2.155.3 (feh1p): 3. Benennung von Sachverständigen für die Kommission in Brüssel.

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3. Benennung von Sachverständigen für die Kommission in Brüssel12.

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Zur Frage der Delegierten auf der Sachverständigenkonferenz von Brüssel s. Dok. Nr. 148, P. 2 und Dok. Nr. 151, P. 3.

Der Reichsminister des Auswärtigen nahm Bezug auf den diesbezüglichen Kabinettsbeschluß vom 10. Januar und seine Ausführungen dazu und teilte mit, daß mit Rücksicht auf den Vorschlag des Reichsverbandes der Deutschen Industrie die Benennung von Stinnes erforderlich sei. Er schlug vor, außer Herrn Stinnes auch noch die Herren Löffler und Silberschmidt sowie ein noch zu benennendes Mitglied der christlichen Gewerkschaften für Brüssel anmelden zu dürfen13.

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Diese nachträgliche Benennung von Stinnes war notwendig geworden, nachdem sich herausgestellt hatte, daß der Dreiervorschlag Stinnes–Vögler–Klöckner als einheitlicher Vorschlag gedacht war und der RdI auf Stinnes zu verzichten nicht bereit war.

Nach einer Aufzeichnung über eine Besprechung vom 14.1.1921 im AA erklärte RAM Simons in diesem Zusammenhang: „Hinsichtlich der Vertretung der Industrie bei den weiteren Verhandlungen auf der Sachverständigenkonferenz von Brüssel sei ein Mißverständnis entstanden. Das Kabinett habe den Vorschlag des Reichsverbandes der Deutschen Industrie, der für die Verhandlungen in Brüssel die Herren Klöckner, Vögler und Stinnes namhaft gemacht habe, zuerst nicht als einheitlichen aufgefaßt und habe geglaubt, sich aus außenpolitischen Gründen auf die Ernennung der Herren Klöckner und Vögler beschränken zu sollen. Nachdem sich nunmehr herausgestellt habe, daß der Vorschlag des Reichsverbandes der Deutschen Industrie ein einheitlicher gewesen sei, beabsichtige er, dem Kabinett vorzuschlagen, auch Stinnes als Teilnehmer für die Verhandlungen in Brüssel zu bezeichnen. In der Person des Vorstandsmitgliedes des Reichskohlenrats, Gewerkschaftssekretär Löffler, würde ein Vertreter der Arbeitnehmer aus den Kreisen des Kohlenbergbaues der Delegation beigegeben werden; von der Arbeitnehmerseite her würde sich daher die nachträgliche Ernennung von Herrn Stinnes rechtfertigen lassen. Der Lösung wurde zugestimmt.“ (PA/Büro RM/5a Genf–Brüssel, Bd. 3).

Das Kabinett erklärte sich mit dem Vorschlag einverstanden.

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