1.45.2 (ma12p): 2. Außenpolitische Fragen.

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2. Außenpolitische Fragen.

Der Reichsminister des Auswärtigen teilte mit, daß er amtliche Mitteilungen über den Verlauf der Londoner Konferenz6 noch nicht erhalten habe. Er sei hauptsächlich auf die Presseberichte des In- und Auslandes angewiesen, die jedoch sehr vorsichtig beurteilt werden müßten. Indirekt habe er erfahren, daß der amerikanische Botschafter in Berlin, Houghton, und Young die Lage in London hoffnungsvoll ansähen. Er habe weiter erfahren, daß die Liberalen vielleicht MacDonald stürzen wollten, weil er den französischen Wünschen zu sehr entgegengekommen sei. Ob das für uns günstig sein werde, müsse er außerordentlich bezweifeln. Der französische Geschäftsträger in Berlin7 behaupte, nichts Näheres über die Londoner Konferenz zu wissen. Houghton solle noch seinem Bedenken8 darüber Ausdruck verliehen haben, daß der Reichstag wieder zusammentrete9.

6

S. Dok. Nr. 253, Anm. 9.

7

Saint-Quentin.

8

Geändert aus „Mißfallen“.

9

Nach einer vierwöchigen Vertagungspause tritt der RT wieder am 22. 7. zusammen.

In Anbetracht dessen, daß er gar keine amtlichen Nachrichten über den Verlauf der Londoner Konferenz habe, sei er sich darüber im Unklaren, was er im Auswärtigen Ausschuß des Reichstages morgen (22. 7.) sagen solle. Vielleicht könne er allgemein gehaltene Mitteilungen über den Inhalt der auf Grund des Sachverständigenberichts zu verabschiedenden Gesetzentwürfe machen. Außer dem amtlichen Communiqué über den Verlauf der Sitzung des Auswärtigen Ausschusses dürfe jedoch nichts in die Presse kommen, andernfalls müßten die betreffenden Zeitungen beschlagnahmt werden. Das müsse der Presse mitgeteilt werden.

[904] Hiergegen erhob sich kein Widerspruch10.

10

Über den Verlauf der Sitzung des Auswärtigen Ausschusses am 22. 7. berichtet die DAZ: „Außenminister Dr. Stresemann ergriff sofort das Wort zu längeren Ausführungen über die außenpolitische Situation und den bisherigen Verlauf der Londoner Verhandlungen. RbkPräs. Dr. Schacht sprach über den Bankgesetzentwurf, StS Trendelenburg über das Industrieobligationengesetz und RVM Oeser über das Reichsbahngesetz.“ Darauf vertagte der Ausschuß die politische Aussprache auf Mittwoch, 23. 7. (DAZ Nr. 341 vom 22. 7.).

Der Reichsarbeitsminister wies darauf hin, welche Schwierigkeiten für ihn wegen der Frage des Achtstundentages beständen. Der französische Arbeitsminister habe in Genf erklärt, das französische Gesetz über die Arbeitszeit bedeute eine Ratifizierung des internationalen Abkommens über den Achtstundentag11. Vielleicht könne er sich auf den Standpunkt stellen, daß man erst abwarten müsse, ob dieser Standpunkt des französischen Arbeitsministers richtig sei, und daß man ferner abwarten müsse, welche Anforderungen in bezug auf die Arbeitszeit in Deutschland durch eine loyale Durchführung des Dawes-Gutachtens gestellt würden.

11

Als Kabinettsvorlage übersandte der RArbM am 18. 7. einen „Bericht über die Behandlung der Arbeitszeitfragen auf der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf im Juni 1924“; beigefügt ist eine Zusammenstellung von Reden, die in Genf bei der Aussprache über den Achtstundentag gehalten wurden. Im Bericht des RArbMin. heißt es u. a.: Auf der Genfer Arbeitskonferenz hätten „der frz. Arbeitsminister Godart und der Unterstaatssekretär im engl. Arbeitsministerium Rhys Davies wichtige Erklärungen zur Arbeitszeitfrage abgegeben, in denen sie die baldige Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Annahme des Washingtoner Übereinkommens [von 1919 über den Achtstundentag] ankündigten. […] Es erscheint unter diesen Umständen notwendig, daß das RMin. sich über die weitere Behandlung der Arbeitszeitfrage schlüssig wird. Eine Klärung in dieser Frage erscheint umso wichtiger, als sie voraussichtlich in Kürze im RT aus Anlaß mehrerer vorliegender Anträge und Interpellationen und im Anschluß an die Vorgänge in Genf zur Erörterung kommen wird und als der Direktor des Internationalen Arbeitsamts [Thomas] eine Aussprache der drei Arbeitsminister von Deutschland, Frankreich und England über die Ratifikation des Washingtoner Übereinkommens und die Frage der internationalen Regelung der Arbeitszeit überhaupt angeregt hat.“ (R 43 I /2073 , Bl. 208-214). Vgl. hierzu Dok. Nr. 236, P. 1; Nr. 248, P. II , 1.

