2.56.4 (feh1p): 4. Organisationsfragen der Marine.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 5). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

   Das Kabinett Fehrenbach  Konstantin Fehrenbach Bild 183-R18733Paul Tirard und General Guillaumat Bild 102-01626AOppeln 1921 Bild 146-1985-010-10Bild 119-2303-0019

Extras:

 

Text

RTF

4. Organisationsfragen der Marine7.

7

Es handelte sich hier um Pläne, die Marine organisatorisch der Heeresleitung zu unterstellen. Zur Vorgeschichte s. den Band „Das Kabinett Müller I“ dieser Edition, Dok. Nr. 137. Siehe dazu ferner Dok. Nr. 39 dieses Bandes sowie Rabenau, Seeckt 1918–1936, S. 494 bis 495.

Der Reichswehrminister und der Chef der Admiralität berichteten ausführlich über die beabsichtigte Regelung und waren der Auffassung, daß eine Unterstellung der Marine unter die Heeresleitung unmöglich sei. <Wenn man überhaupt die kleine Marine zu einem brauchbaren Instrument machen wolle, müsse[137] man sie auch selbständig unter einen Admiral als Chef im Range eines Staatssekretärs stellen8.> Die Stelle sei bereits im Etat für 1919 bewilligt, nur bisher nicht besetzt worden9. Die Angelegenheit müsse alsbald erledigt werden, da im Falle der Nichtbesetzung der Stelle bis zum 10. September die Entente um Zustimmung gebeten werden müsse.

8

Der vorausgegangene Satz hatte zunächst gelautet: „Wenn man überhaupt die kleine Marine zu einem brauchbaren Instrument machen wolle, müsse man sie auch selbständig unter einen Staatssekretär stellen.“ Durch ein Schreiben des RWeM vom 31. 8. an den StSRkei wurde das Protokoll in der vorliegenden Weise geändert (R 43 I /601 , Bl. 117).

9

Mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Chefs der Admiralität war seit dem 1.7.1920 der Konteradmiral, später Vizeadmiral Michaelis beauftragt (Schultheß 1920, I, S. 144).

Staatssekretär Albert wies auf die Bedenken hin, die bei sofortiger Besetzung der Stelle bei der politischen Debatte beim Etat für 1920 erhoben werden würden, und gab zur Erwägung, ob es klug sei, die Frage in diesem Stadium zu entscheiden, statt die Bewilligung der Stelle auch für 1920 abzuwarten10.

10

Die Bewilligung der Stelle eines Chefs der Admiralität im RT war unsicher. Am 2. 8. hatte der sozialdemokratische Abg. Schöpflin im RT erklärt: „Ich will aber heute schon darauf aufmerksam machen, daß wir bei der Beratung des Hauptetats uns auch die Verhältnisse bei der Marine sehr genau ansehen werden. Soweit die Dinge bekannt sind, wird dort mit den höheren Stellen eine viel schlimmere Verschwendung getrieben als beim Landheer. Ich will ferner darauf hinweisen, daß wir uns auch beim Hauptetat in der schärfsten Weise dagegen wenden werden, daß etwa ein Chef der Admiralität eingesetzt wird.“ (RT-Bd. 344, S. 558 ).

Der Reichswehrminister war demgegenüber der Auffassung, daß man dem Reichstag durch andere Einsparungen im Etat, die möglich seien, entgegenkommen könne. Es wurde die Unterstellung der Marine unter das Heer abgelehnt und ferner der alsbaldigen Besetzung der Stelle zugestimmt. Es wurde ferner beschlossen, über die Angelegenheit nicht eher etwas in die Presse zu bringen, als bis der Herr Reichspräsident seine Genehmigung erteilt habe11. Der Reichswehrminister wird das Weitere veranlassen.

11

Dies war notwendig, da der RPräs. sich kurz zuvor gegen eine selbständige Marine ausgesprochen hatte. In einem Schreiben des Büros des RPräs. vom 11. 8. an sämtliche Reichsressorts, den Chef der Heeresleitung und den Chef der Admiralität wurde über eine Besprechung zwischen dem RPräs. und dem RWeM u. a. mitgeteilt: „Der Herr Reichspräsident hat hierbei seinen Standpunkt dahin zusammengefaßt, daß er die von dem Herrn Chef der Admiralität hervorgehobenen Bedenken gegen eine Vereinigung der Angelegenheiten der gesamten Wehrmacht in der Heeresleitung unter Aufgabe der bisherigen Selbständigkeit des Chefs der Admiralität nicht teilt. Bei dem geringen Umfang der uns gebliebenen Marine erscheint es dem Herrn Reichspräsidenten genügend und zweckmäßig, wenn die militärische Führung und Verwaltung der Marine in einer der Heeresleitung einzugliedernden Abteilung zusammengefaßt wird. […] Neben Gründen finanzieller und praktischer Art spricht – nach Auffassung des Herrn Reichspräsidenten – die Notwendigkeit einheitlicher politischer Leitung dringend dafür, auch die Marineangelegenheiten unter Aufgabe der bisherigen selbständigen Organisation dem Chef der Heeresleitung zu unterstellen.“ (R 43 I /601 , Bl. 107). Die weitere Haltung des RPräs. in dieser Frage läßt sich aus R 43 I nicht ermitteln, doch hat er offenbar später einer organisatorischen Trennung der Marine von der Heeresleitung zugestimmt. Am 4.9.1920 nämlich wurde Vizeadmiral Behncke zum Chef der Admiralität ernannt (Schultheß 1920, I, S. 249). Bei der 2. Beratung des Haushalts des RWeMin. im RT im Januar 1921 spielte das Amt des Chefs der Admiralität keine Rolle mehr (RT-Bd. 347, S. 2189  f.).

Extras (Fußzeile):