1.7.1 (wir2p): Fidesstiftung:

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Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 2Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

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Fidesstiftung1:

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Weiteres Material dazu in R 43 I /543  und 544.

Minister Dr. Köster: Im Mai 1920 habe das Kabinett 15 Millionen Mark zum Zwecke der Fürsorge für Auslandsdeutsche zur Verfügung gestellt. Der Versuch des Auswärtigen Amts, einen einheitlichen Verband herzustellen, sei mißlungen. Das Kabinett Fehrenbach/Simons hätte dann später die noch restlichen[690] 12 Millionen unter die zwei Hauptorganisationen verteilen wollen. Im März 1921 sei dem Verein für Deutschtum im Auslande und dem Auslandsinstitut in Stuttgart schriftlich mitgeteilt worden, daß die Summe im Verhältnis von 6:5 unter sie verteilt werden würde. Später habe sich herausgestellt, daß einen Monat nach dem Kabinettsbeschluß von 1920 die private Vereinigung Fides begründet war, der die 12 Millionen übertragen worden wären. Die Summe sei hierdurch dem Verfügungsrecht des Staates entzogen worden. Nach längeren Verhandlungen sei es gelungen, das Verfügungsrecht auf das Reich zurückzuführen. Treuhänder sei Herr Baltrusch. Zwischen dem Kanzler und ihm sei eine Einigung über den Verteilungsschlüssel folgendermaßen erfolgt:

5 Millionen sollten an das Stuttgarter Institut gehen,

4 Millionen an den Verein für das Deutschtum im Ausland,

1 Million an die Caritas,

1 Million an den Raphael-Verein in Brasilien,

1 Million an die Deutsche Evangelische Auslandshilfe,

der Zinsenrest an das Marburger Institut.

Die Gelder sollten so hingegeben werden, daß die Vereine nur über die Zinsen verfügen sollten, so daß dem Reich ein Verfügungsrecht bliebe.

Er bitte um Genehmigung dieses Verteilungsschlüssels.

Das Kabinett stimmt dem zu.

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