1.142.2 (ma12p): 2. Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx I und II, Band 2 Wilhelm Marx Bild 146-1973-011-02Reichskanzler Marx vor seinem Wahllokal Bild 102-00392Hochverratsprozeß gegen die Teilnehmer am PutschDawes und Young Bild 102-00258

Extras:

 

Text

RTF

2. Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs.

Staatssekretär Joel berichtete über die Vorlage8 und gab einen Überblick über die Gründe, die für eine möglichst beschleunigte Strafgesetzreform sprächen.

8

S. Dok. Nr. 293, P. 5.

Die Vorlage des Reichsjustizministers wurde unverändert angenommen. Das Kabinett ging dabei davon aus, daß die Beratung im Reichsrat noch Gelegenheit geben werde, zu Einzelfragen Stellung zu nehmen.

Das Kabinett erklärte sich ferner mit der Veröffentlichung des Entwurfs einverstanden9.

9

Am 17. 11. übersendet der RJM dem RR den Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches mit Begründung (RR-Drucksachen 1924, Nr. 174).

Extras (Fußzeile):