2.54.1 (bru1p): Politische Lage.

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Politische Lage.

Nach Eröffnung der Sitzung legte der Reichskanzler dar, daß er im Laufe des heutigen Nachmittags in Gegenwart des Vizekanzlers Dr. Dietrich eine Besprechung mit dem Führer der Deutschen Volkspartei, Minister Scholz, gehabt[223] habe1. In dieser Besprechung habe Minister Scholz die Wünsche der Volkspartei für das Finanzprogramm dargelegt. Hiernach fordere die Volkspartei

1

Dr. Scholz informierte die DVP-Fraktion in der Sitzung vom 24.6.30, 18.15 Uhr, über die Besprechungen mit dem RK und dem RWiM:

Dr. Scholz berichtet über seine Besprechungen mit dem Reichskanzler. Er habe vorangestellt, daß es der Fraktion auf eine sachliche Einigung ankomme. Gelinge diese, so müsse sie ihrer Stärke gemäß im Kab. vertreten sein. Gelinge sie nicht, dann müsse sich die Frakt. vom Kab. distanzieren. Die 2. Unterredung fand im Beisein von Dietrich statt. Hier habe Sch. betont, daß der entscheidende Punkt das Notopfer sei. Br. habe gefragt, ob sich Sch. eine Einigung über diesen Streitpunkt denken könne. Sch. habe geantwortet, daß ein freiw. Entgegenkommen der Beamtenspitzenorgan. die Sache bereinigen könne. Die Unterredung hatte kein Ergebnis. Br. fordert ein allg. Ermächtigungsgesetz, also mit 2/3 Mehrheit. Kommt die 2/3 Mehrheit nicht zustande, werde die Reg. eine Notopferverordnung mit Art. 48 der RV erlassen. Sch. hat diese Vorschläge ein objekt. Verbrechen am dt. Volk genannt. Br. hat um Richtlinien der Fraktion gebeten. […] Dr. Scholz stellt fest, daß die Richtlinien dem Kanzler zu seinem persönl. Gebrauch gegeben werden“ […]. (R 45 II /67 , S. 247.)

a)

eine Besteuerung der öffentlichen Betriebe,

b)

Einführung einer Kopfsteuer (Bürgerabgabe),

c)

Kürzung der Überweisungen an die Länder um 5%,

d)

Senkung des Etats um 5%,

e)

Beseitigung des § 163 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes,

f)

keine Erhöhung der Realsteuern.

Minister Scholz habe ein Notopfer der Festbesoldeten als unannehmbar bezeichnet, auch in der vom Herrn Reichsminister Dietrich vorgeschlagenen Form. Er habe aber zu erkennen gegeben, daß es der Volkspartei möglich sein werde, in einem späteren Stadium hierüber mit sich reden zu lassen. Für die Volkspartei werde voraussichtlich das Notopfer der Beamten dann annehmbar sein, wenn die Beamtenverbände freiwillig ihre Zustimmung zu einem solchen Opfer geben würden. Auch werde die Volkspartei für eine Kürzung der Beamtengehälter zu haben sein, in dem Zeitpunkt, in dem sichtlich eine Lohn- und Preissenkung eingetreten sei. In der Besprechung habe Minister Scholz auch zum Ausdruck gebracht, daß ein Zuschlag zur Einkommensteuer für die Volkspartei nicht akzeptabel sei. Die Forderung nach einem Sperrgesetz und nach einem Ermächtigungsgesetz zur Aufhebung der Tarifverträge sei von Minister Scholz nicht erhoben worden. Minister Scholz habe im Laufe der Besprechung die Frage angeschnitten, ob es nicht möglich sei, das ganze Defizit erst im Herbst abzudecken, da zu dieser Zeit Klarheit über die Lage des Etats herrschen werde. Er, der Reichskanzler, habe dies aber im Verfolg einer Besprechung mit dem Reichsbankpräsidenten Dr. Luther auf das entschiedenste abgelehnt. Nach seiner Meinung könne auf die Abdeckung des Defizits zur Zeit nicht verzichtet werden. Allerdings werde das Kabinett hierzu Stellung nehmen müssen. Auch habe er, der Reichskanzler, mit Minister Scholz über die Anwendung des Art. 48 und über die Auflösung des Reichstags diskutiert. Hierbei habe Minister Scholz erklärt, daß die Volkspartei einem Ermächtigungsgesetz nicht zustimmen könne, wenn vorher nicht Klarheit darüber bestehe, daß ein Notopfer im Rahmen eines Ermächtigungsgesetzes nicht gemacht werde.[224] Der Reichskanzler betonte weiterhin, daß er auf Grund seiner heutigen Verhandlungen den Eindruck gewonnen habe, daß, wenn die Reichsregierung noch einen Tag mit ihrer Entscheidung warte, keine der anderen Fraktionen sich mehr davon abhalten ließen, programmatische Forderungen zu stellen. Diese programmatischen Forderungen würden sich dann als Wahlpropaganda ausbilden und rein agitatorisch sein. Infolgedessen müsse er den größten Wert darauf legen, daß das Kabinett so schnell wie möglich zu einer Entscheidung gelangt.

