1.134.1 (wir2p): 1. Ausfuhrabgabe.

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1. Ausfuhrabgabe1.

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Zur Erhöhung der Ausfuhrabgabe siehe Schultheß 1922, S. 108.

Reichsernährungsminister Fehr erhebt zunächst formellen Protest dagegen, daß die Verordnung über die Ausfuhrabgabe von dem Herrn Reichswirtschaftsminister erlassen worden sei, ohne daß vorher mit seinem Ministerium über die zu seiner Zuständigkeit gehörigen Materien in Verbindung getreten worden sei. Sodann äußert er Bedenken gegen die Höhe der Ausfuhrabgabe auf Schokolade sowie auf Öl und Ölkuchen und beantragt eine Ermäßigung derselben.

Reichswirtschaftsminister Schmidt schlägt vor, daß über gewisse Erhöhungs- oder Ermäßigungsanträge des Herrn Reichsernährungsministers noch zwischen den beiden Ressorts Besprechungen stattfinden sollten.

Reichsernährungsminister Fehr ist einverstanden.

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