1.143.5 (ma32p): 5. Außerhalb der Tagesordnung: Hilfeleistung für die schwäbische Zentralbank.

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5. Außerhalb der Tagesordnung: Hilfeleistung für die schwäbische Zentralbank.

Der Reichsminister des Auswärtigen erläuterte die Vorlage des Auswärtigen Amtes10 und bezeichnete eine Hilfeleistung noch vor Weihnachten für außerordentlich wünschenswert. Der Zusammenbruch der Schwäbischen Zentralbank11[1199] würde nach den Darstellungen, die ihm gegeben seien, auch noch eine weitere Bank in Gefahr bringen. Das Deutschtum im Banat könne hierdurch auf das empfindlichste geschädigt werden. Bei der oft nicht ganz einwandfreien Geschäftsführung dieser Auslandsbanken empfehle es sich aber, nach Möglichkeit vorher eine Prüfung der finanziellen Lage und der Leitung der Bank vorzunehmen.

10

Nicht ermittelt.

11

Nach einer Kabinettsvorlage des AA vom 20.3.28 (R 43 I /657 , Bl. 51–54) war die Schwäbische Zentralbank AG in Temesvar „das Zentralkreditinstitut des Banater Deutsch-tums“.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte sich grundsätzlich mit einer Hilfe einverstanden, bezeichnete es aber ebenfalls als zweckmäßig, durch die Ossa, beziehungsweise die Revisionstreuhand-Gesellschaft, eine Prüfung möglichst an Ort und Stelle vornehmen zu lassen.

Staatsminister a.D. Saemisch erklärte sich bereit, diese Prüfung im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt einzuleiten.

Der Reichskanzler stellte fest, daß das Reichskabinett grundsätzlich mit der Unterstützung der Schwäbischen Zentralbank, gemäß dem Vorschlag des Reichsministers des Auswärtigen, einverstanden sei.

Es soll aber unverzüglich eine Prüfung der finanziellen Lage und der Leitung des Bankinstituts an Ort und Stelle vorgenommen werden12.

12

Zum Fortgang siehe Dok. Nr. 453, P. 3.

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