Der Reichskanzler verlas sodann einen ihm soeben zugegangenen Brief der Volkspartei, der die Wünsche dieser Partei enthielt2. Er bemerkte hierzu, daß diese Forderungen sich im großen und ganzen mit den geäußerten Wünschen des Ministers Scholz deckten. Die von der Volkspartei gewählte Formulierung sei durchaus entgegenkommend. Nach diesen Forderungen wolle allerdings die Volkspartei der Beitragserhöhung in der Arbeitslosenversicherung nur in der Höhe bis zu ½%, und zwar befristet bis zum 1. 4. nächsten Jahres zustimmen. Ein eventueller Mehrbedarf der Reichsanstalt, der sich bei besonders schlechter Lage des Arbeitsmarktes herausstellen könne, solle im Wege eines Nachtragsetats angefordert werden. Die Volkspartei beabsichtige, das Defizit wie folgt zu decken:

2

Eine Durchschrift der DVP-Richtlinien befindet sich in R 43 I /1444 , Bl. 204–207.

1. Kürzung der Überweisungen an die Länder um 5%

180 Millionen

2. Streichungen im Etat

125 Millionen

3. Steuerrückzahlungen bei Lohnsteuern

60 Millionen

4. Tilgung der Rentenbankscheine

40 Millionen

5. Wochenhilfe

17 Millionen

422 Millionen

Hierzu bemerkte der Reichskanzler, daß die Streichung von 17 Millionen Wochenhilfe bereits vorgesehen sei, also hier ausfalle, daß nach der bisherigen Stellungnahme der Reichsregierung weder die 60 Millionen für Lohnsteuerrückerstattung, noch die 40 Millionen Tilgungsmaßnahmen (Tilgung der Rentenbankscheine) in Betracht kommen könnten, da an diesen Maßnahmen unbedingt festgehalten werden müsse, also auf diesem Wege Ersparnisse nicht zu erzielen seien.

Der Reichskanzler hob ferner hervor, daß in dem Programm der Volkspartei gefordert werde, die Mitwirkung der Reichsregierung zur Lockerung des Lohn- und Preissystems und zur Verbilligung der Produktionskosten sowie zur Schaffung neuer Arbeitsmöglichkeiten. Ferner werde von der Volkspartei die Senkung der Personalausgaben in Reich, Ländern und Gemeinden gewünscht. Solange alle diese Maßnahmen noch nicht durchgeführt seien, glaube die Volkspartei neuen Steuererhöhungen nicht zustimmen zu können. Im Anschluß an die Ausführungen des Kanzlers fand eine eingehende Aussprache über die von der Volkspartei aufgestellten Forderungen statt.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete bezeichnete die Vorschläge der Volkspartei als Flickwerk und führte aus, daß er im Hinblick auf die bisherige[225] Haltung der Volkspartei es nicht verstehe, wenn angeregt werde, die Deckung des ganzen Defizits bis zum Herbst zu verschieben. Die Frage der Kopfabgabe (Bürgerabgabe) könne erst im Herbst im Rahmen der großen Reform gelöst werden. Im übrigen glaube er, daß sich keine großen Hindernisse für eine Einigung mehr ergeben würde. Allerdings sei er besorgt, wenn man etwa jetzt in Einzeldiskussionen mit den Parteien eintrete. Solche Einzeldiskussionen müßten unbedingt verhindert werden3.

