1.123.1 (wir2p): Wirtschaftliche Maßnahmen.

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Wirtschaftliche Maßnahmen.

Der Reichskanzler bemerkte zunächst, daß in der nachfolgenden Besprechung mit den Ländern am besten wohl das Reichswirtschaftsministerium den ersten Vortrag übernehmen würde1. Über die Teuerungsmaßnahmen müsse man morgen evtl. eine abschließende Kabinettssitzung folgen lassen.

1

Siehe Dok. Nr. 357 Anm. 2.

Auf Antrag des Reichswirtschaftsministeriums sei beschlossen worden, daß der Kaffee von einer Einfuhrerhöhung verschont bleibe. Im Anschluß hieran solle dann das Reichsernährungsministerium über den Stand der Brotversorgung, der Kartoffelversorgung, der Zuckerbeschränkung, der Milchversorgung, der Brennereieinschränkung, der Einschränkung des Verbrauchs von Gerste bei der Bierfabrikation den Ländern eingehend berichten.

Auf Befragen erklärte Reichsminister Fehr, daß das Reichsernährungsministerium inzwischen einen Referentenentwurf vorbereitet habe, der den Erwerb und die Lieferung von Zucker betreffe. Danach würde die Verwendung inländischen Zuckers neuer Ernte für Schokolade, Likör und Schaumwein verboten, und zwar am Tage des Inkrafttretens der Verordnung2. Das Ernährungsministerium beabsichtige, morgen nachmittag im volkswirtschaftlichen Ausschuß des Reichswirtschaftsrats diese Maßnahmen zu besprechen. Auch würde sich eine kurze Besprechung mit der einschlägigen Industrie empfehlen.

2

Vgl. dazu die VO über die öffentliche Brotversorgung und die VO über Lebensmittel vom 8.9.1922 (RGBl. 1922 I, S. 723  und 725 ).

Der Reichskanzler machte davon Mitteilung, daß der Abgeordnete Stresemann ein Telegramm hierher gerichtet habe, in dem er davon Kenntnis gibt, daß er beabsichtige, einem Wunsche des Abgeordneten Helfferich entsprechend, den Auswärtigen Ausschuß für Samstag [2.9.22] dieser Woche einzuberufen.

Nach kurzer Debatte erklärte der Reichskanzler, er habe die Absicht, die Parteiführer für Donnerstag [31.8.22] abend 6 Uhr zu einer Aussprache in die Reichskanzlei zu bestellen3, und er hoffe, dadurch eine Sitzung des Auswärtigen Ausschusses überflüssig zu machen.

3

Protokoll einer solchen Sitzung in R 43 I nicht ermittelt.

Im Anschluß an den Bericht des Reichsernährungsministers solle dann das Reichsarbeitsministerium seinen Bericht abgeben.

Der Reichsarbeitsminister machte davon Mitteilung, daß er eine große Hilfsaktion[1065] des Reichs für notwendig halte und diese auch in Vorschlag bringen würde, und zwar solle das Reich für die Sozialrentner eine Milliarde zur Verfügung stellen. Die für Kleinrentner aufgeworfenen Beträge sollten verdoppelt werden.

Dem Vorschlage des Reichsarbeitsministeriums stimmte das Reichsfinanzministerium zu4.

4

Vgl. Dok. Nr. 365, P. 1.

Der Reichskanzler bat dann die Ressorts, der Frage der Fischversorgung ihre ganze Aufmerksamkeit zu widmen.

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