2.223.1 (bru1p): 1. Personalsache (Präsident des Reichsfinanzhofs).

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1. Personalsache (Präsident des Reichsfinanzhofs).

Auf Vorschlag des Reichsministers der Finanzen erklärte das Reichskabinett seine Zustimmung zur Wiederbesetzung der Stelle des Präsidenten des Reichsfinanzhofs mit dem Ministerialdirektor im Reichsfinanzministerium, Professor Dr. Dorn.

Zur Begründung seines Antrages hatte der Reichsminister der Finanzen vorgetragen, daß bei der Auswahl der Präsidentschaftskandidaten der Gesichtspunkt ausschlaggebend gewesen sei, einen stärkeren Kontakt zwischen der Finanzverwaltung und dem Finanzhof herzustellen. Bisher habe es an der wünschenswerten inneren Verbindung leider gefehlt. Anstelle von Ministerialdirektor Dorn, der bekanntlich die Reparationsfragen bisher maßgeblich bearbeitet habe, werde Ministerialrat Berger diese Aufgabe in Zukunft übernehmen. Ministerialrat Berger werde bei der bevorstehenden Umorganisation des Ministeriums mit seinem Referat der von Ministerialdirektor Graf Schwerin von Krosigk geleiteten Abteilung I zugeteilt werden. Die Stelle von Ministerialdirektor Dorn werde wohl nicht wieder besetzt werden.

Der Reichskanzler bemerkte hierzu, daß beim Reichsfinanzhof in der Vergangenheit eine gewisse Neigung feststellbar gewesen sei, Reichsgesetze zu annullieren. Er unterstütze daher den Vorschlag des Reichsministers der Finanzen. Das Amt des Präsidenten des Reichsfinanzhofs müsse von einer Persönlichkeit ausgefüllt werden, die über die Entstehungsgeschichte und die Tendenz der Reichsfinanzgesetze der letzten Jahre aus eigener Anschauung unterrichtet sei. Professor Dr. Dorn sei eine solche Persönlichkeit. Seine besondere Befähigung auf juristischem Gebiet sei wohl über allem Zweifel erhaben.

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