2.49.2 (feh1p): 2. Außerhalb der Tagesordnung: Internierung der übertretenden Polen.

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2. Außerhalb der Tagesordnung: Internierung der übertretenden Polen.

General v. Eisenhart-Rothe teilt mit, in Ostpreußen werde die Frage der übertretenden Polen dringlich1. Das Wehrkreiskommando lege Wert darauf, daß die bereits internierten 2 000 Polen mit größter Beschleunigung abgeschoben würden. Zweckmäßig würde die Fürsorge der übertretenden Truppen der Heeresabwicklung übertragen. Nach einem früheren Kabinettsbeschluß sollten jedoch die Heeresabwicklungsstellen bis zum 1. April 1921 aufgehoben sein. Er schlage vor, durch teilweise Aufhebung dieses Beschlusses es den Abwicklungsstellen zu ermöglichen, diese neue Aufgabe durchzuführen.

1

Es handelte sich hier um poln. Truppen, die im Zuge des russ.-poln. Krieges bei Prostken über die dt. Grenze nach Ostpreußen übergetreten waren. Zur Entwicklung des russ.-poln. Krieges im August 1920 s. Schultheß 1920, II, S. 206–207.

Ministerialdirektor Maeder und die Staatssekretäre Schroeder und Albert betonen übereinstimmend die Notwendigkeit, es bei dem früheren Beschluß zu belassen.

[116] Nach weiteren Erörterungen wird beschlossen, daß die beteiligten Ressorts sich noch heute über die Frage verständigen sollen, wem die Bewachung übertretender Truppen obzuliegen habe. Es herrscht Einigkeit darüber, daß die bereits internierten und weitere zu internierende Truppen mit der größten Beschleunigung aus Ostpreußen nach dem Innern Deutschlands abzuschieben seien2.

2

Nach Besprechungen der beteiligten Ressorts wurde beschlossen, die Behandlung der internierten Polen vorläufig der Heeresabwicklung zu übertragen. Auch der Abtransport der 2000 übergetretenen Polen sollte durch die Heeresabwicklung erfolgen. Die Reichswehr sollte lediglich für die Entwaffnung geschlossener Verbände, nicht aber für die Bewachung und Versorgung der Internierten verwandt werden (Telegramm des RWeMin. an das Wehrkreiskommando 1, Königsberg, am 16.8.1920, Abschrift für die Rkei, R 43 I /235 , Bl. 144–145).

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