1.80.3 (ma12p): 3. Fortbestehen des Reichskommissariats für Aus- und Einfuhrbewilligung

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[1017]3. Fortbestehen des Reichskommissariats für Aus- und Einfuhrbewilligung

Staatssekretär Trendelenburg führte aus, daß das Reichskommissariat für Aus- und Einfuhrbewilligung im Haushalt für 1924 als spätestens am 30. September wegfallend bezeichnet worden sei. Die Geldbeträge seien daher nur in Höhe eines halbjährigen Betrages vom 1. April bis 30. September 1924 ausgebracht.

Es habe sich nun als notwendig herausgestellt, daß das Reichskommissariat auch über den ursprünglich festgesetzten Zeitpunkt hinaus erhalten bleibe, da die auf Grund der allgemeinen Wirtschaftslage notwendigen Maßnahmen nicht so hätten gefördert werden können, daß das Reichskommissariat entbehrlich geworden wäre11.

11

Vgl. hierzu die Kabinettsvorlage des RWiM vom 27. 8. in R 43 I /1174 , Bl. 147.

Das Kabinett beschloß die Beibehaltung des Reichskommissariats für Aus- und Einfuhrbewilligung vorläufig bis zum 31. Dezember 1924.

[…]

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