2.41.7 (bru1p): 7. Außerhalb der Tagesordnung: Osthilfe.

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7. Außerhalb der Tagesordnung: Osthilfe.

Ministerialdirigent Dr. Wachsmann nahm zu den Vorschlägen des Preußischen Staatsministeriums wegen der Formulierung des Osthilfegesetzes und seiner Begründung Stellung. Die gewünschte Berücksichtigung von Handel, Gewerbe und Handwerk sei bedenklich11. Über das Ausmaß der Beteiligung Preußens an den Umschuldungskrediten und den Ablösungsscheinen beständen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Reich und Preußen12.

11

Das PrStMin. hatte am 27.5.30 beschlossen, bei der RReg. folgende Änderung des § 12 Abs. 2 zu beantragen: „Die Reichsregierung hat ferner Vorsorge getroffen, daß in dem Rechnungsjahr 1930 Mittel bereitgestellt werden, um für Industrie, Handel, Gewerbe und Handwerk Krediterleichterungen zu schaffen. Die Reichsregierung wird ermächtigt, zu diesem Zweck Bürgschaften bis zur Höhe von 50 Mill. RM zu übernehmen und Disagiozuschüsse zu Zinserleichterungen zu gewähren“ (Abschrift des Sitzungsprotokolls in R 43 I /1803 , Bl. 237; der pr. ORegR Weichmann teilte am gleichen Tage schriftlich dem MinR Feßler die Beschlüsse des StMin. mit: R 43 I /1803 , Bl. 184–186).

12

Weichmann schrieb in seinem Brief über die Stellungnahme Preußens: „Schließlich hat das Preußische Kabinett zu der Frage der Beteiligung Preußens an der Umschuldungsaktion seiner Auffassung dahin Ausdruck gegeben, daß die in Aussicht gestellte Beteiligung Preußens an der Garantie des § 7 über 300 Mill. RM zunächst nur anteilig an der ausgeworfenen Summe, nicht aber zusätzlich zu der vorgesehenen Summe von 300 Mill. RM treten soll. Insbesondere scheint aber die Art der Begründung, die die Übernahme von Bürgschaften von mehr als 300 Mill. RM vorsieht, deswegen bedenklich, weil hiermit Hoffnungen erweckt werden, deren Realisierbarkeit jetzt noch nicht zu übersehen ist […]“ (R 43 I /1803 , Bl. 186).

Nach kurzer Aussprache beschloß das Kabinett, von der Berücksichtigung von Gewerbe, Handel und Handwerk im Ausmaße der preußischen Vorschläge abzusehen, und es insoweit bei dem Entwurf bewenden zu lassen. Im übrigen soll über die Stellungnahme Preußens zum Osthilfegesetz und seiner Begründung noch mit Vertretern der Preußischen Staatsregierung verhandelt werden13.

13

MinR Feßler vermerkte in einer Aktennotiz vom 4.6.30, „daß die Meinungsverschiedenheiten der Reichsregierung mit Preußen über seine Beteiligung an den Umschuldungskrediten dadurch aus der Welt geschaffen werden sollen, daß die Gesamtsumme nicht 300, sondern 400 Millionen betragen und daß Preußen sich daran zur Hälfte beteiligen wird“ (R 43 I /1803 , Bl. 236).

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