1.153.4 (ma12p): 4. Frage der Auflösung des Reichsministeriums für die besetzten Gebiete.

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4. Frage der Auflösung des Reichsministeriums für die besetzten Gebiete.

Der Reichskanzler glaubte, daß die Auflösung des Reichsministeriums für die besetzten Gebiete hinausgeschoben werden müsse6.

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Die Frage der Auflösung des RMinbesGeb. wurde seit längerem zwischen den beteiligten Ressorts erörtert, u. a. in zwei Ressortbesprechungen am 21. und 24. 10.; eine Einigung kam jedoch nicht zustande. Ein Gutachten der Verwaltungsabbaukommission beschränkte sich darauf zu empfehlen, „im Falle einer Auflösung des RMinbesGeb. dessen Aufgabenkreis in einer Abteilung geschlossen an das RIMin. zu überweisen“ (R 43 I /993 , Bl. 83-89). Am 5. 11. schrieb OB Adenauer an den RK, daß ein Abbau des RMinbesGeb. und die Übertragung seiner Aufgaben auf das RIMin. „im besetzten Gebiet die peinlichste Überraschung hervorrufen und auf den entschiedensten Widerstand stoßen würde. Ich bitte Sie auf das dringendste, nicht zuzulassen, daß irgendwelche Entscheidungen getroffen werden, ehe die Vertreter des besetzten Gebietes in einer für sie so ungeheuer wichtigen Frage gehört werden. Ich würde einen derartigen Beschluß des Kabinetts für politisch und auch sachlich im höchsten Maße unklug halten. Die Verhältnisse erscheinen mir noch in keiner Weise soweit gefestigt, daß man an einen Abbau des Ministeriums für die besetzten Gebiete denken könnte.“ In seinem Antwortschreiben vom 9. 11. an Adenauer teilte der RK zur persönlichen Information mit: Die Frage sei im Kabinett noch nicht erörtert worden. Er teile aber die Ansicht Adenauers, daß vor einer Entscheidung die Vertreter des besetzten Gebiets gehört werden sollten. „Ich stehe ferner auf dem Standpunkt, daß man vor Räumung der ersten Zone einschließlich des gesamten Einbruchsgebiets keinen Anlaß hat, der Auflösung dieses Ministeriums näherzutreten. Dagegen will es mir scheinen, als wenn nach erfolgter Räumung des besetzten Gebiets in dem genannten Umfange die verbleibenden Aufgaben nicht mehr so groß sein werden, daß sie unbedingt von einem besonderen Ministerium bewältigt werden müßten. Ich werde darauf hinwirken, daß diese Frage im Kabinett noch in diesem Jahre endgültig, und zwar möglichst in meinem Sinne entschieden wird.“ (R 43 I /993 , Bl. 90f).

Staatssekretär Fischer empfahl, dem Beschluß die Fassung zu geben, daß die Angelegenheit von der Tagesordnung abgesetzt werde.

[1204] Ministerialdirektor Dr. Kempner teilte mit, daß es der dringende Wunsch des besetzten Gebietes sei, zu erfahren, daß das Reichskabinett zur Zeit an eine Auflösung des Ministeriums für die besetzten Gebiete nicht denke.

Ministerialrat Graf Adelmann und Staatsminister a. D. Saemisch traten dieser Auffassung bei.

Staatssekretär Sautter erbat ebenfalls eine entsprechende Verlautbarung, insbesondere mit Rücksicht auf die Beamtenschaft, der eine gegenüber den anderen Reichsbeamten unterschiedliche Behandlung nicht zugemutet werden könne.

Das Kabinett beschloß, daß zur Zeit eine Auflösung des Ministeriums für die besetzten Gebiete nicht in Frage komme.

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