1.94.3 (ma12p): 3. Memorandum über Eintritt in den Völkerbund.

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3. Memorandum über Eintritt in den Völkerbund.

Der Reichsminister des Auswärtigen trug den anliegenden Entwurf eines Memorandums vor2 und stellte Inhalt sowie Formulierung zur Erörterung. Nach einer kurzen Besprechung, an der insbesondere der Reichswehrminister, der Reichsminister des Auswärtigen sowie der Reichsverkehrsminister sich beteiligten, wurde dem Entwurf mit einigen geringfügigen Änderungen, welche von dem Ministerialdirektor Gaus zur Kenntnis genommen wurden, vom Ministerrat zugestimmt3.

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Gemäß den Beschlüssen der Ministerratssitzung vom 23. 9. (Dok. Nr. 304 a, b) hatte das AA dem Kabinett den Entwurf eines Memorandums vorgelegt, das, zur Übergabe an die Ratsmächte des Völkerbundes bestimmt, die Bedingungen und Vorbehalte Deutschlands für den Eintritt in den Völkerbund enthält (in der Anlage zum obigen Protokoll und in R 43 I /484 , Bl. 122-138). Die Dt. Reg. teilt darin ihren Entschluß mit, den baldigen Eintritt in den Völkerbund zu erstreben. Bevor sie jedoch einen Zulassungsantrag stelle, wünsche sie mit den beteiligten Regierungen gewisse Fragen zu klären, die für die dt. Mitwirkung an den Aufgaben des Völkerbundes von entscheidender Bedeutung seien: 1) Die Dt. Reg. müsse die Gewißheit haben, daß Deutschland alsbald nach seinem Eintritt einen ständigen Ratssitz erhält. 2) Infolge seiner völligen Entwaffnung sei Deutschland schlechterdings nicht in der Lage, auf Grund des Art. 16 an irgendeiner Bundesexekution teilzunehmen. 3) Die Dt. Reg. sei bereit, gemäß Art. 1 der Völkerbundssatzung zu erklären, daß sie zur Erfüllung ihrer internationalen Verpflichtungen entschlossen sei. „Eine solche Erklärung läßt die von der Dt. Reg. bei früheren Gelegenheiten zu diesen Verpflichtungen abgegebenen Erklärungen unberührt; sie darf insbesondere nicht so verstanden werden, als ob die Dt. Reg. damit diejenigen zur Begründung ihrer Verpflichtungen aufgestellten Behauptungen anerkenne, die eine moralische Belastung des dt. Volkes in sich schließen.“ Auch hänge die tatsächliche Erfüllbarkeit der Vertragsverpflichtungen nicht allein von den loyalen Absichten der Dt. Reg. ab. Sie müsse erneut betonen, daß die Durchführung der Londoner Vereinbarungen die beschleunigte Wiederherstellung vertragsmäßiger Zustände an Rhein und Ruhr notwendig mache. 4) Seit dem verlorenen Krieg von jeder kolonialen Betätigung ausgeschlossen, erwarte Deutschland zu gegebener Zeit aktiv am Mandatssystem des Völkerbundes beteiligt zu werden.

3

Durch Erlaß vom 25. 9. gibt der RAM Anweisung, das Memorandum den im Völkerbundsrat vertretenen Mächten am 29. 9. zu übermitteln (Erlaß und Endfassung des Memorandums in R 43 I /485 , Bl. 29-31, 80-82). Das Memorandum ist abgedr. in: Ursachen und Folgen, Bd. VI, Dok. Nr. 1371 b; hier fälschlich auf den 24. 9. datiert. S. des weiteren Dok. Nr. 309, P. 4.

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