1.20.1 (wir2p): [Erlaß der Kohlensteuer für Auslandskohle aus Billigkeitsgründen.]

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[Erlaß der Kohlensteuer für Auslandskohle aus Billigkeitsgründen.]

Staatssekretär Zapf begründet1 die Vorlage. Hinsichtlich der taktischen Behandlung der Vorlage bittet er um ihre Erledigung ohne Hinzuziehung des Reichstags, da er es für zweckmäßig halte, daß in der Öffentlichkeit möglichst wenig von der Vorlage bekannt werde, um ein vorzeitiges Einschreiten der Entente zu verhindern2.

1

In der schriftlichen Begründung des RFMin., mit Begleitschreiben vom 22.4.22 in die Rkei gelangt, heißt es u. a.: „Aus maßgebenden Kreisen der Industrie ist die Anregung gekommen, die aus dem Ausland eingeführten Kohlen auf einige Monate steuerfrei zu belassen. Zur Begründung ist angeführt, die Belieferung der Industrie, der Eisenbahn und der Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke mit inländischer Kohle sei fortgesetzt völlig unzureichend. Dieser Übelstand führe zu den schwersten Schädigungen des gesamten Wirtschaftslebens und drohe besonders im nächsten Winter verhängnisvoll zu werden. Eine stärkere Belieferung mit inländischer Kohle sei wegen der Verpflichtung zur Lieferung der gewaltigen Mengen an Reparationskohlen nicht möglich. Die Deckung des laufenden Bedarfs und die dringend notwendige Ansammlung gewisser Kohlenvorräte für den nächsten Winter sei nur durch eine vermehrte Einfuhr ausländischer Kohle zu erreichen. Diese lasse sich jedoch nicht erreichen, wenn die besonders infolge des Standes der Währung schon erheblich teurere Auslandskohle noch mit der Kohlensteuer belastet werde, die gegenwärtig für ausländische Steinkohle rund 210 M für 1 Tonne beträgt.“ (R 43 I /2409 , Bl. 355 f.).

2

An sämtliche Landesfinanzämter sollte folgende Verfügung ergehen: „Über meine Verfügung vom 23. Februar 1922 hinaus ermächtige ich in Berücksichtigung der Valutaverhältnisse die Landesfinanzämter auf Grund des § 108 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung, bei der Einfuhr von Kohle aus dem Ausland oder den der Steuerhoheit des Reiches entzogenen Gebieten die Kohlensteuer aus Billigkeitsgründen in allen Einzelfällen zu erlassen, in denen die ausreichende Belieferung mit inländischer Kohle nachweislich nicht erfolgen kann. Der Nachweis, daß die Belieferung des Verbrauchers mit inländischer Kohle nicht ausreichend erfolgen kann, ist durch die vom Reichskommissar für die Kohlenverteilung erteilte Genehmigung zur Einfuhr ausländischer Kohle als erbracht anzusehen. Ich bemerke, daß in Aussicht genommen ist, die Ermächtigung, falls nicht früher ein Anlaß dazu besteht, mit Wirkung vom 1. September zurückzuziehen.“ (R 43 I /2409 , Bl. 357).

Minister Giesberts hat Bedenken gegen die Vorlage. Er macht darauf aufmerksam, daß die Bergarbeiter nach Bekanntwerden der Vorlage eine heftige Agitation für Erhaltung der Kohlensteuer auch für die Kohlen im Inlande in die Wege leiten würden. Es könne somit die Vorlage dazu führen, daß eine Bresche in die Besteuerung der Kohle geschlagen würde.

MinDir. Sitzler schließt sich den Ausführungen an und betont, daß es sich im vorliegenden Falle ja um einen Verzicht der Kohlensteuer zugunsten der Unternehmer handelt, der leicht eine Forderung der Arbeitnehmer auf Abschaffung der Kohlensteuer für inländische Kohle nach sich ziehen könne. Er weist[735] auf die sehr bedeutenden Haldenbestände hin, die wohl ausreichend seien, insbesondere den Bedarf der Eisenbahn zu decken.

Minister Groener hält die Vorlage für sehr zweckmäßig; eine vermehrte Beschaffung von Kohle sei gerade jetzt in den Sommermonaten notwendig, um einem Kohlenmangel für den Winter vorzubeugen. Gerade die Eisenbahn sei nach wie vor sehr schlecht versorgt und habe durchschnittlich immer nur für sieben Tage reichenden Vorrat an Kohle3. Die Steigerung des Kohlenvorrats könne auf eine zweifache Weise herbeigeführt werden, entweder durch die Einfuhr von ausländischer Kohle oder durch Überschichten im Bergbau. Was die Haldenbestände anlage, so habe er die Erfahrung gemacht, daß diese trotz reichlicher Wagengestellung grundsätzlich nicht abgefahren würden.

