1.152.1 (ma32p): Entwurf einer Verlautbarung über das Ergebnis der Länderbesprechung.

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Entwurf einer Verlautbarung über das Ergebnis der Länderbesprechung1.

1

Vom 16. bis 18.1.28 tagte in der Rkei die sog. Länderkonferenz, an der unter dem Vorsitz des RK fast alle Reichsminister, sämtliche Staats- und Ministerpräsidenten der Länder sowie mehrere Länderminister teilnahmen. Nach der Eröffnungsansprache des RK wurden vorbereitete Referate (vgl. Dok. Nr. 353, Anm. 14) vorgetragen und diskutiert. Es referierten über das Thema „Veränderungen des Verhältnisses zwischen Reich und Ländern“ der Hamb. Bgm. Petersen, der Württ. StPräs. Bazille, der Bayer. MinPräs. Held und der PrMinPräs. Braun, über das Thema „Maßnahmen zur Gewährleistung sparsamster Finanzpolitik“ der PrFM Höpker-Aschoff und der Bad. FM Schmitt, über „Verwaltungsreformen in Reich und Ländern“ der Sächs. IM Apelt und der Bayer. IM Stützel. Zum Verlauf der Konferenz siehe das gedruckte, „nur zum Dienstgebrauch“ bestimmte Wortprotokoll: Länderkonferenz am 16., 17. und 18. Januar 1928 im Kongreßsaal der Reichskanzlei, Reichsdruckerei, Berlin 1928 (Aktenexemplar in R 43 I /1875 , Bl. 188–261); Abdruck der Referate, nicht jedoch der Diskussionsbeiträge, in: Die Länderkonferenz (Januar 1928), hrsg. vom Reichsministerium des Innern, Berlin 1928.

Die RReg. hatte darauf verzichtet, bei Beginn der Konferenz eine eigene formulierte Stellungnahme zu den Tagungsthemen vorzulegen (vgl. Dok. Nr. 393, P. 3). Aber auch in der ausführlichen, kontroversen Debatte des zweiten Konferenztages (17. 1.) über Ziele und Wege einer künftigen Reichsreform hielten sich die anwesenden Reichsminister zurück. Der Beitrag der RReg. zu den Beratungen bestand hauptsächlich in der Vorbereitung eines Schlußkommuniqués über das Ergebnis der Länderkonferenz, das, sofern die Ländervertreter zustimmten, als gemeinsame Entschließung verabschiedet werden sollte. Gegenstand der obigen Ministerbesprechung war der erste Teil eines solchen Konferenzkommuniqués, der das „Verhältnis zwischen Reich und Ländern“ behandelte (R 43 I /1427 , Bl. 150–151). Der Entwurf wurde vermutlich von der in der Ministerbesprechung vom 13. 1. benannten Kommission (Dok. Nr. 393, P. 3) aufgestellt.

Der Reichswirtschaftsminister verlas den Entwurf einer Veröffentlichung.

Zu dem Teil „Verhältnis zwischen Reich und Ländern“ wurde im zweiten Satz von der Mehrzahl ein Zusatz als erwünscht bezeichnet: „oder welche Vereinigung beider Kräfte in neuer Form möglich ist“2.

2

Mit diesem Zusatz <…> lauten die beiden ersten Sätze von Abschnitt I des Kommuniqué-Entwurfs: „Reichsregierung und Ländervertreter sind der Auffassung, daß die Weimarer Regelung des Verhältnisses zwischen Reich und Ländern unbefriedigend ist und dringend einer grundlegenden Reform bedarf. Darüber, ob die Reform die unitarischen oder die föderativen Kräfte stärken soll, <oder welche Vereinigung beider Kräfte in neuer Form möglich ist,> konnte eine Übereinstimmung nicht erzielt werden.“ Vgl. damit Abschnitt I, Satz 1 und 2 in der Endfassung des Schlußkommuniqués der Länderkonferenz vom 18.1.28: Dok. Nr. 398.

Von verschiedenen Seiten wurden Bedenken dagegen geäußert, bei dem Aussprechen der Bereitwilligkeit der Reichsregierung, geeignete Verwaltungsbereiche[1228] leistungsschwach gewordener Länder zu übernehmen, die Justizverwaltung besonders anzuführen3.

3

Der diesbezügliche Satz im vorliegenden Entwurf des Kommuniqués lautet: „Die Versammlung nahm die Erklärung der Reichsregierung entgegen, daß die Reichsregierung bereit ist, über die geltende verfassungsmäßige Zuständigkeit hinaus, geeignete Verwaltungsbereiche leistungsschwach gewordener Länder, insbesondere die Justizverwaltung, auf das Reich zu übernehmen.“

Vor allem sprach sich der Reichsarbeitsminister dagegen aus.

Die Sitzung wurde um 4 Uhr geschlossen. Es wurde für den 18. Januar 1928, 9 Uhr vormittags eine Besprechung der Unterkommission der Länderkonferenz in Aussicht genommen4.

4

In der Nachmittagssitzung der Länderkonferenz am 17.1.28 verlas RK Marx den Entwurf von Abschnitt I des Konferenzkommuniqués. Da verschiedene Ländervertreter Abänderungen wünschten, wurde vereinbart, daß eine aus Reichs- und Ländervertretern zusammengesetzte Unterkommission am 18. 1. um 9 Uhr zusammentreten sollte, um den Kommuniqué-Entwurf zu besprechen (Länderkonferenz am 16., 17. und 18. Januar 1928 im Kongreßsaal des Reichskanzlerhauses, S. 79 f., 106 ff.). Zur Sitzung der Unterkommission siehe Dok. Nr. 395.

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