2.109.3 (bru1p): 3. Genehmigung der vom Reichsminister der Finanzen vorbereiteten Verlautbarung über das Finanzprogramm der Reichsregierung.

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3. Genehmigung der vom Reichsminister der Finanzen vorbereiteten Verlautbarung über das Finanzprogramm der Reichsregierung.

Der Reichskanzler teilte mit, daß anschließend an die Ministerbesprechung des Vortages unter seinem Vorsitz in kleinem Kreise der Entwurf einer Verlautbarung für die Presse über den Abschluß der Kabinettsberatungen über die Finanzreform ausgearbeitet worden sei. Dieser Entwurf wurde erörtert und nach kurzer Aussprache in der aus der Anlage 1 ersichtlichen Form vom Kabinett gebilligt2.

2

Die Verlautbarung wurde vom WTB Nr. 1717 am 28.8.30 veröffentlicht. Das Programm enthielt weitere Haushaltseinsparungen, mehrjährige Planungen für Wohnungsbau und ländliche Siedlungen, die Sicherung des Reichshaushalts gegen die unbegrenzte Beanspruchung durch die ALV, einen Finanzausgleich zwischen Reich, Ländern und Gemeinden und eine Bewirtschaftung der Kreditbedürfnisse der öffentlichen Körperschaften (R 43 I /1446 , Bl. 195; die Verlautbarung wurde von der DAZ Nr. 399–400 vom 29.8.30 veröffentlicht).

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