Der Reichskanzler teilte mit, daß nach seiner Überlegung wir nicht vor Freitag, den 25. Juli in London sein könnten, auch wenn wir schon morgen (22. 7.) abend eine Einladung erhielten.

Der Reichsminister des Auswärtigen Nach seiner Auffassung dürfe eine Delegation nur dann nach London fahren, falls auf der Konferenz noch weiter mit den Deutschen in amtlicher Form verhandelt werden solle. Dann müsse allerdings die Delegation auch ähnlich zusammengesetzt sein wie die Delegationen der anderen Staaten. Praktischerweise werde die deutsche Delegation mit dem Morgenzug fahren, da sie auf diese Weise den Tag für die sicherlich notwendig werdenden dringenden Arbeiten frei habe. Es sei absolut möglich, daß noch der Entwurf einer deutschen Gegendenkschrift fertiggestellt werden müsse.

Sollte Deutschland nur zu dem Zwecke eingeladen werden, um noch Bemerkungen zu einem an sich fertigen und unumstößlichen Beschluß der Gegenseite zu machen, so könne Deutschland seines Erachtens einer solchen Einladung nicht Folge leisten. Diese Bemerkungen würden dann am besten schriftlich in Form einer Note mitgeteilt werden.

Der Reichsminister des Auswärtigen stellte weiter fest, daß seines Erachtens nur das Eisenbahngesetz verfassungsändernder Natur sei.

[905] Staatssekretär Joel stimmte dieser Auffassung zu und führte im einzelnen aus, daß der Zeitpunkt des Inkrafttretens eines Gesetzes an sich einen integrierenden Bestandteil des Gesetzes bilde. Wenn jedoch der Gesetzgeber den Zeitpunkt des Inkrafttretens sich vorbehalte oder z. B. der Regierung überlasse, dann sei für das Gesetz, das nunmehr das Inkrafttreten des Eisenbahngesetzes vorschreibe, eine Zweidrittelmehrheit nicht erforderlich.

Der Staatssekretär in der Reichskanzlei teilte hierzu mit, daß die Deutschnationalen damit einverstanden zu sein schienen, daß die Gesetze auf Grund des Sachverständigengutachtens unter dem Vorbehalt ihres Inkrafttretens angenommen würden und daß der Zeitpunkt des Inkrafttretens durch besonderes Gesetz vorgeschrieben werde.

Der Reichskanzler wies darauf hin, daß die Deutschnationalen am letzten Sonnabend [19. 7.] gesagt hätten, auch das Mantelgesetz erfordere eine Zweidrittelmehrheit.

Der Reichsminister des Auswärtigen wies ferner darauf hin, daß die Hauptfragen in bezug auf das Sachverständigengutachten z. Zt. die Frage der militärischen und der wirtschaftlichen Räumung des Ruhrgebiets und der widerrechtlich besetzten Städte seien. Auch die Führer der Zentrumspartei müßten unzweideutig die militärische Räumung fordern. Vielleicht könne das morgen (22. 7.) in der Sitzung des Auswärtigen Ausschusses erfolgen. Am besten sei es, wenn sämtliche Parteien morgen (22. 7.) in diesem Sinne sprächen.

Der Reichsarbeitsminister teilte sodann mit, daß die belgischen Besatzungstruppen in Aachen außerordentlich rücksichtslos seien. Er habe erfahren, daß die Wohnung des Oberbürgermeisters einem belgischen Lehrer zugewiesen worden sei und daß der Oberbürgermeister jetzt in einem Hotel wohnen müsse. Er wolle den Herrn Reichsaußenminister hierauf besonders hinweisen.

Die Sitzung wurde sodann geschlossen.

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