1.126.1 (wir2p): 1. Reparation.

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1. Reparation.

Staatssekretär von Simson verliest das Telegramm der deutschen Unterhändler in Paris vom 29. August 1922 abends1 und das Telegramm des Botschafters Mayer vom gleichen Datum2.

1

In R 43 I nicht ermittelt.

2

Mayer hatte am 29.8.22 aus Paris telegrafiert: „Bei Annahme Vorschlags Delacroix auch bei Abänderung Anträge deutscher Delegierter ist außenpolitisch betrachtet Befürchtung nicht von der Hand zu weisen, daß durch bisherige durch Gutachten Bankierkonferenz und neueste englische Haltung gekennzeichnete Entwicklung Reparationsproblems unterbrochen und wenigstens für die französische Beurteilung in gewissem Sinne rückwärts revidiert, vielleicht sogar in französischer Richtung abgedrängt würde, da Vorschlag die Möglichkeiten von Barzahlungen aus Reichsbankreserve, wenn auch nur für den Fall eines ungünstigen Ausganges der [Gruppe verstümmelt] Konferenz vorsieht. Beispiel könnte außerdem auf Frankreich stimulierend wirken, sich ähnliche Garantien bei nächster sich bietender Gelegenheit zu sichern. Poincaré würde zunächst aus schwerer Verlegenheit befreit, im übrigen aus dem Vorbild der belgischen Regelung für die eigenen Theorien Nutzen zu ziehen versuchen. Möglichkeit, daß Poincaré trotzdem angesichts seiner bisherigen unfruchtbaren Politik und Finanznot des Landes oder aus innerpolitischen Gründen vor Fälligkeit etwa abwirtschaftet, besteht natürlich, ist aber heute mit Sicherheit nicht vorauszusehen. Ob indessen Fortdauer der Unsicherheit der Lage und der drohenden Haltung Poincarés sowie etwaige direkte Maßnahmen Frankreichs und Belgiens Deutschland innerpolitisch und wirtschaftlich nicht noch größere und möglicherweise nicht wieder gut zu machende Schäden bringen würden, ist die nach seiner Meinung entscheidende Gegenerwägung, deren Beantwortung nur durch die dortigen zuständigen Stellen möglich erscheint.“ (R 43 I /30 , Bl. 257 f.).

[1070] Der Reichskanzler charakterisiert das Telegramm Schroeder-Fischer-Bergmann dahin, daß die Belgier für sich herauszuschlagen suchten, was noch ginge. Die Haltung Italiens sei wiederum unsicher.

Reichsbankpräsident Havenstein: Wir ständen an einem Wendepunkt des Schicksals Deutschlands. Die Frage sei, ob die Zeit gekommen sei, die Erfüllungspolitik abzuschließen. Er bejahe dies. Diese Politik sei nach dem Londoner Ultimatum notwendig gewesen, jetzt sei sie nicht mehr durchführbar. Die Verpfändung des Reichsbankgoldes sei unmöglich, da ohne dieses ein späterer Wiederaufbau nicht durchzuführen sei3. Der Botschafter habe damit Recht, daß dies nur der Anfang zu weiteren Goldentziehungen sein würde. Allerdings würde eine schwere Notzeit kommen, um die wir aber sowieso nicht herumkämen. Das Gold sei für eine spätere Devalvation unentbehrlich. Er sei erfreut, daß die Autonomie der Reichsbank sich jetzt als ein Segen erweise, denn hierdurch käme der Reichskanzler um einen schweren Gewissenskonflikt herum4.

3

Zur Verpfänderung des Reichsbankgoldes vgl. Dok. Nr. 359 Anm. 2.

4

Gesetz über die Autonomie der Reichsbank vom 26.5.1922 siehe RGBl. 1922 II, S. 135 .

Der Reichskanzler Von einem Ende der Erfüllungspolitik könne nicht gesprochen werden. Die Absicht sei, weiter zu erfüllen im Rahmen dessen, was wir erfüllen könnten. Er habe Lord D’Abernon in diesen Tagen gesagt, daß Goldleistungen nicht mehr möglich seien, und daß auch Sachleistungen vielleicht bald unmöglich werden würden5.

5

D’Abernon berichtet darüber unter dem 24.8.22 (D’Abernon, Botschafter, Bd. II, S. 111).

Reichsminister der Finanzen Dr. Hermes: Wegen der Verpfändung des Reichsbankgoldes habe niemals eine Meinungsverschiedenheit im Kabinett bestanden. Er habe nur gesagt, man solle den belgischen Vorschlag nicht unbedingt ablehnen, wenn man nämlich mit Schatzwechseln ohne Sicherungen durchkäme. Nach den Mitteilungen aus Paris käme dies jedoch nicht mehr in Frage. Schroeder-Bergmann meinten nun, gewisse Sicherungen seien vielleicht tragbar. Diese Ansicht sei durch die Ablehnung der Reichsbank erledigt, die Haltung der Reichsbank hierzu müsse in dem Telegramm nach Paris betont werden6.

6

Siehe Dok. Nr. 362 Anm. 3.

Die gemachten Vorbehalte seien nicht ausreichend, denn es sei unsicher, ob die November-Konferenz stattfinden würde, unsicher sei auch ihr etwaiges Votum7. Die Vorbehalte hingen also völlig in der Luft. Er stimme dafür, den Vorschlag Schroeder-Bergmann abzulehnen.

7

Gemeint ist wohl die geplante internationale Sachverständigenkonferenz über Reparations- und Währungsfragen, die am 2. 11. tatsächlich zustande kommt.

[1071] Wir seien hier am Scheidewege. Es seien große Ernährungsschwierigkeiten zu erwarten. Da es sich um die Existenz des Volkes handle, müsse man den Kampf aufnehmen, sich über ein Abwehrprogramm klar werden und es entschlossen durchführen. Es würde nichts übrigbleiben, als zur Subsidienpolitik und damit zu weiteren Notendruck zurückzukehren. Diese Lösung sei ihm unsympathisch, es gebe aber keine andere.

Poincaré werde seines Erachtens nicht marschieren, wohl aber andere Maßnahmen treffen. Die größte zu erwartende Gefahr sehe er im ständigen Druck auf die Mark, der einen Nährboden für den Kommunismus bilden werde, hierin liege die größte Gefahr.

Der Reichskanzler Das Spätjahr könne uns große Überraschungen bringen, sowohl in der Reparationsfrage wie in der des Versailler Friedens überhaupt.

An unsere Unterhändler in Paris müsse seines Erachtens mitgeteilt werden, daß die autonome Reichsbank erkläre, ihr Gold könne nicht verpfändet werden. Dabei muß darauf hingewiesen werden, daß diese Auffassung auch die der Bank von England sei, wie aus ihrem damaligen Brief an Havenstein folge8.

8

Brief Normans an Havenstein siehe Dok. Nr. 166 Anm. 7.

Der Reichskanzler stellt hierauf die Frage, wer gegen diese seine Auffassung stimmt.

Es stimmt niemand dagegen.

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