2.154 (bru1p): Nr. 154 Besprechung des Reichskanzlers mit Vertretern des Deutschen Landkreistages. 29. Oktober 1930, 11 Uhr

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Nr. 154
Besprechung des Reichskanzlers mit Vertretern des Deutschen
Landkreistages. 29. Oktober 1930, 11 Uhr

R 43 I /2319 , Bl. 210–212

Anwesend: von seiten der Reichsregierung: Brüning; MinDir. Zarden, v. Hagenow; MinR Beisiegel; vom Deutschen Landkreistag: Präs. v. Stempel, LandR v. Meibohm, RM a. D. LandR Haslinde, Domkapitular Jansen, RegR Gruba; Protokoll: MinR Wienstein.

Präsident Dr. von Stempel führte aus, daß infolge der Notverordnung des Reichspräsidenten vom 26. Juli 19301 eine Senkung der Realsteuern, die unbedingt angestrebt werden müsse, nicht möglich sei. Die großen Lasten für die Erwerbslosen nötigten die Kreise, die Kreisumlagen zu erhöhen. Diese Erhöhung wirke sich bei den kreisangehörigen Gemeinden vielfach in einer Erhöhung der Realsteuern aus. Er halte es für richtig, die Bier- und Getränkesteuer obligatorisch zu machen2 und diese Steuern durch die Landkreise zu erheben.

1

RGBl. 1930 I, S. 311 .

2

Nach § 1 des 2. Abschnitts der NotVO vom 26.7.30 waren die Gemeinden nur berechtigt, die Bier- und Bürgersteuer zu erheben (RGBl. I, S. 314 ).

Die Wünsche der Landkreise wegen Ausdehnung der Krisenunterstützung seien dem Arbeitsministerium bereits vorgetragen worden. Die Begrenzung der Krisenunterstützung auf Gemeinden über 10 000 Einwohner sei schwer tragbar3. Dadurch trete eine Verschiebung der Lasten zu Ungunsten der Landkreise ein.

3

Durch Erlaß des RArbM vom 11.10.30 war die Krisenunterstützung in Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern ohne Zulassung den Angehörigen aller Berufsgruppen zu gewähren. Im übrigen waren die Vorsitzenden der Landesarbeitsämter ermächtigt worden, für ihren Amtsbezirk oder Teile desselben Berufsgruppen zur Krisenunterstützung zuzulassen, soweit ein Bedürfnis dazu bestand (R 43 I /2038 , Bl. 223–225; hier Bl. 223).

Bei der Finanzierung der Notstandsarbeiten hätten die Landkreise die Befürchtung, daß künftighin nur noch große Objekte gebaut würden, bei denen die Landkreise leer ausgingen. Die Erwerbslosigkeit sei im übrigen in den Landkreisen halb so groß wie in den Großstädten.

Schließlich müsse er noch darauf hinweisen, daß die Zusammenarbeit des Deutschen Landkreistages mit dem Reichsarbeitsministerium wie früher fortbestehe.[580] Leider arbeite das Reichsfinanzministerium in letzter Zeit nicht mehr so wie früher, besonders zu Zeiten des Ministerialdirektors von Schlieben, mit dem Deutschen Landkreistag zusammen. Eine derartige Zusammenarbeit sei aber unerläßlich und für die Behörden auch völlig gefahrlos, da der Deutsche Landkreistag sich nicht als reiner Interessentenvertreter betrachte. Endlich sei noch zu betonen, daß die Möglichkeit geschaffen werden müsse, die Gemeindeverbände an den Lasten zu beteiligen.

Der Reichskanzler führte aus, daß die Reichsregierung vor Erlaß der Notverordnung vom 26. Juli mit keinem Verbande Fühlung genommen habe. Eine Fühlungnahme sei aus Zeitmangel ganz unmöglich gewesen.

Die augenblickliche schwierige Finanzlage sei zum Teil eine Folge der falschen Finanz- und Ausgabenpolitik, die seit 1925 betrieben worden sei. Die Einführung neuer Steuern oder Erhöhung bestehender Steuern sei nicht mehr möglich. Allenfalls komme noch eine Erhöhung der Umsatzsteuer in Frage, die jedoch als letzte Reserve aufgespart werden müsse. Vor allen Dingen sei äußerste Sparsamkeit auf allen Gebieten notwendig. Er befürchte, daß die Wirtschaftskrisis bis zum Frühjahr 1931 noch nicht beendigt sein werde. Wenn die Finanzpläne der Reichsregierung durchgeführt worden seien, erhoffe er eine bessere Situation auf den ausländischen Geldmärkten für die öffentlichen Körperschaften.

