1.102.4 (ma12p): 4. Mitteilungen des Staatssekretärs Fischer über den Stand der Anleiheverhandlungen.

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4. Mitteilungen des Staatssekretärs Fischer über den Stand der Anleiheverhandlungen.

Staatssekretär Fischer: Eine endgültige Entschließung über die Anleihefrage sei noch nicht gefaßt14. Zur Zeit sei die Sachlage so, daß die Repko die Frist für die zweite Feststellung, die eigentlich am 2. Oktober hätte erfolgen sollen, bis zum 13. Oktober hinausgeschoben habe15. Es sei natürlich möglich, daß die zweite Feststellung auch vor dem 13. Oktober erfolge. Die Nachrichten über den Stand der Anleihefrage widersprächen sich teilweise, was auch nicht verwunderlich sei, da das Bild sich häufig ändere16.

14

In London verhandelten Luther und Schacht über die Bedingungen der Dawes-Anleihe.

15

In Anlage III zum Londoner Schlußprotokoll war ein Maßnahmenkatalog sowie ein Fristenplan für die stufenweise Ingangsetzung des Dawes-Plans festgelegt worden (RGBl. 1924 II, S. 329 ; vgl. auch das „Kalendarium zu Anlage III des Londoner Schlußprotokolls vom 16.8.24“ in R 43 I /273 , Bl. 173-182, 275f). Die Fristen sollten zu laufen beginnen, sobald die Repko konstatierte, daß die dt. Gesetze zur Ausführung des Dawes-Plans ordnungsgemäß verkündet seien. Diese 1. Feststellung war am 1. 9. erfolgt. Spätestens fünf Wochen danach sollte die Repko erklären können (2. Feststellung), daß inzwischen die im Dawes-Plan vorgesehenen Ausführungs- und Überwachungsorgane eingesetzt, daß die Umgestaltung der Rbk und die Errichtung der RB-Gesellschaft erfolgt, daß die Zertifikate für die Eisenbahn- und Industrieobligationen an die Treuhänder übergeben und daß schließlich Verträge abgeschlossen worden seien, welche die Zeichnung der Dawes-Anleihe sicherstellten. Diese 2. Feststellung der Repko mußte jedoch verschoben werden, weil die Verhandlungen über die Dawes-Anleihe zum vorgesehenen Zeitpunkt noch nicht beendet waren. Die Feststellung erfolgt dann am 13. 10. (Mitteilung der Repko an die RReg. vom 13. 10. in R 43 I /273 , Bl. 438-440; vgl. auch Schultheß 1924, S. 441; Bericht des Generalagenten für Reparationszahlungen vom 30.5.1925, Berlin o. J., S. 6 ff., bes. S. 9).

16

S. die Berichterstattung Luthers und Schachts über die Anleiheverhandlungen in der Ministerbesprechung vom 4. 10. (Dok. Nr. 315, P. 2).

Das Kabinett nahm diese Mitteilungen zur Kenntnis.

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