3

Im Protokoll ist der folgende Absatz gestrichen worden:

„Der Reichskanzler bemerkte ebenfalls, daß die ihm übermittelten Formulierungen der Volkspartei noch entgegenkommender seien als die Aussprache mit Minister Scholz“.

Der Vizekanzler und Reichswirtschaftsminister wies darauf hin, daß die Situation nicht mehr verschoben werden könne. Ein Entschluß müsse unbedingt bald gefaßt werden. Es müsse gehandelt werden. Im Anschluß hieran verlas der Minister eine von ihm entworfene Formulierung eines speziellen Ermächtigungsgesetzes, in dem folgende Punkte aufgenommen waren:

1.

Vorbehaltlich der gesetzlichen Regelung: Reform der Arbeitslosenversicherung, Reform der Krankenversicherung, keine Zahlung neuer Kriegsrenten, Erhöhung der Arbeitslosenbeiträge um 1%.

2.

Abstriche im Etat von 100 Millionen plus 35 Millionen aus dem vorigen Etat. Die Ersparnisse sollen zur Deckung der Arbeitslosenversicherung herangezogen werden.

3.

Bis zum 31.3.1931: Sondersteuer von den Beamten und Angestellten in fester Stellung in Höhe von 2½% und Zuschlag zur Einkommensteuer bei Einkommen über 8 bzw. 8400 RM in Höhe von 5%.

4.

Bei weiterem Defizit: Kürzung der sächlichen und Personalausgaben um je 1% für 100 Millionen.

5.

Bürgerabgabe oder Gemeindegetränkesteuer oder Verzehrsteuer.

7.

Änderung der Kartellordnung.

Hierzu führte der Minister u. a. aus, daß der Kampf der Beamtenschaft gegen das Reichsnotopfer im allgemeinen darauf zurückzuführen sei, daß die Beamten befürchten, daß man sie von der allgemeinen Einkommensteuer abhängen wolle, um sie einer Sonderbesteuerung zuführen zu können. Er glaube, daß die Beamtenschaft dem Notopfer eher geneigt sei, wenn auch ein allgemeiner Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben werde.

Der Reichskanzler warf noch einmal die Frage auf, ob mit der Abdeckung des Defizits bis zum Herbst gewartet werden könne. Sämtliche Minister, auch der Reichsminister Curtius, beantworteten diese Frage mit „Nein“. Sodann regte der Reichskanzler an, die formelle Behandlung des Finanzprogramms zu besprechen und stellte hierbei auch die Modalitäten des Ermächtigungsgesetzes (spezielles Ermächtigungsgesetz, allgemein gehaltenes Ermächtigungsgesetz, Vorlage des Ermächtigungsgesetzes an den Reichsrat) in Verbindung mit dem Art. 48 der Reichsverfassung zur Erörterung.

Der Reichsminister des Auswärtigen betonte zunächst, daß es sehr schwer halte, zu all den aufgeworfenen Fragen auf einmal Stellung zu nehmen. Er[226] halte es zunächst für zweckmäßig, sich von dem Ministerkollegen über die Verhältnisse bei der Arbeitslosenversicherung Aufklärung geben zu lassen, um die Frage entscheiden zu können, ob es nicht doch richtig sei, den Zuschuß an die Arbeitslosenversicherung auf 400 Millionen zu begrenzen und im übrigen die Versicherungsanstalt auf sich selbst zu stellen. Eine solche Regelung würde den Vorteil haben, daß die Anstalt gezwungen werde, zu Reformen zu kommen, wenn der Bedarf ein größerer sei.

Reichsminister Dietrich bemerkte hierzu, daß dieser Punkt der Angelpunkt sei und infolgedessen von besonderer Bedeutung.

