1.82.1 (bru3p): 1. Gehaltskürzung.

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1. Gehaltskürzung.

Den Vorsitz führte der Stellvertreter des Reichskanzlers der Reichsminister der Finanzen.

Oberst Bitthorn trug eine Reihe von Änderungswünschen zum Entwurf des Kapitels Gehaltskürzung1 vor, die darauf hinauslaufen, die Angehörigen der Reichswehr auch hinsichtlich der Übergangsbezüge von den Kürzungsmaßnahmen auszuschließen. Er erklärte ferner, daß das Reichswehrministerium sich mit der Kürzung der Übergangsbezüge jedoch abfinden könne, wenn eine möglichst restlose Unterbringung der Versorgungsanwärter sichergestellt werde2.

1

Vgl. Dok. Nr. 585, P. 2.

2

Vgl. Dok. Nr. 594, P. 6.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte diese Forderung jedenfalls im gegenwärtigen Augenblick für unerfüllbar, stellte aber in Aussicht, daß über die Unterbringung der Versorgungsanwärter binnen kurzem mit den in erster Linie beteiligten Ressorts gesondert verhandelt werden solle3.

3

Hierzu Dok. Nr. 612, P. 4.

Der Reichspostminister schloß sich dieser Erklärung an.

Oberst Bitthorn erwiderte, daß er sich unter diesen Umständen mit den in Frage kommenden Paragraphen des Gehaltskürzungskapitels nicht einverstanden erkläre. Er bat die Sitzungen zu unterbrechen, um General von Schleicher herbeizurufen, damit dieser nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme habe.

Diesen Antrag lehnte der Reichsminister der Finanzen nachdrücklich ab mit dem Hinweis darauf, daß mit General von Schleicher bereits mehrfach über denselben Fragenkomplex verhandelt worden sei. Er stellte sodann die Zustimmung der Mehrheit des Reichskabinetts mit dem vorliegenden Entwurf des Kapitels Gehaltskürzung fest4.

4

Siehe die NotVo. vom 8.12.31, Siebenter Teil, Kapitel VI (RGBl. I, S. 609 , hier S. 738).

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