Ministerialdirektor Dr. Zarden führte aus, daß die Nichterwähnung der Gemeindeverbände in der Notverordnung vom 26. Juli sich nur auf die Bürgersteuer beziehen könne. Hier sei die Erwähnung jedoch nicht möglich gewesen, weil bei der Bürgersteuer gewisse Relationen zu den Realsteuern gefunden worden seien, die Realsteuern jedoch nur von den Gemeinden erhoben würden. Nach Verabschiedung des Steuervereinheitlichungsgesetzes würden auch die Gemeindeverbände zu den Lasten noch mehr herangezogen werden.

Landrat von Meibom (Meseritz) führte aus, daß die Lage im Osten ganz besonders schwierig sei. Kredite zu erhalten, sei im Osten ganz unmöglich.

Der Reichskanzler erwiderte, daß im Osten die Wiederherstellung der Kaufkraft der Landwirtschaft der entscheidende Punkt sei. Er wies im übrigen darauf hin, daß selbst in den ungleich besseren wirtschaftlichen Verhältnissen der Vorkriegszeit in den 70er und 80er Jahren eine Reihe von Gemeinden Bankrott gemacht habe.

Ministerialrat Beisiegel führte aus, daß in der Frage der Krisenunterstützung ein gewisses Mißverständnis aufgetaucht sei. Es sollten keineswegs die Orte unter 10 000 Einwohner von der Krisenfürsorge ausgeschlossen werden. Vielmehr könnten auch diese, und zwar durch die Präsidenten der Landesarbeitsämter, zur Krisenfürsorge zugelassen werden. Weil die Verhältnisse sich bei den kleinen Ortschaften von der Zentrale aus nicht bis in einzelne nachprüfen ließen, erfolge die Zulassung zur Krisenfürsorge bei Ortschaften unter 10 000 Einwohner nicht durch den Reichsarbeitsminister, sondern durch die Präsidenten der Landesarbeitsämter.

Die kleinen Notstandsarbeiten sollten keineswegs eingeschränkt, sondern wie bisher fortgeführt werden.

[581] Der Reichskanzler führte aus, daß aus dem Aufkommen der Hauszinssteuer in steigendem Maße Mittel für den Wohnungsbau auf dem Lande zur Verfügung gestellt würden. Er habe jedoch gehört, daß diese Mittel teilweise nicht in Anspruch genommen würden.

Landrat von Meibom (Meseritz) gab als Grund hierfür an, daß Landarbeiter teilweise auf dem Lande keine Arbeit mehr fänden.

Präsident Dr. von Stempel wies auf die Notwendigkeit hin, in dem kommenden Finanzprogramm der Reichsregierung die Maßnahmen zu treffen, welche die finanzielle Selbständigkeit der Landkreise in vollem Maße gewährleisteten.

Domkapitular Jansen bezeichnete es als notwendig, die Landkreise im Winter an dem Aufkommen an neuen Steuern zu beteiligen.

Landrat von Meibom (Meseritz) gab folgendes Beispiel für die Finanzlage eines östlichen Kreises. Der Gesamtetat betrage 900 000 RM. Davon würden für Wegebau und Wegeunterhaltung 380 000 RM, für Wohlfahrtslasten 250 000 RM und der Rest für die allgemeine Kreisverwaltung ausgegeben.

Regierungsrat Dr. Gruba (Dresden) erklärte, daß die Lage in Sachsen noch viel ungünstiger sei. In einem sächsischen Kreise betrügen die Wohlfahrtslasten 500 000 RM bei einem Gesamtetat von 1 Million.

Der Reichskanzler sagte zu, die Wünsche der Landkreise bei den bevorstehenden Steuergesetzen möglichst zu berücksichtigen. Er regte ferner ein Rundschreiben des Reichsarbeitsministers an die Präsidenten der Landesarbeitsämter in dem Sinne an, daß die Krisenfürsorge in den erforderlichen Fällen auf die Orte unter 10 000 Einwohner ausgedehnt werde.

Ministerialrat Beisiegel erklärte, daß der Reichsarbeitsminister ein derartiges Rundschreiben sicher gerne ergehen lassen werde.

Die Sitzung wurde hierauf geschlossen.

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