1.78.4 (ma12p): 4. Außerhalb der Tagesordnung: Zuständigkeit der Kriegslastenkommission.

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4. Außerhalb der Tagesordnung: Zuständigkeit der Kriegslastenkommission.

Staatssekretär Fischer hielt es für erforderlich, daß die Kriegslastenkommission, die bisher die Vermittlerstelle zwischen den deutschen Behörden und den gegnerischen Stellen gewesen sei, auch künftig den neu zu bildenden Organisationen10 gegenüber die Auffang- und Vermittlerstelle bilde. Soweit das Reichsfinanzministerium nicht selbst zuständig sei, müßte der Kriegslastenkommission die Beobachtung über alle bei den einzelnen Kommissaren usw. stattfindenden Vorgänge übertragen werden.

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S. Anm. 5.

Der Reichsminister der Finanzen war derselben Auffassung; der Zusammenhang zwischen den Ressorts in diesen Fragen der Reparation müßte auch künftig gepflegt werden.

Das Kabinett war damit einverstanden.

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