1.174.3 (bru3p): 3. Postabfindung.

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3. Postabfindung.

Der Reichsminister der Finanzen trug den wesentlichen Inhalt der beiliegenden, in der Kabinettssitzung an die Herren Reichsminister zur Verteilung gelangenden Vorlage vom 29. Februar, betreffend den Entwurf eines Gesetzes über die Postabfindung, vor und beantragte mit der Weiterleitung des Gesetzentwurfs an den Reichsrat einverstanden zu sein15.

15

Vgl. den vom RFM und dem RPM am 19.2.32 vorgelegten GesEntw. über Postabfindung und Zahlungen des Reichs für Bayern und Württemberg als Vergütung für die Übertragung der Verwaltung und des Eigentums der bayer. und württ. Posten und Telegraphen, Grundstücke und Gebäude sowie Zinsen in Höhe von rund 133,35 MioRM für Bayern und rund 69,86 MioRM für Württemberg vorsah (Schreiben mit GesEntw. und Begründung in R 43 I /2007 , Bl. 269–273). Auf Wunsch des Bayer. FM Schäffer (siehe Dok. Nr. 685) war in dem veränderten GesEntw. vom 29.2.32 der Gesamtbetrag der Zahlungen an Bayern und Württemberg fortgefallen (R 43 I /2007 , Bl. 276–278).

[2337] Staatssekretär Dr. Weismann teilte mit, daß die Preußische Staatsregierung den Gesetzentwurf sowohl im Verwaltungsrat der Reichspost wie auch im Reichsrat nachdrücklichst bekämpfen werde. Preußen protestierte dagegen, daß die Ersatzansprüche der süddeutschen Länder gegen das Reich befriedigt würden16, während eine entsprechende Erledigung der preußischen Forderungen vom Reich abgelehnt würde. In einer Chefbesprechung in der Reichskanzlei vom Januar 1930 habe der damalige Reichskanzler Hermann Müller dem Preußischen Ministerpräsidenten zugesichert, daß die Entschädigungsansprüche der Länder gegen das Reich nur gleichzeitig erledigt werden sollen17. Die Vorwegnahme der Postabfindung widerspreche somit den früheren Erklärungen der Reichsregierung.

16

Vgl. hierzu Dok. Nr. 638, Dok. Nr. 639 und Dok. Nr. 685.

17

Vgl. die Chefbesprechung vom 1.2.30 in dieser Edition, Das Kabinett Müller II, Dok. Nr. 428. Am 15.3.32 reichte Preußen beim Staatsgerichtshof Klage gegen das Reich wegen der Postabfindung für Bayern und Württemberg ein (Abdruck in R 43 I /2007 , Bl. 305–315).

Der Reichspostminister erwiderte, daß die Frage der Postabfindung mit den preußischen Ansprüchen nicht vergleichbar sei. Bei der Postabfindung handele es sich um die Durchführung von Staatsverträgen und Gesetzen (Postfinanzgesetz). Bezüglich der preußischen Ansprüche dagegen liege ein derartiger Rechtstitel noch gar nicht vor18.

18

Der RK empfing von 12.05–12.20 Uhr den Persischen Gesandten zum Antrittsbesuch (Nachl. Pünder , Nr. 44, Bl. 93).

Der Reichsminister der Finanzen der bei der Beratung dieses Punktes der Tagesordnung in Abwesenheit des Reichskanzlers den Vorsitz führte19, stellte darauf fest, daß das Reichskabinett gegen die Weiterleitung des Gesetzentwurfs an den Reichsrat keine Bedenken geltend macht.

19

Der Entw. wurde dem RK am 8.3.32 zugeleitet (RR-Drucks. Nr. 40, Tagung 1932, in R 43 I /2007 , Bl. 295). Das Gesetz wurde nicht verabschiedet. Das „Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung“ vom 27.2.34 (RGBl. I, S. 130 ) hob die Entschädigungsansprüche der Länder auf und erklärte die Übernahme der Posten und Staatseisenbahnen für abgeschlossen. Vgl. auch Dok. Nr. 694, P. 8.

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