2.4.5 (ma11p): 5. Außerhalb der Tagesordnung: Einlösung des Eisenbahnnotgeldes.

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5. Außerhalb der Tagesordnung: Einlösung des Eisenbahnnotgeldes.

Der Reichsminister der Finanzen teilte mit, daß die Reichsbank für die Einlösung des Notgeldes der Eisenbahn Bedingungen gestellt habe, die für das Reich und die Eisenbahn einfach vernichtend seien30. Er sei der Auffassung, daß erneut mit der Reichsbank verhandelt werden müsse, daß aber für diese Verhandlungen ein Kabinettsbeschluß die Grundlage bilden müsse. Dieser Kabinettsbeschluß habe dahin zu gehen, daß die Reichsregierung die Reichsbank ersuche, hülfreiche Hand zu leisten bei der Schaffung einer Übergangslösung. Das Kabinett beauftrage den Reichswährungskommissar im Benehmen mit dem Reichsverkehrsminister, die Verhandlungen mit der Reichsbank zu führen.

30

Hierüber in den Akten der Rkei nichts ermittelt.

Reichskommissar Schmid beantragte, daß für die besetzten Gebiete eine ähnliche Übergangslösung angestrebt werden müsse.

Der Reichsminister der Finanzen wandte sich gegen diesen Antrag unter Hinweis auf den grundsätzlichen Unterschied, der zwischen der Ausgabe von Notgeld bei der Eisenbahn und bei den Gemeinden des besetzten Gebietes bestünde.

Der Reichsverkehrsminister stellte fest, daß ein Widerspruch gegen den Vorschlag des Herrn Reichsministers der Finanzen nicht erhoben wurde und dementsprechend beschlossen sei31.

31

Am 4. 12. wird zwischen dem RVM und dem Rbk-Direktorium ein Abkommen über die Einlösung des Eisenbahnnotgeldes geschlossen (abgedr. bei Paul Beusch, Währungszerfall und Währungsstabilisierung, S. 178 f.). Danach wird die Rbk das auf Papiermark lautende Eisenbahnnotgeld, dessen Gesamtbetrag mit 114,7 Trill. angegeben ist, an ihren Kassen annehmen und es der RB zur Einlösung in Reichsbanknoten präsentieren. Als Deckung erhält die Rbk vom RFMin. einen Betrag von insgesamt 90 Mio Rentenmark.

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