11.1920 über die bayerischen Konkordatsverhandlungen: „Die Reichsregierung hat keine Bedenken dagegen, daß die Konkordatsverhandlungen zwischen dem Heiligen Stuhl und der Bayerischen Regierung weiter geführt und zum Abschluß gebracht werden. Die Vorlage des Konkordatsentwurfs an das Reichskabinett vor der Einbringung im bayerischen Landtag wird dem Reichskabinett Gelegenheit bieten zu prüfen, ob Bestimmungen des Konkordats mit der Reichsverfassung im Widerspruch stehen. – Es herrscht Einverständnis darüber, daß das mit Bayern abgeschlossene Konkordat durch spätere Reichsgesetze nicht berührt wird.“ (R 43 I /2202 , Bl. 45 f.).

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