1.100.2 (wir2p): 1. Beamtengesetz.

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1. Beamtengesetz.

Minister Dr. Schweyer bezeichnete es als nicht erträglich, daß von der Reichsregierung nach Bayern hinein regiert würde. Er stehe auf dem Standpunkt, daß die bayerischen Reichsbeamten als Landeskinder zu betrachten seien, und daß der Vollzug des Gesetzes nicht ohne Fühlungnahme mit der Bayerischen Regierung erfolgen könne.

Reichsminister Dr. Köster glaubte, allgemein nach der Richtung hin entgegenkommen zu können.

Minister Dr. Schweyer führte als Beispiel an, daß die Zurdispositionstellung von Reichsbeamten bayerischer Staatsangehörigkeit ohne Kenntnis der Bayerischen Regierung sehr mißlich sei.

Graf Lerchenfeld glaubte, daß, wenn die beiderseitigen Ressortchefs sich zusammensetzen würden und die Dinge durchsprächen, positive Vorschläge gefunden werden könnten (Zusammensetzung der Disziplinarkammern, Grundsätze bei der Außerdienstsetzung usw.).

Der Reichspräsident stellte hierauf fest, daß beiderseitiges Einverständnis darüber bestehe, im Laufe des Nachmittags in einem engeren Kreise die einzelnen Punkte des Beamtengesetzes zu besprechen, über die unschwer eine Verständigung würde erzielt werden können.

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