Der Reichskanzler führte aus, daß die Besteuerung der Gemeinden in den öffentlichen Betrieben nicht unbedenklich sei, weil den Gemeinden die Einnahmen ohne weiteres nicht weggenommen werden könnten. Außerdem würde es sehr schwierig sein, festzustellen, ob die Betriebe wirtschaftlich arbeiten. An der Kopfsteuer halte er fest, müsse aber fordern, daß diese Frage im Rahmen des Gesamtprogramms zur Erörterung komme. Das Bedenkliche der Kopfsteuer sei, daß sie im allgemeinen für die kleinen Leute stark belastend wirke. Im übrigen sei es zweckmäßig, bevor man die Einzelheiten des Programms durchspreche, die Frage zu klären, ob ein einfaches, spezifiziertes Ermächtigungsgesetz gemacht werden solle oder ein allgemein gehaltenes Ermächtigungsgesetz, ob versucht werden soll, ein Ermächtigungsgesetz dem Reichsrat vorzulegen, um auf diese Weise eine Plattform für die Reichstagsverhandlungen zu finden. Zu prüfen sei auch, ob der Art. 48 noch angewendet werden könne:

a)

Wenn ein allgemein gehaltenes Ermächtigungsgesetz abgelehnt werde,

b)

wenn ein spezialisiertes Ermächtigungsgesetz abgelehnt werde.

Ferner sei auch die Frage zu erörtern, ob man eine klare Entscheidung im Reichstag suchen solle.

Staatssekretär Joël bemerkte vom juristischen Standpunkt aus hierzu, daß der Art. 48 der Reichsverfassung kaum noch angewandt werden könne, wenn der Reichstag eine konkrete Vorlage abgelehnt habe. Nach Ablehnung einer solchen Vorlage werde der Art. 48 nur noch Anwendung finden können bei verändertem Tatbestand. Nach seiner Meinung solle man ein allgemein gehaltenes Ermächtigungsgesetz einbringen und den Art. 48 dann anwenden, wenn festgestellt ist, daß das allgemein gehaltene Ermächtigungsgesetz keine Annahme findet. Ein allgemein gehaltenes Ermächtigungsgesetz werde stets verfassungsändernd sein, da es den Übergang des Gesetzgebungsrechts des Reichstags auf die Reichsregierung vorsehe. Bei einem speziell gehaltenen Ermächtigungsgesetz werde die Entscheidung darüber, ob ein solches Gesetz verfassungsändernd ist oder nicht, von dem Umfang der Ermächtigung abhängen. Sehr zweifelhaft erscheine ihm, ob das von Minister Dietrich vorgeschlagene Ermächtigungsgesetz nicht bereits verfassungsändernd sei.

Der Reichskanzler bemerkte ergänzend, daß nach seiner Meinung ein Weg gefunden werden müsse, der verhindere, daß man im Reichsrat festsitze.

Staatssekretär Joël führte ergänzend aus, daß nach seiner Meinung eine Mehrheit im Reichsrat für ein allgemein gehaltenes Ermächtigungsgesetz leichter zu finden sei, als für ein speziell gehaltenes Gesetz. Wenn der Reichstag[227] sich gegen ein allgemein gehaltenes Ermächtigungsgesetz ausspreche, dann käme der Art. 48 zur Anwendung. Vielleicht könne so prozediert werden, daß man es zu einer Abstimmung über ein allgemein gehaltenes Ermächtigungsgesetz nicht kommen lasse, wenn man feststellt, daß ein solches Gesetz nicht die 2/3-Mehrheit finden wird. Aber auch nach Ablehnung eines allgemein gehaltenes Ermächtigungsgesetzes durch den Reichstag halte er den Weg des Art. 48 für durchaus gangbar.

Der Reichsarbeitsminister betonte, daß er nach dem Gange der Entwicklung in dem letzten halben Jahre die Haltung der Volkspartei nicht verstehe. Er habe sich stets bemüht, dem Herrn Reichsfinanzminister Moldenhauer die Stellungnahme zu erleichtern. Er könne nur wieder betonen, daß ihm recht viel zugemutet werde, wenn man an die Maßnahmen denke, die er von seinem Ressort, dem Reichsarbeitsministerium, aus treffen solle. Auf dem Gebiete der Lohnsenkung sei schon viel geschehen, die Spitzen- und Akkordlöhne seien schon erheblich gesenkt worden. Allerdings sei dies in der Öffentlichkeit nicht bekannt, weil die Gewerkschaften ihre Niederlage nicht zugeben wollten. Was das Prozedere angehe, so neige er zu der Auffassung, daß man den Reichstag vor die Entscheidung stellen solle. Mit dem Art. 48 der Reichsverfassung dürfe man keineswegs leichtfertig umgehen, weil sonst die Kreditwürdigkeit des Reichs gefährdet sei. Er sehe es am liebsten, wenn man den Art. 48 an den Schluß der Maßnahmen stelle. Erst Ermächtigungsgesetz versuchen, dann bei Ablehnung des Ermächtigungsgesetzes den Art. 48 der Reichsverfassung anwenden.

