1.5.1 (ma12p): 1. Bericht des Herrn Staatssekretärs Trendelenburg über die bisherigen Verhandlungen des Organisationskomitees für die industrielle Belastung.

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1. Bericht des Herrn Staatssekretärs Trendelenburg über die bisherigen Verhandlungen des Organisationskomitees für die industrielle Belastung.

Staatssekretär Trendelenburg berichtete über die bisherigen Verhandlungen des Organisationskomitees für die industrielle Belastung in Paris1. Außer den 4 Mitgliedern des Komitees2 hätten beiderseits sachliche Berater an den Besprechungen teilgenommen; von deutscher Seite in erster Linie der Ministerialdirektor Schäffer. Es habe sich im Laufe der Verhandlungen erwiesen, daß der französische Vertreter Descamps deutschen Anregungen gegenüber wenig Entgegenkommen bezeugte, während der italienische Vertreter Bianchini eine erfreuliche objektive Sachlichkeit an den Tag legte und das Bestreben hatte, nach Möglichkeit zu vermitteln. Unter diesen Umständen hätten die deutschen Vertreter bisher davon abgesehen, die Hinzuziehung eines neutralen Unparteiischen zu beantragen3, behielten jedoch diese Möglichkeit als Drohmittel gegenüber Herrn Descamps und als letzten Ausweg im Falle, daß eine Einigung nicht zustande komme, in der Hand.

1

Mit Begleitschreiben vom 13. 6. übersendet der RWiM einen von StS Trendelenburg verfaßten 13seitigen „Bericht über die Verhandlungen des Organisationskomitees für die Industrie-Obligationen in Paris in der Zeit vom 2. – 7.6.24“, dem verschiedene Konferenzunterlagen beigefügt sind (R 43 I /42 , Bl. 123-177).

2

Trendelenburg, Bücher, Descamps, Bianchini.

3

Die Hinzuziehung eines Neutralen als 5. Mitglied des Organisationskomitees für die Industrieobligationen ist im Sachverständigen-Gutachten (S. 135) vorgesehen.

Bei den Besprechungen habe Descamps die deutsche Konstruktion der Sammelbelastung von vornherein als im Widerspruch mit dem Gutachten stehend bekämpft und das Gutachten eines Vertreters der Reparationskommission zur Unterstützung seines Standpunktes herangezogen4. Auf die deutsche[684] Aufforderung hin, einen ausgearbeiteten Gegenentwurf vorzulegen, habe es sich herausgestellt, daß die Vertreter der Gegenseite sich in dieser Beziehung noch durchaus nicht geeinigt hätten. Erst gegen Schluß der Verhandlungen sei ein eilig ausgearbeiteter Gegenentwurf vorgelegt worden, der in Verfolg des Descampsschen Standpunktes den Gedanken der Einzelbelastung der großen industriellen Rohstoffproduktion in den Vordergrund stelle und die Sammelbelastung lediglich für die schwächeren Industrien vorsehe. Daneben sehe dieser Entwurf die Schaffung eines Reservefonds von 500 Millionen Goldmark vor, um den Zinsendienst zu gewährleisten, und gehe noch in anderen Punkten über das Gutachten hinaus5. Die hierüber gepflogenen Erörterungen hätten zum Schluß erwiesen, daß die Gegenseite zu Kompromissen in gewissem Umfange zu bringen sein werde. Die Verhandlungen seien vor Pfingsten unterbrochen, und es sei in Aussicht genommen, daß am 16. d. M. die beiderseitigen Rechtssachverständigen und am 19. d. M. die Mitglieder des Organisationskomitees in Paris wieder zusammentreten.

4

Nach dem Bericht Trendelenburgs (s. Anm. 1) schlugen die dt. Vertreter vor, die einzelnen Unternehmen zwar mit Individualobligationen zu belasten, diese jedoch nur als Unterlage für die Ausgabe von Sammelobligationen durch eine neu zu errichtende Zwischenbank zu benutzen; die Bank solle dann die Verzinsung und Tilgung der Obligationen gegenüber dem ausländischen Treuhänder vermitteln (vgl. die dt. „Richtlinien für die Ausgestaltung der Industrie-Obligationen“ in Anlage II zum Bericht Trendelenburgs). Descamps habe diesem Plan mit dem Argument widersprochen, daß das Sachverständigen-Gutachten weder Sammelobligationen noch die Schaffung einer Zwischenbank vorsehe. Nach Descamps sollen die Industrien mit Grundbesitz und größeren immobilen Anlagen, und nur diese, Individualobligationen ausstellen und dem Treuhänder unmittelbar zur freien Verwertung übergeben. – Zur Frage: Individual- oder Sammelobligationen vgl. auch: Bergmann, Der Weg der Reparation, S. 318 f.

5

Der Gegenentwurf der all. Mitglieder des Organisationskomitees ist als Anlage IV und V dem Bericht Trendelenburgs (Anm. 1) beigefügt.

Es sei im Augenblick schwierig, ein Urteil über den voraussichtlichen weiteren Verlauf der Verhandlungen abzugeben. Das deutsche Ziel müsse sein, die Gegenseite von dem Gedanken der Einzelbelastung abzubringen; dies lasse sich vielleicht durch Schaffung eines Reservefonds erzielen. Im übrigen bleibe letzten Endes die Möglichkeit, einen neutralen Unparteiischen heranzuziehen6.

6

Vgl. Anm. 3. Zum Fortgang der Verhandlungen in Paris vgl. die Ministerbesprechung vom 7. 7. (Dok. Nr. 247, P. 3).

Hinsichtlich der Dauer der weiteren Verhandlungen glaube er, Staatssekretär Trendelenburg, kaum, daß bis zum Zusammentritt des Reichstags7 ein fertiger Gesetzentwurf sich werde bereitstellen lassen. Es sei auch im dortigen Interesse nicht erwünscht, auf Beschleunigung zu drängen. Es komme daher gegebenenfalls in Frage, dem Reichstag ein Rahmengesetz im Sinne einer Ermächtigung vorzulegen.

7

Der RT hatte sich am 6. 6. bis zum 24. 6. vertagt (vgl. RT-Bd. 381, S. 218  f.).

Der Reichskanzler dankte dem Staatssekretär Trendelenburg für seinen Bericht und für die von den deutschen Mitgliedern des Organisationskomitees geleistete Arbeit. Er wies darauf hin, daß die sachliche Arbeit keineswegs unter der Notwendigkeit einer beschleunigten Vorlage der Gesetzentwürfe beim Reichstag leiden dürfe. Im übrigen habe er grundsätzlich Bedenken gegen den Gedanken eines Rahmengesetzes.

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