3

Zur Kohlenversorung der RBahn weiteres Material in R 43 I /2172 .

Freiherr v. Buttlar schließt sich den Ausführungen des Ministers Groener an; er bemerkt jedoch, daß die Lage sich durch den Sturz der ausländischen Devisen jederzeit ändern könne. Dies könne leicht zu Absatzstockungen oder Käuferstreiks führen und die weiterverarbeitende Industrie zu gewissen Stillegungen zwingen, die auch den Kohlenbedarf rückgängig beeinflußten. Er bitte jedoch, trotzdem dem Antrage des Herrn Reichsministers der Finanzen stattzugeben.

VizekanzlerBauer ist der Auffassung, daß die Eisenbahn unbedingt einen größeren Vorrat zur Verfügung haben müsse; es würden sonst erhebliche Schwierigkeiten der Versorgung mit Brennmaterial im nächsten Winter entstehen. Wenn inländische Kohle nicht in genügendem Maße beschafft werden könne, müsse auf ausländische Kohle zurückgegriffen werden. Er bittet, eine Anweisung an die Finanzämter zu erwägen, darauf zu achten, daß der Preis der Auslandskohle nach Abzug der Steuer nicht geringer werde als der der deutschen Kohle.

Staatssekretär Zapf erklärt, daß er dieses Verfahren nicht empfehlen könne, da seine Durchführung in der Praxis auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen würde.

Staatssekretär Müller stimmt dem Antrage des Reichsfinanzministeriums zu.

Leg.Rat Martius bemerkt, daß das Auswärtige Amt keinen Anlaß habe, dem Antrage zu widersprechen.

Minister Fehr begrüßt jede Maßnahme die geeignet ist, die Kohlenvorräte während der Sommermonate in Deutschland zu erhöhen, schon um die Kartoffelabfuhr im Herbst unter allen Umständen sicherzustellen.

Minister Giesberts bittet zu erwägen, ob nicht wenigstens eine Einschränkung auf die Eisenbahnen hinsichtlich der Belieferung mit ausländischer Kohle möglich sei.

Minister Groener wendet sich gegen eine derartige Beschränkung. Diese könne leicht dazu führen, daß durch Maßnahmen in der Kohlenzuweisung dem Reiche große Unkosten zugeschoben werden würden.

MinDir. Nobis weist im Auftrage des Herrn Preußischen Ministerpräsidenten auf die Wirkung der Vorlage insbesondere auf Ostpreußen hin. Er bittet,[736] eine möglichst freigiebige Einfuhr von ausländischer Kohle nach Ostpreußen zu begünstigen, da Ostpreußen schon früher sehr erheblich Auslandskohle bezogen hätte und im vergangenen Winter ganz besonders unter Kohlenmangel zu leiden gehabt hätte.

VizekanzlerBauer sagt eine entgegenkommende Berücksichtigung Ostpreußens zu.

Minister Giesberts hält zum mindesten eine Einleitung von Besprechungen der Kohlenfragen mit den Bergarbeiter-Verbänden für notwendig4.

4

In R 43 I nicht ermittelt.

Ministerialdirektor Dr. Sitzler schließt sich den Ausführungen an und hält es für zweckmäßig (durch eingehende Untersuchung unter Beteiligung der Interessenten vor der Öffentlichkeit die Frage der Kohlenabfuhr klarzustellen und damit den Arbeitgebern und Arbeitnehmern den von ihnen gegen Überschichten immer wieder erhobenen Einwand zu entziehen, daß die Abfuhr der Kohle nicht möglich sei).5

5

Die markierte Passage hatte ursprünglich gelautet: „… mit den in Frage kommenden Interessengruppen wegen Abschlusses eines erneuten Überschichtenabkommens in Verhandlung zu treten.“ Der Satz war auf Antrag des RArbMin. vom 4.5.22 geändert worden (R 43 I /2409 , Bl. 362).

VizekanzlerBauer schlägt eine derartige Besprechung im Reichsarbeitsministerium unter Teilnahme des Verkehrsministeriums vor.

Das Kabinett stimmt sodann der Vorlage zu.

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