Der Reichskanzler bat, die Erörterungen zunächst auf die formale Seite zu beschränken. Sobald technische Fragen zur Erörterung kämen, müßten die Herren des Reichsfinanzministeriums, die sich bereit halten, herangeholt werden. Er lege sich die Frage vor, was sei möglich zu machen. Nach der Erklärung, die Staatssekretär Dr. Weismann im Laufe des heutigen Vormittags in der Kabinettssitzung abgegeben habe, werde es schwer sein, eine Entscheidung im Reichsrat für die Deckungsvorlagen selbst herbeizuführen4.

4

StS Schäffer notierte in seinem Tagebuch: „Reichskanzler Was soll man mit dem Reichstag machen? Ich: Man muß entweder das Ermächtigungsgesetz dem Reichsrat vorlegen oder das Ermächtigungsgesetz im Reichsrat vorlegen lassen. Weismann: Preußen würde dabei mitmachen“ (Nachlaß Schäffer , IfZ, ED 93, Bd. 9, Bl. 158).

Der Reichsarbeitsminister regte in diesem Zusammenhang an, ob es nicht möglich sei, die Länder Württemberg und Baden im Reichsrat für die Vorschläge Dietrichs zu gewinnen.

Reichsminister Dietrich bemerkte, daß er nicht in den Reichsrat gehe, um die alte Vorlage zu vertreten.

Der Reichskanzler machte darauf aufmerksam, daß auch die zur Verfügung stehende Zeit für die Verhandlungen im Reichsrat und im Reichstag entscheidend sei für das Prozedere. Wenn man erst die einzelnen Deckungsvorlagen dem Reichsrat und dem Reichstag vorlege, sie dort ablehnen lasse, und dann erst mit dem Ermächtigungsgesetz durch Reichsrat und Reichstag komme, dann werde es sehr fraglich sein, ob noch genügende Zeit für die parlamentarischen Verhandlungen zur Verfügung stehe.

[228] Der Reichsminister des Auswärtigen hielt es für ganz ausgeschlossen, die bisherige Vorlage im Reichsrat weiter zu verfolgen, weil sie bereits aufgegeben sei. Nach seiner Meinung gäbe es drei Wege:

a)

Vorlage der einzelnen speziellen Gesetze,

b)

spezialisiertes Ermächtigungsgesetz und

c)

allgemeines Ermächtigungsgesetz.

Ein spezielles Ermächtigungsgesetz halte er für bedenklich. Er halte es vielmehr für richtiger, wenn man dazu komme, ein allgemein gehaltenes Ermächtigungsgesetz zu machen. Zunächst müsse aber noch einmal die Frage geprüft werden, ob es nicht doch möglich sei, die einzelnen speziellen Gesetze dem Reichsrat bzw. dem Reichstag vorzulegen. Ob ein allgemein gehaltenes Ermächtigungsgesetz im Reichstag allerdings durchgehen werde, halte er für zweifelhaft. Gegen ein speziell gehaltenes Ermächtigungsgesetz spreche die Stellungnahme des Staatssekretärs Joël, der ja dargelegt habe, daß die Anwendung des Art. 48 in Zweifel gestellt sei bei einem spezialisierten Ermächtigungsgesetz.

Der Reichsverkehrsminister führte aus, daß keine Zeit zu verlieren sei. Nach seiner Meinung solle man im Reichsrat ein allgemeines Ermächtigungsgesetz einbringen; ein spezielles Ermächtigungsgesetz werde zu nichts führen. Die Regierung müsse bei ihren Maßnahmen sowohl die Anwendung des Art. 48 der RV wie auch die Auflösung des Reichstags im Auge behalten.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete setzte auseinander, daß auch er den Weg des allgemeinen Ermächtigungsgesetzes für den einzig richtigen Weg halte.

