1.91.2 (wir2p): 2. Belieferung des Wolgagebiets mit Saatgetreide.

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[965]2. Belieferung des Wolgagebiets mit Saatgetreide.

Reichsminister der Finanzen Dr. Hermes betonte die großen Bedenken, die er gegen eine Übernahme einer Bürgschaft seitens des Reichs für die sogenannten Wolgadeutschen hege2. Er trug dann im einzelnen den Inhalt seines Schreibens vom 7. Juli d. Js. vor3. Seitens des Auswärtigen Amts berichtete Legationsrat Struve eingehend über die Sachlage und bat vom Standpunkt des Auswärtigen Amts aus der Angelegenheit weiteren Fortgang zu geben, entsprechend den früher gefaßten Beschlüssen, insbesondere den Beschlüssen des Reichskabinetts vom 5. bzw. 15. März 1922.

2

Zur Vorgeschichte siehe Dok. Nr. 219, P. 5.

3

In dem Schreiben vom 7.7.1922 an den StSRkei hatte RM Hermes u. a. zur Sache ausgeführt: „Die Notstandsaktion zugunsten der Kolonisten im Odessa-Gebiet ist im wesentlichen als abgeschlossen zu betrachten. Die Einzelheiten hierüber wurden in einer Sitzung an der auch Vertreter der verschiedenen Parteien des Reichstags teilnahmen, am 15. Juni erörtert. Es ergab sich hieraus, daß bis zu einem gewissen Umfange eine Belieferung des Odessa-Gebietes mit Saatgetreide stattfinden konnte, daß aber die hierfür bereitgestellten Mittel [bis 50 Mio Mark] nur bis zum Betrage von etwa 30 bis 40 Mio Mark in Anspruch genommen worden sind. Aus den Darlegungen der Vertreter der Kreissparkasse Bonn ergab sich weiter, daß bereits alle Vorbereitungen getroffen worden sind, um die Aktion auf das Wolgagebiet auszudehnen. Gegen diese Ausdehnung der Aktion muß ich nachdrücklichen Widerspruch einlegen. Bei den Vorverhandlungen waren meines Erachtens sowohl die Ressorts als auch das Reichskabinett von der Erwägung ausgegangen, daß zunächst nur eine Aktion für das Odessa-Gebiet in Frage kommen könnte. […] Die Eilbedürftigkeit der ganzen Angelegenheit, die zu einer mit der schweren finanziellen Belastung des Reiches nicht wohl zu vereinbarenden summarischen Behandlung der ganzen Sache zwang, wurde von Seiten des Auswärtigen Amts, das die Aktion warm befürwortete, gerade immer damit begründet, daß für das Odessa-Gebiet bei schnellem Handeln noch nennenswerte Erfolge erzielt werden könnten. Es muß mich daher außerordentlich befremden, daß jetzt von Seiten der interessierten Firmen [Peter Westen und die Kreissparkasse in Bonn] der Versuch gemacht wird, die Bürgschaft des Reiches auch auf eine Aktion für das Wolgagebiet, die für die Herbstaussaat stattfinden soll, auszudehnen. Ich persönlich war der festen Überzeugung, daß nur eine Belieferung des Odessa-Gebiets in Frage komme und habe nur hierfür die Bürgschaftserklärung für das Reich abgegeben. Vom rechtlichen Standpunkt aus bedarf es meiner Ansicht nach, wenn die Aktion auch auf das Wolgagebiet ausgedehnt werden soll, einer nochmaligen Beschlußfassung des Reichskabinetts, die ich herbeizuführen bitte. Ich muß mich aus grundsätzlichen Erwägungen gegen eine solche Erweiterung der Garantie aussprechen.“ (R 43 I /132 , S. 691-694).

Das Kabinett stimmte dem Antrage des Herrn Reichsministers der Finanzen zu, der dahin ging, die Angelegenheit nunmehr für abgeschlossen zu erklären, und weitere finanzielle Verpflichtungen dem Reiche nicht zur Last zu legen.

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