2.91.3 (bru1p): 3. Sozialpolitische Bedingungen bei den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Reichsregierung.

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3. Sozialpolitische Bedingungen bei den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Reichsregierung.

Der Reichsarbeitsminister trug den Sachverhalt vor1. Er führte aus, daß er Maßnahmen vorgesehen habe, die er für nötig halte, um sicherzustellen, daß die zusätzlichen, zum Zwecke der Arbeitsbeschaffung zu vergebenden Aufträge tatsächlich in möglichst großem Umfange der Entlastung des Arbeitsmarktes dienten.

1

In einem Schreiben vom 15.7.30 hatte der RArbM die im Kabinettsprotokoll genannten drei Bedingungen aufgestellt und erläutert; die Forderungen zu Punkt I sind als Anlage 2 des Dok. Nr. 74 abgedruckt. Die Durchführung der unter I genannten Auflagen sollten durch die Gewerbeaufsichtsämter (wegen der Überstunden) und durch die Arbeitsämter (wegen der Einstellung von Arbeitskräften) laufend überwacht werden. Der RPM und die RB hatten jedoch Bedenken, dem RArbM die Firmen zu nennen, denen die Aufträge erteilt worden waren. Zu Punkt III sei es aus politischen Gründen erforderlich, daß eine Stelle das Ergebnis der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und ihre Wirkungen auf dem Arbeitsmarkt während ihres Verlaufs und nach dem Abschluß übersehen könne. Daher habe er die RB und die RP gebeten, über die Ergebnisse Mitteilungen zu machen. Der RPM habe dem zugestimmt, die RB habe dagegen abgelehnt (Schreiben des RArbM an den StSRkei in R 43 I /898 , Bl. 235–246).

Es handele sich dabei:

I. Um Auflagen an die Firmen, welche die zusätzlichen Aufträge erhalten.

II. Um Maßnahmen, die sichern sollten, daß die Firmen diese Auflagen auch durchführten.

III. Um Meldungen der Beschaffungsressorts, die einen Überblick über die Ergebnisse und die Wirkungen der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ermöglichen sollten.

Staatssekretär Dr. Gutbrod führte aus, daß er die unter II und III gemachten Vorschläge für die von der Deutschen Reichsbahngesellschaft zu vergebenden Aufträge für zu weitgehend halte. Da sich die Aufträge der Deutschen Reichsbahngesellschaft auf eine sehr große Zahl von Lieferanten erstreckten, die über ganz Deutschland verteilt seien, würde eine Verfolgung der einzelnen Aufträge in dem gewünschten Sinne die Aufbietung eines großen Apparates[351] erfordern. Auch sonst stünden diesen Vorschlägen noch mancherlei Bedenken entgegen2.

2

StS Gutbrod hatte bereits in einem Schreiben vom 28.7.30 den Vorschlägen II und III widersprochen. Eine Überwachung sei auch nicht erforderlich, denn wenn die unter I gestellten Bedingungen allgemein bekanntgemacht würden, würde ihre Einhaltung schon von der Arbeitnehmerseite her ausreichend überwacht werden (R 43 I /898 , Bl. 255).

Staatssekretär Dr. Gutbrod erklärte sich bereit, darauf hinzuwirken, daß die Firmen, die von der Reichsbahn zusätzliche Aufträge aus dem Arbeitsbeschaffungsprogramm erhielten, sich verpflichteten, die Aufträge ohne Überstunden auszuführen.

Er erklärte ferner, das Reichsverkehrsministerium werde darauf hinwirken, daß die erwähnten Firmen sich verpflichteten, die Arbeitskräfte, die sie zur Erledigung der zusätzlichen Aufträge einstellten, von den Arbeitsämtern zu beziehen.

Endlich erklärte Staatssekretär Dr. Gutbrod sich bereit, darauf hinzuwirken, daß die Lieferfirmen dem Reichsarbeitsministerium benannt werden, damit dieses die Möglichkeit erhält, die Einhaltung der sozialpolitischen Bedingungen durch die Gewerbeaufsichtsbeamten nachprüfen zu lassen.

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