Der Reichsminister des Innern sprach sich gegen ein Ermächtigungsgesetz aus. Man müsse zuerst wissen und sich an diesem Tisch darüber einigen, welches Finanzprogramm man wolle. Auch wenn man sich gegen ein Ermächtigungsgesetz ausspreche, sei eine kraftvolle Politik möglich. Er sei deshalb gegen das Ermächtigungsgesetz, weil sich ein solches Gesetz nicht mit einem demokratischen Verfassungsleben vereinbaren lasse. Gleichgültig sei ihm, ob der Reichsrat zustimme. Von seinem Standpunkte aus solle man zunächst die einzelnen Gesetze innerhalb 24 Stunden formulieren und dann die Frage prüfen, ob man diese Gesetze durch den Reichsrat gehen lasse oder sie als Initiativgesetze im Reichstag einbringen lasse. Den Weg der Initiativgesetzgebung im Reichstag scheue er nicht, auch wenn nur eine Fraktion ein solches Initiativgesetz einbringe. Lehne der Reichstag dann das Gesetz ab, dann käme der Art. 48 der RV in Frage. Er habe im Laufe des heutigen Tages wiederholt mit Abgeordneten der Sozialdemokratischen Partei gesprochen und habe, wie er es für selbstverständlich halte, festgestellt, daß die Sozialdemokratie ein solches Ermächtigungsgesetz nicht votieren werde. Gleichfalls glaube er auch, daß der rechte Flügel der Deutschnationalen für ein Ermächtigungsgesetz nicht zu haben sei. Was der Reichsrat tun werde, sei ihm ganz egal. Er vertrete nur die Meinung, daß man den Reichstag vor die entscheidende Frage, ob er das Programm der Regierung annehmen wolle, stellen müsse. Lehne der Reichstag das Programm ab, dann müsse man den Artikel 48 der RV anwenden.

[229] Der Reichskanzler erwiderte, daß es nicht möglich sein werde, die hinter der Regierung stehenden Parteien zur Einbringung eines Initiativ-Ermächtigungsgesetzes zu veranlassen. Es müsse sogar damit gerechnet werden, daß nur das Zentrum als einzige dieser Parteien bereit sein werde, ein solches Ermächtigungsgesetz zu unterschreiben5. Bei einem solchen Vorgehen bestehe aber die große Gefahr, daß sowohl die Deutsche Volkspartei als auch die Wirtschaftspartei besondere Anträge einbringen würden. Würden dann die Anträge abgelehnt werden, dann sei sogar damit zu rechnen, daß der Reichsregierung bei Anwendung des Artikel 48 Mißbrauch dieser Verfassungsvorschrift vorgeworfen werden könne. Infolgedessen werde auch zu prüfen sein, ob es nicht doch vielleicht richtiger sei, die neuen Deckungsvorlagen einzubringen.

5

Vgl. Morsey, Zentrumsprotokolle, Dok. Nr. 596 und 597.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft führte aus, daß jeder Vorschlag, den die Reichsregierung machen werde, im Reichstag zerpflückt werde. Man werde in allen Fällen der Reichsregierung gegenüber die Auffassung vertreten, daß die Anwendung des Artikel 48 nicht gegeben sei. Um einen Abschluß zu finden, schlage er die Einbringung eines Ermächtigungsgesetzes vor. Alles, was dazwischen liege, sei bedenklich. Es sei auch zu berücksichtigen, daß Minister Dietrich sein Prestige wahren müsse. Allerdings müßten die Minister unter sich einig sein, wie sie das Deckungsprogramm gestalten wollen. Nach seiner Meinung gebe es gar keinen anderen Ausweg, als den Weg des Ermächtigungsgesetzes und schließlich den des Artikel 48.

Der Staatssekretär in der Reichskanzlei führte aus, daß er im Anschluß an die letzte Kabinettssitzung noch einmal den ganzen Fragenkomplex mit Staatssekretär Weismann durchgesprochen habe. Staatssekretär Weismann habe heute dem Ministerpräsidenten nach seiner Rückkehr über den Stand der Lage unterrichtet und vorgetragen, daß der Reichskanzler den Wunsch habe, mit ihm, dem Ministerpräsidenten, Fühlung zu nehmen. Der Preußische Ministerpräsident habe ihm gegenüber geäußert, daß eine solche Besprechung mit ihm nicht notwendig sei, weil nach seiner Meinung die Situation klar sei. Die Reichsregierung müsse ein allgemeines Ermächtigungsgesetz vorlegen. Die Preußische Regierung werde die Reichsregierung voll und ganz unterstützen. Allerdings könne der Preußische Ministerpräsident keine Garantie dafür übernehmen, welche Haltung die sozialdemokratische Fraktion im Reichstag einnehmen werde. Voraussichtlich sei damit zu rechnen, daß die Sozialdemokratie eine ablehnende Haltung haben werde. Nach Auffassung des Preußischen Ministerpräsidenten werde die Reichsregierung eine geeignete Plattform haben, wenn der Reichsrat mit Zweidrittelmehrheit ein solches Ermächtigungsgesetz beschließe.

Der Reichsarbeitsminister betonte, daß er nach dem Verlauf der ganzen Aussprache ebenfalls zu der Auffassung gekommen sei, ein allgemeines Ermächtigungsgesetz einzubringen.

[230] Der Vizekanzler und Reichswirtschaftsminister legte dar, daß auch der Preußische Finanzminister die gleiche Haltung einnehme wie der Preußische Ministerpräsident. Es sei im gegenwärtigen Augenblick nur die Frage zu beantworten, wie man marschieren wolle; ob man ein allgemeines Ermächtigungsgesetz einbringen wolle. Neben einem solchen Ermächtigungsgesetz würden selbstverständlich die Vorlagen im Reichsrat zur Arbeitslosenversicherung und zur Krankenversicherung weitergehen müssen. Er überlegte sich, ob man das Ermächtigungsgesetz nicht so fassen könne, daß das zur Zeit bestehende Defizit durch Einsparungen im Etat und durch Schaffung neuer Steuern zu decken sei. Allerdings müsse man dann im Reichsrat und im Reichstag eingehende Auskunft über die Maßnahmen geben, die man beabsichtige. Er denke vor allen Dingen daran, daß man etwa ausführe, daß die Reichsregierung zur Zeit auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung die vom Reichsarbeitsminister vorgeschlagene Reform durchführen wolle, in Verbindung damit das Defizit decken werde und im Herbst zu einer großen Reform komme.

Der Reichspostminister äußerte gewisse Bedenken gegen ein allgemeines Ermächtigungsgesetz. Er glaube, daß der richtige Weg sei, die Einbringung eines speziellen Ermächtigungsgesetzes, weil er glaube, daß das allgemeine Ermächtigungsgesetz abgelehnt werde. Er habe die feste Hoffnung, daß ein spezielles Ermächtigungsgesetz vielleicht Annahme finden werde.

Der Reichsminister des Auswärtigen legte dar, daß ihm der Vorschlag des Vizekanzlers und Reichswirtschaftsministers, das Ermächtigungsgesetz abzustellen auf Deckung des Defizits durch Ersparnisse und durch Schaffung neuer Steuern, eine Erschwerung der Situation bringen könne. Es sei äußerst fraglich, ob bei einer so bestimmten Fassung des Ermächtigungsgesetzes später noch Raum für den Artikel 48 der Reichsverfassung sei.

Hierzu bemerkte Staatssekretär Joël, daß er glaube, daß bei Fassung des Ermächtigungsgesetzes nach dem Vorschlage des Reichswirtschaftsministers der Artikel 48 wohl anwendbar sein werde.

Der Reichskanzler betonte, daß nach dem ganzen Verlauf der Aussprache er sich doch zu der Ansicht durchgerungen habe, daß der Weg des allgemeinen Ermächtigungsgesetzes der richtige sei.

Ergänzend führte der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft aus, daß er glaube, daß ein solches Ermächtigungsgesetz im Reichsrat abgelehnt werde. Man müsse bei Einbringung dieses Gesetzes im Reichsrat damit rechnen, daß die Länder, insbesondere auch Preußen, gewisse Fragen nach den Maßnahmen stellen werde, die die Reichsregierung beabsichtige.

Der Reichskanzler hob noch hervor, daß bei dem Ermächtigungsgesetz auch die Frage der Befristung eine gewisse Rolle spielen werde. Das Ermächtigungsgesetz werde befristet werden müssen und voraussichtlich auch auf das gegenwärtige Kabinett abzustellen sein.

Der Reichsminister des Innern unterstrich diesen Gedanken und führte noch aus, daß für das Ermächtigungsgesetz das ganze Kabinett verhaftet sei.

In diesem Zusammenhange äußerte der Reichsminister des Auswärtigen daß seine Fraktion voraussichtlich seinen Rücktritt aus dem Kabinett verlangen[231] werde6. Die Frage, ob er diesem Wunsche der Fraktion nachgeben werde oder nicht, hänge von der Frage ab, ob es für das Kabinett erträglich sei, einen Minister des Auswärtigen zu haben, der in seiner Partei keine Deckung mehr finde. Er sei bereit, aus der Fraktion auszutreten und auch sein Mandat niederzulegen, wenn er die Überzeugung habe, daß die Ministerkollegen hinter ihm ständen, und wenn er durch den Herrn Reichspräsidenten aufgefordert werde, Minister zu bleiben7.

6

In der DVP-Fraktionssitzung vom 25.6.30, 18 Uhr, schlug Dr. Scholz vor, „sofort Dr. Curtius davon zu unterrichten, daß die Fraktion erwarte, er werde dem Programm Brüning-Dietrich nicht zustimmen […] Curtius müsse wissen, was die Fraktion von ihm erwarte“ (R 45 II /67 , S. 248).

7

Vgl. Dok. Nr. 57, P. 2.

Der Vizekanzler und Reichswirtschaftsminister legte dar, daß er bei seiner Fraktion ebenfalls große Schwierigkeiten haben werde8. Sicher sei damit zu rechnen, daß der Reichsminister des Auswärtigen bei Deckung des Defizits nach den vorgeschlagenen Maßnahmen bei seiner Partei große Schwierigkeiten finden werde.

8

Über die Stellung der demokratischen Fraktion zum Deckungsprogramm bemerkte Schäffer in seinem Tagebuch unter dem 24.6.30:

„Mit Dietrich unterhalten, der aus der Fraktion kommt und erklärt, daß diese beinahe festgestellt hätte, daß die Regierung nicht mehr das Vertrauen der Fraktion besitze. Er hat das aber verhindert“ (Nachlaß Schäffer , IfZ, ED 93, Bd. 9, Bl. 160 f.).

Der Reichskanzler führte aus, daß er soeben durch ein Reichsratsmitglied telefonisch darüber unterrichtet worden sei, daß die von Staatssekretär Weismann heute vormittag vertretene Annahme, daß die von der Reichsregierung gemachten neuen Deckungsvorschläge auch im Reichsrat abgelehnt würden, nicht zutreffend sei. Man müsse mit der Möglichkeit rechnen, daß auch der Reichsrat die neuen Deckungsvorlagen annehmen werde.

Der Vizekanzler und Reichswirtschaftsminister legte noch einmal sein Programm dar und wies darauf hin,

a)

daß 100 Millionen im Etat abgestrichen werden müßten. Würde das abgelehnt werden, so würde er nicht bereit sein, das Finanzministerium zu übernehmen;

b)

daß bei der gegenwärtigen Lage Lohnsenkungen, vor allem auch im Bauwesen, betrieben werden müßten;

c)

daß absoluter Bestandteil seines Programms die Einführung einer Kopfsteuer und einer Gemeindeverzehrsteuer sei, um die Realsteuern zu senken;

d)

daß zur Einkommensteuer ein Zuschlag erhoben werden müsse, um das Notopfer den Beamten schmackhafter zu machen.

Die Verhandlungen wurden hieraufhin abgebrochen und auf Mittwoch, den 25. Juni vertagt9.

9

S. Dok. Nr. 56.

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